Videografie: Das droht bei einem Verstoß von Vermarktungsrechten

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Videoplattformen wie YouTube, Vimeo oder MyVideo haben eine neue Generation von Videokünstlern hervorgebracht. Erfolgreiche Influencer überbringen ihre Botschaften nicht mehr im schriftlichen Blogformat, sondern stellen sich vor die Videokamera. Musiker übertragen ganze Livekonzerte via Videostream. Auch Hobbyfilmer betreiben erfolgreiche Reise-Vlogs oder veröffentlichen eigene Kochshows auf verschiedenen Videoportalen. Welche rechtlichen Regelungen Sie beachten müssen, um Ihre Videos kommerziell zu vermarkten, erfahren Sie in diesem Text.
 

Das Videoformat: Sehen und Hören in einem

Videos sprechen gleich mehrere Sinnesorgane an und sind dadurch sehr gut für die kommerzielle Nutzung geeignet. Das Hören ist ein entscheidender Faktor: denn Vlogger müssen ihre Gedanken nicht erst in die Schriftform übersetzen. Sie verleihen ihnen direkt und ungefiltert Ausdruck vor der Kamera. Das stärkt die Authentizität des Künstlers und wirkt vertrauenserweckend auf sein Publikum. Auch die Bewegtbilder verstärken den Effekt. Denn auf Zuschauer wirken Mimik und Gestik des Influencers unmittelbar und ehrlicher als in aufgesetzten Fotoposen. Damit sind sowohl die akustischen als auch optischen Phänomene des audiovisuellen Formates vermarktungsrechtlich relevant.
 

Kommerzielle Videografie und Audiospuren

Vor allem aus Filmen kennen wir den Effekt: passend gesetzte Tonspuren verstärken die Aussagekraft einer Szene enorm. Stille, einzelne Geräusche oder eine leise Hintergrundmelodie machen das Geschehen auf der Leinwand noch mitreißender. Auch die Werbung macht sich dieses Phänomen zunutze. Eingängige Jingles werden unmittelbar mit dem beworbenen Produkt verknüpft und sind somit auf ewig in den Köpfen der Konsumenten verwoben. Dass Sie als Videograf Ihre Filme ebenfalls mit Musik hinterlegen möchten, ist somit verständlich. Doch für Musikwerke gilt das Urheberrecht und nicht jedes Lied darf einfach für ein Video verwendet werden. In Deutschland regelt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) diese Nutzungsrechte. Hier geben Sie an, in welchem Format und mit welcher Bestimmung Sie welche Musikwerke verwenden und entrichten eine Gebühr.
 

Besonderheit: Soundeffekte

Auch Soundeffekte unterliegen dem Urheberrecht. Um Ihr Video beispielsweise mit einem eingeblendeten Applaus zu beenden, recherchieren Sie sich vorab den Urheber des gewünschten Geräusches. Unter Umständen ist dieses nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben.
 

Tipp: GEMAfreie Musik verwenden

Im Internet finden Sie zahlreiche Portale und Soundbibliotheken, in denen Nutzer ihre Audioproduktionen zur freien Verfügung einstellen. Diese Sammlungen sind oft themenbezogen sortiert, so dass Sie über die Suchfunktionen schnell fündig werden. Auch der Videogigant YouTube bietet in seinem Online-Videoeditor viele freiverfügbare Titel an, mit denen Sie Ihre Videos ohne Umweg hinterlegen dürfen.


Alternative: Selbst komponieren

Sie können Ihre Filmmusik selbstverständlich auch selbst komponieren oder jemanden im Bekanntenkreis damit beauftragen. Dann umgehen Sie die GEMA. Diese Alternative greift jedoch nicht, wenn Sie sich einen bereits bekannten Titel für Ihr Video wünschen.

 

Wer ist im Video zu sehen?

Auch für Videos gilt in Deutschland das Recht am eigenen Bild (vgl. §22 KunstUrhG). Das bedeutet, dass alle Personen, die auf dem Film zu sehen sind, vorab ihr Einverständnis zu der Aufnahme erteilt haben müssen. Am besten lassen Sie sich dieses schriftlich geben. Vor allem ist dieser Punkt relevant, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Video auf einem öffentlich einsehbaren Kanal zu verbreiten. Bei einem privaten Hochzeitsvideo, für das Sie engagiert worden sind, können Sie von dem Einverständnis der Hochzeitsgesellschaft zur Videoaufnahme ausgehen. Falls Sie ein Gast jedoch darum bittet, ihn nicht zu filmen, sollten Sie diesen Wunsch respektieren.
 

Personen in Notsituationen

Das Filmen von Personen, die sich in Notsituationen befinden, ist gesetzlich verboten. Wenn Sie bei einem polizeilichen Einsatz oder an einer Unfallstelle die Kamera zücken, machen Sie sich strafbar. Dies gilt sowohl aus personenschutzrechtlichen- als auch aus Sicherheitsgründen. Auch das Weiterleiten und Veröffentlichen solcher Aufnahmen ist verboten.
 

Panoramafreiheit

Grundsätzlich gilt in Deutschland auf öffentlichem Raum die Panoramafreiheit (§59 UrhG). Alles, was aus der Ich-Perspektive und ohne zusätzliche Hilfsmittel einsehbar ist, darf auch gefilmt werden. Dies gilt vor allem für öffentliche Plätze und Bauwerke von außen. Anders ist es, wenn Sie innerhalb eines Gebäudes filmen. Hier gilt das Hausrecht des Besitzers. Er kann das Filmen und auch die kommerzielle Verwertung Ihrer Aufnahmen untersagen.
 

Weiteres zum Hausrecht

Auf öffentlichen Veranstaltungen, Open-Air-Konzerten oder Festivals liegt das Hausrecht beim Veranstalter. Für Videoaufnahmen auf dem Gelände holen Sie vorab seine Genehmigung ein. Dies gilt auch, wenn Sie nur abseits der Bühne filmen und keine Aufnahmen des Hauptprogramms veröffentlichen.

 

Kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung: was droht?

Es ist verständlich, wenn Sie über eine Veröffentlichung Ihrer Aufnahmen auch ohne Genehmigung nachdenken. Doch sehen Sie davon ab. Genügend Rechtskanzleien sind heute auf solche Rechtsverstöße spezialisiert. Sie durchsuchen das Netz und andere offizielle Kanäle systematisch nach unautorisiertem Material. Neben der Aufforderung zur Unterlassung und Löschung können empfindlich hohe Schadenersatzklagen auf Sie zukommen. Bei Filmen oder Veröffentlichung von Videomaterial einer Person in Not droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

 

Zusammenfassung: im Zweifelsfall auf Creative Commons zurückgreifen

Bevor Sie ein Video in Umlauf geben, sorgen Sie dafür, dass Sie alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt haben. Im Zweifelsfall greifen Sie lieber auf Creative Commons Material zurück. Hierbei handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge, den sogenannten CC-Lizenzen. Mitunter geben Urheber ihr Foto-, Film- oder Songmaterial kostenlos zur kommerziellen Nutzung und Bearbeitung frei. Auf den großen Videoplattformen werden diese CC-Lizenzen gesondert ausgewiesen.

Wer mehr über Bildrechte erfahren möchte, findet in diesem Artikel weiterführende Informationen.

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