Meisterpflicht 2020: Welche Auswirkung hat dies auf bestehende Betriebe?

Schild Meisterschule

13.12.2019 - Der Meisterbrief wird oft sprichwörtlich als ‚wichtigstes Wertpapier im Handwerk‘ bezeichnet. Er steht für Qualität, Leistungsfähigkeit, Verbraucherschutz und eine hohe Innovationskraft. In der Sitzung am 12.12.2019 hat der Deutsche Bundestag mit großer, überparteilicher Mehrheit beschlossen, dass ab 2020 für 12 Handwerksberufe wieder die Meisterpflicht gelten soll. Existenzgründer im Handwerk, die sich in einem dieser Berufe selbstständig machen wollen, werden wieder einen Meistertitel vorweisen oder alternativ einen Meister in leitender Position einstellen müssen. Ein Blick in die Anlage A der Handwerksordnung zeigt, für welche Berufe im Falle der Betriebsgründung die Meisterpflicht vorgesehen ist. In Anlage B sind die so genannten zulassungsfreien Handwerke zu finden.

Analyse der Ausgangslage: Reform der Handwerksordnung

Im Jahr 2004 beschloss die damalige rot-grüne Regierung, dass für 53 Berufe die Meisterpflicht wegfallen sollte. Durch diese Reform der Handwerksordnung versprach man sich, dass es zu einem deutlichen Wachstumsschub bei Existenzgründungen kommen sollte. Damals schon wurde viel Kritik laut. So wurde argumentiert, dass die Abschaffung der Meisterpflicht zu geringerer Qualität, weniger Fachkräften und mehr Betriebsschließungen führen würde. Viele Experten sehen es als richtige Maßnahme an, dass die aktuelle Bundesregierung wieder einen Schritt zurück geht. Kritik wird aber in Bezug auf die Auswahl der Berufe laut, für die ab 2020 wieder die Meisterpflicht im Falle einer Betriebsgründung gelten soll.
 

Überblick: Für diese Berufe soll wieder die Meisterpflicht gelten

  • Fliesenleger/Plattenleger/Mosaikleger

  • Betonstein- und Terrazzohersteller

  • Estrichleger

  • Behälter- und Apparatebauer

  • Parkettleger

  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker

  • Drechsler und Holzspielzeugmacher

  • Glasveredler

  • Böttcher

  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

  • Raumausstatter

  • Orgel- und Harmoniumbauer

     

Kritik an der Auswahl der 12 Berufe im Handwerk

In der Bundestagsdebatte und darüber hinaus kam immer wieder die Frage auf, warum es nur 12 Berufe seien und ausgerechnet diese. Ein Hauptargument für die Rückvermeisterung ist die so genannte Gefahrengeneigtheit. Vor diesem Hintergrund könnten aber auch noch weitere Handwerksberufe rückvermeistert werden. Der zuständige Bundesminister Peter Altmeier stellte heraus, dass es abgesehen von der Gefahrengeneigtheit bei einigen Berufen auch um den nachhaltigen Schutz von Kulturgütern gehen soll. Er stellte heraus, dass es in 5 Jahren eine Evaluierung für diese Novelle geben soll. Es wurde nicht ausgeschlossen, dass dann auch für andere Berufe die Meisterpflicht wieder eingeführt werden könnte. Zudem betonte Altmaier, dass auch europarechtliche Fragen wenig Spielraum für die Rückvermeisterung aller betroffenen Berufe eröffnen würden.
 

Meisterpflicht 2020: Mit welcher Entwicklung ist zu rechnen?

In der Diskussion um die Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 für 12 Berufe wurde auch die Abschaffung der teuren Gebühren für die Meisterschule gefordert. Abgesehen von den durchschnittlichen Kosten von über 6.500 Euro ist der immense Zeitaufwand von ca. 1.450 Stunden zu berücksichtigen. Durch die gebührenfreie Meisterausbildung sollten vielen Experten zufolge der Meistertitel insgesamt gestärkt sowie eine Gleichbehandlung von Studium und beruflicher Weiterbildung erreicht werden. Von der Theorie her lässt sich ein akademischer Bachelorabschluss mit einem Meistertitel durchaus vergleichen. In Zukunft könnte es daher auch eine Option sein, von der akademischen Seite her den Zugang zur Existenzgründung im Handwerk zu öffnen, wobei praktische Erfahrungen natürliche eine zwingende Voraussetzung wären. Kunden hätten so mit längeren Wartezeiten und spürbar steigenden Preisen zu rechnen.
 

Auswirkungen auf bereits bestehende Betriebe?

Wer sich nach 2004 in einem der oben genannten Handwerksberufe selbstständig gemacht hat, muss nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mit Auswirkungen für den eigenen Betrieb rechnen. Die Meisterpflicht soll nur für Betriebe in den genannten Bereichen gelten, die ab 2020 gegründet werden. Für seit 2004 bestehende Betriebe ist demnach ein Bestandsschutz vorgesehen. Auch nach 2020 wird es möglich sein, den Geschäftsbetrieb ohne Meistertitel weiterführen zu können.

Längerfristig werden Betriebe aber wieder mit einer stärkeren Konkurrenz durch Meisterbetriebe zu rechnen haben. Immer noch genießt der Meistertitel in Deutschland ein hohes Ansehen, sodass sich für ab 2020 gegründete Betriebe durchaus ein Wettbewerbsvorteil ergeben kann. Bestehende Betriebe ohne Meisterpflicht sind also gut beraten, die Entwicklung vor Ort genau zu beobachten und sich mit dem eigenen Angebot strategisch geschickt aufzustellen.
 

Was Existenzgründer jetzt wissen sollten

Wer plant, sich in einem dieser Berufe im Handwerk selbstständig zu machen, wird ggf. umdenken müssen. Wer ohnehin den Meistertitel als angesehenen Ausweis für Qualität angestrebt hat, sollte diesen Weg fortführen und die Existenzgründung so von langer Hand planen. Berufserfahrungen in Betrieben sind eine praxisorientierte Vorbereitung auf die eigene Übernahme von Verantwortung im späteren Geschäftsbetrieb.

Da die Meisterpflicht 2020 in 12 Berufen wieder zu einer formalen Hürde wird, sind –wie bislang auch schon– Alternativen zu prüfen. Abgesehen von der Einstellung eines Meisters in leitender Funktion können auch Gesellen mit langjähriger Berufserfahrung in leitender Position über einen Umweg zur Betriebsgründung berechtigt sein. Auch wenn die Meisterpflicht 2020 für 12 Handwerksberufe reaktiviert ist, so ist ein eigener Meistertitel keine zwingende Voraussetzung für den Weg in die Selbstständigkeit. Die Frage ist dann im Einzelfall nur, wie viel Einfluss im eigenen Betrieb Existenzgründer abgeben wollen oder können.

Zusammenfassung: Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 im Handwerk für 12 Berufe

  1. Der Bundestag hat beschlossen, dass ab 2020 für diese 12 Berufe im Falle der Unternehmensgründung wieder die Meisterpflicht eingeführt werden soll:

    - Fliesenleger/Plattenleger/Mosaikleger
    - Betonstein- und Terrazzohersteller
    - Estrichleger
    - Behälter- und Apparatebauer
    - Parkettleger
    - Rollladen- und Sonnenschutztechniker
    - Drechsler und Holzspielzeugmacher
    - Glasveredler
    - Böttcher
    - Schilder- und Lichtreklamehersteller
    - Raumausstatter
    - Orgel- und Harmoniumbauer
     
  2. Als zentrale Begründung werden die Gefahrengeneigtheit dieser Berufe und der grundsätzliche Schutz von Kulturgütern angeführt
  3. Für Betriebe, die ab 2004 in diesen Bereichen ohne Meistertitel gegründet wurden, ist ein Bestandsschutz vorgesehen: Sie können weiterhin ohne Meistertitel geführt werden, müssen aber zukünftig wieder mit einer anderen Konkurrenzsituation rechnen.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

weiterlesen Krankenkassenrechner