Gewerbeamt Augsburg: Gewerbe anmelden

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihre Krankenversicherung!
Sind Sie vorbereitet?
Augsburg, eine kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns, ist mit über 295.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt des Bundeslandes. Die Stadt zeichnet sich durch eine vielfältige Wirtschaftsstruktur aus, die sowohl traditionelle Industriezweige als auch innovative Dienstleistungsunternehmen umfasst. Für Existenzgründer und Unternehmer bietet Augsburg aufgrund seiner zentralen Lage und der guten Infrastruktur attraktive Bedingungen.
Der Gewerbesteuerhebesatz in Augsburg beträgt für das Haushaltsjahr 2025 und die Folgejahre 470 %. Augsburg Dieser Wert liegt im bundesweiten Durchschnitt und stellt somit eine moderate steuerliche Belastung für Unternehmen dar.
Die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines Gewerbes in Augsburg erfolgt über das Gewerbeamt, das dem Ordnungsamt der Stadt Augsburg zugeordnet ist. Die zuständige Behörde befindet sich in der Abteilung "Gewerbeangelegenheiten".
Für die persönliche Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online über das BayernPortal vorzunehmen.
Hierüber bietet die Stadt Augsburg bietet die Möglichkeit, Gewerbeanzeigen online zu erfassen und elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln. Hierfür ist eine einmalige Registrierung im BayernPortal erforderlich.
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung in Augsburg betragen (Stand 2025):
- Für natürliche Personen: 31 €
- Für juristische Personen: 50 €
- Für Gewerbeummeldungen: 20 € bis 30 €
- Für Gewerbeabmeldungen: 20 € bis 30 €
Notwendige Unterlagen für die Gewerbeanmeldung in Augsburg
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung
- Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht bei Bevollmächtigung
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Je nach Art des Gewerbes können weitere Erlaubnisse oder Nachweise erforderlich sein, wie z. B. eine Gaststättenerlaubnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis.
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Checkliste Gewerbeanmeldung (PDF)
Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung!
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen...