5 Fakten zum Fachkundenachweis
Ein übersichtlicher Ratgeber zum Fachkundenachweis könnte Bände – oder in der Internetwelt – Seiten füllen. Der Grund: Den Fachkundenachweis gibt es sowohl branchen- und berufsspezifisch als auch mit diversen regionalen Unterschieden. Der Fachkundenachweis regelt die beruflichen Voraussetzungen, die häufig zertifiziert vorliegen müssen, um einen bestimmten Beruf auszuüben. Wissenswerte, allgemeingültige Informationen zum Fachkundenachweis sind rar.
- Der Fachkundenachweis klingt zwar höchst offiziell, ist er aber nicht. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung.
- Der Fachkundenachweis kann ganz unterschiedlich aussehen. Häufig führen Online- oder Präsenz-Zertifikats-Kurse zum Fachkundenachweis. Auch Unterweisungen oder Praxisseminare mit anschließender Prüfung sind übliche Formen, die zum Fachkundenachweis führen können. In einigen Fällen können bereits absolvierte Prüfungen auch zur Erteilung des Fachkundenachweises führen.
- IHK und HWK (Industrie- und Handelskammern / Handwerkskammern) sind mit Blick auf den Fachkundenachweis die richtigen Ansprechpartner. Sie wissen, für welchen Beruf der Fachkundenachweis nötig ist und informieren über den Weg zu diesem Zertifikat. Häufig stellen sie selbst entsprechende Kurse, unternehmen Unterweisungen und händigen anschließend den Fachkundenachweis aus.
- Die Fachkunde und der entsprechende Nachweis unterscheiden sich so von der Sachkunde: Wer „fachkundig“ ist, ist befähigt, eine bestimmte Aufgabe auszuüben. Fachkunde erwerben Sie mit einer Berufsausbildung, durch praktische Erfahrungen oder durch Weiterbildungsmaßnehmen. Die „Sachkunde“ ist hingegen im Behördlichen zu verorten. Nach einem anerkannten Sachkundelehrgang erfolgt die Prüfung – und das Zertifikat: der Sachkundenachweis.
- Der richtige Zeitpunkt, um sich zu erkundigen, ob für die Geschäftsidee ein Fachkundenachweis nötig ist, liegt weit vor der Gewerbeanmeldung, denn: Der Fachkundenachweis ist häufig Bestandteil dieses Schritts auf dem Weg zur Selbstständigkeit.
Ein Praxisbeispiel: Der kleine Pyro-Schein
Auch wenn der Name dies vermuten lässt, hat der sogenannte „kleine Pyro-Schein“ nicht direkt etwas mit Feuerwerk und Zündelei zu tun. Was sich dahinter verbirgt, ist ein Beispiel für einen Fachkundenachweis – und zwar aus dem Marine-Bereich. Wer also einen Boots- oder Schiffsverleih betreibt, braucht genau diesen Fachkundenachweis. Ein Blick in die Details zeigt, warum: Auf jedem Schiff oder Boot sollte es ein Set an Seenotsignalmitteln geben, die dazu dienen, im Notfall auf hoher See auf sich aufmerksam zu machen. Die Benutzung ist via Betriebsanleitung erklärt. Allerdings ist der eingangs erläuterte Fachkundenachweis Pflicht, um die Seenotsignalmittel kaufen und zum Schiff oder Boot transportieren zu dürfen.
Geregelt ist dies im Sprengstoff- und Waffengesetz. Die Prüfung, um den Fachkundenachweis zu erhalten, ist in diesem Fall beim Deutschen Motoryachtverband oder beim Deutschen Segler Verband abzulegen. Zugelassen wird, wer mindestens 16 Jahre alt, sich ausweisen kann und einen Sportbootführerschein hat. Im Theorie-Teil der Prüfung warten 15 ausgewählte Fragen (von insgesamt 60 verfügbaren) darauf, binnen 30 Minuten beantwortet zu werden. Im Praxis-Teil muss der sichere Umgang mit Signalrakete, Rauchfackel, Rauchsignal und anderen Signalmitteln präsentiert werden.
Auch der Datenschutzbeauftragte braucht einen Fachkundenachweis
In vielen Unternehmen gibt es heute die Funktion des Datenschutzbeauftragten, die durch interne Mitarbeiter oder durch selbstständige Profis besetzt ist. Um diesen verantwortungsvollen Posten ausüben zu können, muss der angehende Datenschutzbeauftragte seine Fachkunde unter Beweis stellen. Das kann auf zweierlei Arten passieren
1.) unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche.
2.) abhängig von Größe, Branche, Daten, IT.
Variante 1 ist dabei das kleinere Päckchen an Input: Verfassungsrechtliche Kenntnisse zum Persönlichkeitsrecht. Technisches und Organisatorisches aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Anforderungen und Prinzipien von Datenschutz und Datensicherheit.
Variante 2 ist im Vergleich dazu inhaltlich deutlich umfangreicher: Kenntnis unternehmenseigener, datenschutzrelevanter Vorschriften. Kenntnis der Möglichkeiten im Bereich Datensicherheit und IT. Grundkenntnisse in BWL. Kenntnis der Organisationsstruktur. Kenntnis der technischen Struktur. Kenntnis im Datenschutzmanagement.
Variante 1 ist für diejenigen von Bedeutung, die als selbstständig agierender Datenschutzbeauftragter agieren. Wer als Selbstständiger einen Datenschutzbeauftragten sucht, kann einen externen Dienstleister anheuern (Variante 1) oder einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten weiterbilden (Variante 2).
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Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...
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