Gewerbeamt Aschaffenburg

Altstadt Aschaffenburg

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer

Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...

weiterlesen...

In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen. Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen. Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.

weiterlesen...

Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).
  • Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Tipp: In vielen privaten Krankenversicherungen lässt sich Krankentagegeld flexibel ergänzen.

PKV Tarifvergleich...

Anschrift Gewerbeamt / Ordnungsamt
Wermbachstr. 30
63739
Aschaffenburg
Bayern
Webseite
Formular Gewerbeanmeldung
Link zum Anmeldeformular des Gewerbeamtes (Download, PDF oder Online)
Öffnungszeiten Gewerbeamt

Gewerbeanmeldung nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.

Termine telefonisch vereinbaren:

Montags 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Kontakt
Telefon: 
06021 330 - 1307
Telefax: 
06021 330 - 624

Gut zu wissen nach der Gewerbeanmeldung: