Gewerbeamt Aschaffenburg

© riebevonsehl - stock.adobe.com
Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer
Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung, wenn ich mich selbstständig mache?
Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...
Was passiert mit meiner gesetzlichen Rentenversicherung als Selbstständiger?
In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.
Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.
Muss ich mich selbst gegen Arbeitslosigkeit und Krankheit absichern?
Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).
- Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
- Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit