Selbstständig machen als Allergologe

Arzt mit Schild

Die Nase läuft, die Augen tränen und brennen oder die Haut juckt bzw. weist Ausschlag auf: In den meisten Fällen handelt es sich um eine Allergie, die langfristig gesehen behandelt werden sollte. Andernfalls besteht eine Gefahr für die Gesundheit. Längst sehen Gesundheitsexperten in Allergien eine Volkskrankheit, die sich durch zahlreiche Umwelteinflüsse noch weiter ausbreiten wird. Demgegenüber steht ein eklatanter Versorgungsmangel, sodass sich als niedergelassener Arzt mit der Zusatzqualifikation Allergologie durchaus große Behandlungsfelder ergeben. Denn wer sich mit Allergiebeschwerden behandeln lassen will, wird einen erfahrenen Allergologen aufsuchen. Angesichts steigender Zahlen und Millionen von Allergiepatienten kann es für Absolventen der Medizin eine zukunftsorientierte Option sein, sich selbstständig als Allergologe zu machen. In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Rahmenbedingungen für eine Existenzgründung als Allergologe beleuchtet werden. Welche formalen Voraussetzungen und strategischen Entscheidungen sind zu beachten, um sich erfolgreich als Facharzt für Allergologie niederlassen zu können?

Perspektivische Grundlagen für das Medizinstudium

Wer sich als Arzt selbstständig machen bzw. niederlassen will, braucht neben einem abgeschlossenen Medizinstudium die Approbation (Facharztausbildung). Die Allergologie ist in Deutschland kein eigenständiges Fachgebiet. Die Inhalte sind im medizinischen Lehrplan nicht verbindlich und auch nicht fest verankert. In der Approbationsordnung ist das Fach Allergologe nicht vorgesehen. Wer sich insofern als Allergologe selbstständig machen will, muss im Zuge der Facharztausbildung eine Zusatzqualifikation anstreben. Die Existenzgründung sollte also von langer Hand geplant werden. Wer als niedergelassener Arzt neben dem eigentlichen Fachgebiet Allergiepatienten behandeln will, muss schon in der Ausbildung die Grundlagen legen. Medizinisch betrachtet handelt es sich bei der Allergologie um eine Querschnittsdisziplin. Allergien sind fehlgeleitete Reaktionen des Immunsystem, die sich auf unterschiedliche Bereiche des Körpers auswirken können. Hautausschläge fallen z.B. in den Tätigkeitsbereich des Dermatologen, tränende Augen in den Bereich des HNO-Arztes und durch Allergien ausgelöstes Asthma ruft den Lungenfacharzt auf den Plan. Für die Gründung einer eigenen Praxis besteht also die Chance, sich als Hausarzt mit Zusatzqualifikation Allergologie niederzulassen. Darüber hinaus besteht die Chance, sich als Internist, HNO-Arzt oder Hautarzt mit dem zusätzlichen Behandlungsschwerpunkt Allergologie niederzulassen.
 

Zwischenfazit als Basis für die Planung

Eine ‚reine‘ Existenzgründung als Allergologe ist streng genommen nicht möglich: Es handelt sich um ein zusätzliches Fachgebiet, das direkt an das praktizierte Behandlungsspektrum anknüpft. Daher lohnt es sich, hier auf selbststaendig.de für die Planung der Niederlassung als Arzt andere Beiträge mit relevanter Fachausbildung zu lesen. In Frage kommen für die Allergologie z.B. folgende Geschäftsideen bzw. -ausrichtungen: selbstständig machen als Kinderarzt (https://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/kinderarzt) und selbstständig machen als Hautarzt (https://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/dermatologe).
 

Existenzgründung als Allergologe: selbstständig machen mit einer Zusatzqualifikation

  • Analyse der Ausgangs-/Versorgungslage

  • Strategische Themen für die Existenzgründung als Facharzt

  • Marketing, Image und Patienten gewinnen

  • Voraussetzungen, um sich als Allergologe selbstständig zu machen

  • Verdienst als niedergelassener Allergologe?
     

Analyse der Ausgangslage

Aktuelle Gesundheitsstudien im Auftrag des Robert Koch Instituts offenbaren, dass etwa 30 % aller 18 bis 79-jährigen von einer Allergie betroffen sind. Bei den konkreten Krankheitsbildern steht der allergische Schnupfen an der Spitze, gefolgt von Asthma und Kontaktallergien der Haut. Dieser sehr großen Zahl an potenziellen Patienten steht allerdings nur ein äußerst geringes Angebot an fachärztlicher Versorgung gegenüber: Eine Erhebung aus dem Jahr 2015 zeigt, dass nur 3,5 % aller niedergelassenen Fachärzte über die Zusatzqualifikation Allergologie verfügen. Wer hierzulande angesichts dessen an einer Allergie leidet und sich professionell behandeln lassen möchte, hat wegen der schlechten Versorgungssituation kaum Chancen.
 

Ausgangslage betriebswirtschaftlich bewerten

Aus Sicht der Existenzgründung jedoch gestaltet sich die Unterversorgung als Chance, um einen sicheren Patientenstamm gewinnen zu können. Zudem besteht die Möglichkeit, sich als Haus- oder Facharzt mit dieser Zusatzqualifikation gezielt von der Konkurrenz abzuheben. Abgesehen vom formal erforderlichen Kassensitz würde die notwendige Standortanalyse dann strategisch nicht mehr so stark ins Gewicht fallen. Gesundheitsexperten und Branchenverbände beklagen seit langem, dass der wachsenden Zahl an Allergiepatienten ein sinkendes Angebot für die professionelle Behandlung gegenübersteht. Das Aktionsforum Allergologie hat angesichts dieser Entwicklung vor wenigen Jahren eine Aktion mit dem vielsagenden Titel ‚Alarm für Allergiker‘ gestartet. Allergien sorgen jetzt schon laut Experten für mehr als 1 Million Fehltage im Jahr, sodass die Unterversorgung sogar wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Ein Grund, warum sich viele Ärzte gegen die Zusatzausbildung für Allergologie entscheiden, ist finanzieller Natur: Die aktuelle Vergütungssituation durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht besonders lukrativ, weshalb die Rufe nach einem Extrabudget für dieses Behandlungsfeld immer lauter werden.
 

Langfristig denken & Entwicklungen gezielt nutzen

Es bleibt abzuwarten, wie die Krankenkassen und der Gesetzgeber auf diese Entwicklungen in den kommenden Jahren reagieren. Letztlich sind angehende niedergelassene Ärzte auch Unternehmer: Daher ist es geboten, Entscheidungen auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu treffen. Jeder, der die Zusatzqualifikation für Allergologie anstreben möchte, muss durchrechnen, ob es sich auszahlt. Die langfristige Perspektive sollte aber den Ausschlag geben, und die sieht angesichts der Entwicklungen deutlich besser aus als die aktuelle Situation.
 

Praxis gründen: Niederlassung als Allergologe

Ist die Entscheidung gefallen, sich als Facharzt niederzulassen und die Zusatzausbildung für Allergologie anzustreben, so muss die anvisierte Existenzgründung im Businessplan konkrete und vor allem praxisorientierte Formen annehmen. In aller Regel haben es besonders Ärzte nicht sehr schwer an Kredite für die Ausstattung der Praxis zu kommen. Der Grund ist, dass eine Praxis im Grunde immer profitabel ist. Trotzdem sollte bei der Ausarbeitung des Businessplans mit Blick auf nachhaltigen Erfolg Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Folgende Themen und Entscheidungen sollten auf der Agenda stehen:
 

Grundlegend: Standort/Räumlichkeiten und freier Kassensitz

Wer sich als Facharzt niederlassen will, braucht einen freien Kassensitz. Für Hausärzte gibt es die strengsten Reglementierungen. Insofern muss die Niederlassung als Facharzt mit Zusatzqualifikation Allergologie mit der Suche nach einem Standort bzw. einem freien Kassensitz beginnen. Nur so wird es möglich sein, als Kassenarzt gesetzlich krankenversicherte Patienten zu behandeln. Die Praxisräume selbst müssen gut erreichbar sein, weshalb eine gute Verkehrsanbindung und Infrastruktur sicher zentrale Auswahlkriterien sind. Andere Ärzte in der Umgebung müssen nicht unbedingt nur als Konkurrenz gesehen werden, da sie betroffene Allergiepatienten durchaus überweisen können. Angesichts der schlechten fachärztlichen Versorgungssituation dürfte die Konkurrenzsituation nur an ganz wenigen Standorten ein Problem sein. Ist kein Kassensitz für den anvisierten Standort vorhanden, so kann eine Warteliste genutzt werden.
 

Praxis gründen oder übernehmen?

Vor dieser Entscheidung stehen alle approbierten Ärzte, die sich niederlassen wollen. Da viele niedergelassene Fachärzte auf das Rentenalter zusteuern, wird diese Option an vielen Standorten nutzbar sein. Der große Vorteil der Übernahme einer vorhandenen Praxis ist, dass sofort ein gut laufender Betrieb übernommen werden kann. Der Aufbau eines Patientenstammes entfällt, da dieses ‚Kapital‘ sofort genutzt werden kann. Deshalb hat diese Option auch ihren Preis, denn tendenziell ist die Übernahme einer Praxis teurer. Gerade auch dann, wenn veraltete Medizintechnik modernisiert werden muss. Wer eine Praxis gründet, kann von Beginn an alles genau so gestalten, wie er es gerne hätte. Der Trend zeigt übrigens, dass im Falle der Neugründung Gemeinschaftspraxen eine bevorzugte Option sind. Fachärzte können sich mit ihrem Wissen gegenseitig ergänzen und Patienten ein ganzheitliches Behandlungsspektrum anbieten. Darüber hinaus reduzieren sich Kosten und Risiken für jeden einzelnen Existenzgründer deutlich.
 

Wirtschaftliche Basis: Gesetzlich oder privat Versicherte?

Wie bereits angesprochen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen aktuell eine Vergütung im Bereich Allergologie, den viele niedergelassene Ärzte als nicht angemessen erachten. Daher liegt aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Option nahe, sich auf Privatversicherte zu fokussieren, da deren Honorare deutlich höher ausfallen. Ein alleiniger Fokus auf privat Krankenversicherte wird aber an den meisten Standorten nicht für eine ausreichende Auslastung sorgen. Daher ist es strategisch sinnvoller, die Einnahmesituation durch die zusätzliche Behandlung von Privatversicherten und auch Selbstzahlern insgesamt nachhaltig zu verbessern.
 

Behandlungsspektrum: Mehrwerte/Alleinstellungsmerkmale

Wer sich als Allergologe niederlassen möchte, wird diesen Schwerpunkt neben der Allgemeinmedizin, Kindermedizin, der Inneren Medizin, der Lungenheilkunde oder der Dermatologie anbieten. Deswegen sollte die Allergologie bei der Vermarktung der Praxis in den Fokus gerückt werden, da Patienten insgesamt auf ein breiteres Behandlungsspektrum zurückgreifen können. Wer beim Hautarzt Ausschlag untersuchen lassen möchte, kann gleich mögliche Allergien testen lassen, ohne einen anderen Facharzt aufsuchen zu müssen. Mit Blick auf die Einnahmesituation und die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist in Bezug auf das Leistungsspektrum zu prüfen, welche IGeL-Leistungen für Patienten einen greifbaren Gesundheitsmehrwert darstellen können.
 

Alle strategischen Optionen prüfen

Wer getreu diesem Motto handelt und sich alle Möglichkeiten offenhalten will, kann auch die Festanstellung in einer Arztpraxis prüfen. Gerade in jungen Jahren ergibt sich so die Chance, einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und notwendiges Knowhow für das erfolgreiche Führen einer Praxis zu erwerben. Zudem kann vertraglich vereinbart werden, dass die Praxis zu einem bestimmten Zeitpunkt übernommen wird, sodass die Existenzgründung perspektivisch gelingen kann. Diese Option bietet sich an, wenn der Praxisinhaber in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wird.
 

Marketing aus Sicht der Patienten?

Wer nach einem vermeintlich guten Facharzt für Allergologie sucht, wird mehrheitlich im Internet nach Informationen suchen. Insofern hat das Internet für das wahrgenommene Image und die Patientengewinnung mittlerweile eine strategische Bedeutung erlangt. Wer nach Allergologe in XX googelt, wird automatisch mit Fragestellungen wie ‚hier den richtigen Allergologen‘ oder anderen wertenden Beschreibungen konfrontiert. An erster Stelle tauchen meistens Bewertungen für den Arzt auf speziellen Portalen auf. Hier werden Ärzte in verschiedenen Bereichen benotet und Patienten können ihre Erfahrungen teilen. Wer als niedergelassener Arzt hier schlecht abschneidet, wird langfristig gesehen ein Imageproblem bekommen und viele potenzielle Patienten verlieren. Eine überzeugende Praxisorganisation und eine qualitativ einwandfreie fachärztliche Behandlung müssen in dieser Hinsicht die Grundlage für zufriedene Patienten und gute Bewertungen sein. Angesichts der wachsenden Wichtigkeit des Internets für das Marketing und die Patientengewinnung sollte Monitoring zur Überwachung der Äußerungen über die Praxis (ggf. durch einen externen Dienstleister) strategisch eingebunden werden.
 

Selbstständig machen als Allergologe: Voraussetzungen

Grundlegend ist in formaler Hinsicht die jeweilige Ordnung der zuständigen Ärztekammer nachzuvollziehen. Fragen in Bezug auf formale Voraussetzungen können im Zuge einer Beratung oder eines speziellen Seminares für die Vorbereitung auf die Niederlassung als Arzt geklärt werden. Da niedergelassene Ärzte einen Heilberuf ausüben, sind sie als Freiberufler einzustufen. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, solange sich das Behandlungsspektrum auf den Kern der Fachkompetenz bezieht.
 

Antrag bei der kassenärztlichen Vereinigung

Wer die Approbation und die notwendige Zusatzausbildung über 18 Monate für Allergologie absolviert hat, kann sich niederlassen bzw. selbstständig machen. Für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter ist ein freier Kassensitz erforderlich. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung ist ein entsprechender Antrag (in der Regel eine reine Formsache) zu stellen, um überhaupt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Notwendiges Fachwissen in Bezug auf die Abrechnung und erforderliche EDV/Programme sind weitere wichtige formale Voraussetzungen, um sich mit der Zusatzqualifikation Allergologie selbstständig zu machen. Der Versorgungsauftrag (voll oder halb) entscheidet über den Umfang der selbstständigen Tätigkeit bzw. das Angebot an Sprechstunden. Sofern kein Kassensitz für die Niederlassung an einem gewünschten Standort frei ist, können mit Belegarztzulassungen, Sonderbedarfszulassungen oder befristeten Zulassungen weitere Optionen geprüft werden. Ansonsten kann die Zeit auf einer Warteliste für einen freien Kassensitz für eine Anstellung in einer Praxis genutzt werden, um Erfahrungen zu sammeln.
 

Verdienst als niedergelassener Arzt (Allergologe)?

Generell zählen Ärzte zu einer der am besten bezahlten Berufsgruppen in Deutschland. Wer sich als Facharzt niederlassen will, wird im Falle einer guten Auslastung ein Einkommen erzielen, das weit über dem Durchschnitt und in der Regel auch weit über dem Gehalt eines angestellten Arztes liegt. Aktuelle Zahlen zeigen, dass der monatliche Lohn (Reinertrag) bei vielen niedergelassenen Fachärzten deutlich über 10.000 Euro liegt. Am Ende der Verdienstskala rangieren Hausärzte. Mit zunehmendem Spezialisierungsgrad steigen auch die Verdienstmöglichkeiten, was in wirtschaftlicher Hinsicht ganz klar für die Zusatzqualifikation Allergologie spricht.

Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Allergologe‘

  1. Allergologie ist kein eigenständiges Studienfach und bis dato kein Teil der Approbationsordnung: Es ist nicht möglich, sich ‚nur‘ als Allergologe selbstständig zu machen

  2. Vielmehr handelt es sich über eine Zusatzausbildung über 18 Monate, sodass neben der Tätigkeit als Hausarzt, Kinderarzt, Hautarzt oder beispielsweise HNO-Arzt auch allergische Beschwerden behandelt werden können

  3. Aktuell gibt es in Deutschland eine Unterversorgung in diesem Bereich. Aus dieser Sicht spricht von der Nachfrage her vor allem langfristig viel dafür, sich mit der Zusatzqualifikation Allergologie niederzulassen

  4. Um sich als Facharzt für Allergologie niederzulassen, ist neben der Zusatzausbildung die Approbation notwendig

  5. Eine Praxis kann nur gegründet werden, wenn ein freier Kassensitz am Standort vorhanden ist

  6. Im Text wurden zahlreiche strategische Optionen behandelt, die Fachärzte auf dem Weg in die eigene Praxis prüfen sollten.

 

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