Selbstständig machen mit (mobiler) Fußpflege

Füße mit Aufschrift Podologie

Wie mache ich mich als Fußpfleger/in selbstständig? Wenn der Schuh drückt, sind die meisten Menschen froh, abends die strapazierten Füße entspannt hochlegen zu können. Doch wer dauerhaft unter Fußproblemen leidet –und das tun Erhebungen zufolge Millionen Deutsche wird sich irgendwann mit der Option der professionellen Fußpflege befassen müssen. Hier soll es aus Sicht von Gründern differenziert um diese Geschäftsidee gehen (kosmetische vs. medizinische Fußpflege).
 

Selbstständig machen mit Fußpflege = potenzialreiche Geschäftsidee

Auch wenn die Fußpflege von vielen Menschen nicht bewusst wahrgenommen wird, sind die Füße die Basis für ein bewegtes Leben. Sie tragen uns jeden Tag und auf das Leben hochgerechnet laufen wir im Durchschnitt 150.000 Kilometer! Insofern sind schon von der Nachfrage her attraktive Rahmenbedingungen für eine Geschäftsidee skizziert: selbstständig machen mit (mobiler) Fußpflege.

In jedem Fall gilt es, direkt zu Beginn der Planung mit beiden Füßen fest auf dem Boden zu bleiben und alle strategischen Aspekte ganzheitlich zu planen. Genau das soll in diesem Beitrag geschehen, indem auf grundlegende Möglichkeiten für die Existenzgründung in der kosmetischen oder medizinischen Fußpflege eingegangen wird.
 

Das Wichtigste zur Existenzgründung mit Fußpflege

  1. Wachstumsmarkt: Viele Millionen Deutsche leiden an Fußproblemen, auch medizinisch bedingt (z. B durch Diabetes). Die demografische Entwicklung wird die Nachfrage für professionelle Fußpflege weiter erhöhen.
  2. Es sind in einer alternden Gesellschaft auch zukünftig gute Rahmenbedingungen für eine Existenzgründung als Fußpfleger nutzbar.
  3. Es gilt, mit dem Businessplan die konkreten Chancen am Standort zu beleuchten.
  4. Für eine Existenzgründung in diesem Bereich gibt es zwei Grundoptionen (je nach vorhandenem Ausbildungshintergrund): 1. Medizinische Fußpflege und 2. Kosmetische Fußpflege.
  5. Jeder Fußpfleger (Fachfußpfleger) darf medizinische Fußpflege durchführen. Mit Kassenzulassung ist sogar die Abrechnung mit Krankenkassen möglich. Sie dürfen sich aber nicht "medizinischer Fußpfleger“ nennen.
  6. Abgesehen von der Gründung eines eigenen Fußpflege Studios ist die strategische Option der mobilen Fußpflege eine Alternative.
  7. Podologen (medizinische Fußpfleger) sind auf feste Praxisräume angewiesen! Im Bereich der medizinischen Fußpflege wird ein alleiniger mobiler Fußpflegeservice nicht möglich sein.


Hintergrundinformationen zum Berufsbild


Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen mit Fußpflege?

Glaubt man aktuellen Berichten, dann leiden weit mehr als 50 % der Erwachsenen in Deutschland unter teils schmerzhaften Fußproblemen. Dabei kann es sich um Symptome handeln, die durch Krankheiten wie insbesondere Diabetes hervorgerufen werden. In vielen Fällen ist falsches Schuhwerk dafür verantwortlich, dass es im voranschreitenden Alter zu schmerhaften Deformationen an den Füßen kommt, die irgendwann eine professionelle Behandlung unverzichtbar machen.

Dabei werden in den westlichen Industrienationen gut 98 % aller Babys mit gesunden Füßen geboren. Fußprobleme sind also oft selbstverschuldet, sofern es sich nicht um ein Krankheitsbild als Auslöser oder eine erbliche Vorbelastung handelt.


Soweit die Füße tragen?

Mit Blick auf diese Zahlen und die demografische Entwicklung (Alterung der Gesellschaft) ergeben sich in der Fußpflege (Podologie) sehr gute Zukunftschancen für eine Existenzgründung. Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Patienten mit Fußproblemen in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen dürfte. 

Dabei ist generell zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege zu unterscheiden. Die medizinische Fußpflege ist in den letzten Jahren stärker gesetzlich geschützt worden und ausgebildeten Podologen vorbehalten. Wer als Existenzgründer keine solche Qualifikation vorweisen kann, darf nicht mit dem Begriff medizinische Fußpflege werben. Es bliebe dann nur die Option der kosmetischen Fußpflege.

 

Voraussetzungen, um sich mit Fußpflege selbstständig zu machen?

Grundsätzlich darf sich seit Anfang 2003 nur derjenige Podologe bzw. medizinischer Fußpfleger nennen, der eine Erlaubnis nach Paragraf 1 des Podologen Gesetzes oder eine staatliche Anerkennung (§ 10 PodG) nachweisen kann. In Einzelfällen kann es Ausnahmen geben, die in § 10 (Absätze 2 bis 6) geregelt sind. Ansonsten ist der Bereich der kosmetischen Fußpflege als Alternative weniger stark reglementiert.

Um die beiden im Folgenden skizzierten Ausrichtungen abgrenzen zu können und alle Rahmenbedingungen umzusetzen, ist ein Blick in das Podologen Gesetz (PodG) sehr empfehlenswert. In jedem Fall sind die Voraussetzungen für eine Existenzgründung in der Fußpflege mit Blick auf den eigenen Qualifikationshintergrund und das angedachte Leistungsspektrum sehr differenziert zu betrachten.
 

 

Differenzierter Blick: Gründungsvoraussetzungen in der Fußpflege

Wer sich mit kosmetischer Fußpflege selbstständig macht, muss vor der Aufnahme ein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für den Fall, dass es sich zunächst nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Zuge der Gewerbeanmeldung muss das angebotene Leistungsspektrum umfassend geschildert werden. Hieraus können sich im Einzelfall zu erbringende Nachweise ergeben. Medizinische Behandlungen dürfen in diesem Bereich explizit nicht als solche vermarktet werden.

Wer sich mit medizinischer Fußpflege selbstständig machen bzw. niederlassen will, kann eine Kassenzulassung erwirken. Nur so wird es möglich sein, die Behandlungskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Basis einer Überweisung abrechnen zu können. Die Kassenzulassung erhalten staatlich ausgebildete Podologen, in Einzelfällen nach Prüfung auch weitere Fallgruppen. 

Checkliste: Wie Kassenzulassung erwirken?

Die Beantragung erfolgt beim für den Existenzgründer zuständigen Landesverband der Krankenkassen. Abgesehen vom obligatorischen Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung müssen folgende Kriterien für den Erhalt der Zulassung erfüllt sein:

  • Die Praxis muss beim Gesundheitsamt angemeldet werden.
  • Geeignete Praxisräume müssen vorhanden sein, ebenso ein aussagekräftiger Lageplan.
  • Für die Kassenabrechnung ist das so genannte Institutionskennzeichen bei der ARGE-IK zu erwirken.
  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist alternativlos.
  • Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft hat zu erfolgen (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).


Mit dem Zulassungsantrag sind in der Regel noch die folgenden Dokumente beizufügen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Gesundheitszeugnis oder ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung.
     

Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

 

Wer darf sich medizinischer Fußpfleger nennen?

Wer sich als Podologe bzw. mit medizinischer Fußpflege selbstständig machen möchte, betreibt eine Heilkunde. Durchgeführt werden dürfen solche Gesundheitsleistungen nur von einem Arzt, Heilpraktiker oder von einem Podologen auf ärztlicher Anordnung. Rein kosmetische Fußpflege, wie sie etwa in einem Nagelstudio erfolgt, ist weit weniger stark reglementiert. Jeder Fachfußpfleger darf medizinische Fußpflege durchführen, diese Leistung aber nicht so benennen (das Podologengesetz ist ein Titelschutzgesetz). Zu prüfen ist, ob auch eine Kassenzulassung möglich ist.
 

 

Status als Selbstständiger: Ist Fußpflege ein Gewerbe?

Zum Abschluss der Klärung formaler Rahmenbedingungen bleibt noch die Frage nach dem Status. Sind selbstständige Fußpfleger gewerblich oder freiberuflich einzustufen?

Hier gibt es keine vollkommene Klarheit bzw. pauschale Antwort, so viel lässt sich tendenziell aber zur besseren Orientierung sagen: Bei kosmetischer Fußpflege geht die Tendenz ganz klar in Richtung der Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung.

Bei der medizinischen Fußpflege bietet sich die Möglichkeit, auf den Katalogberuf des Heilpraktikers zu verweisen. In Einzelfall ist dann zu prüfen, ob das zuständige Finanzamt wirklich den Status des Freiberuflers anerkennt. Auch eine gemischte Tätigkeit ist denkbar, wenn ein Freiberufler durch den Verkauf von Pflegeprodukten beispielsweise gewerbepflichtig wird. 
 

 

Fußpflege: Welche Anforderungen müssen Praxisräume erfüllen?

Die Zulassung für eine Niederlassung als Podologe/medizinischer Fußpfleger werden Existenzgründer nur erhalten, wenn die Praxisräume folgenden Mindestanforderungen genügen:

  • Warteraum mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten.
  • Mindestnutzfläche 25 m².
  • Die eigentliche Behandlungskabine darf nicht kleiner als 7 m² sein.
  • Eine behindertengerechte Zugänglichkeit sollte vorhanden sein.
  • Toiletten und Waschbecken müssen ebenso wie Möglichkeiten zur Fußwaschung vorhanden sein.
  • Vorhandensein von Erste Hilfe Utensilien.
  • Vorrichtungen für die Patientendokumentation (abschließbarer Aktenschrank o.ä.).


Grundlegend für die spätere Tätigkeit im Bereich der medizinischen Fußpflege wird die Behandlungskabine sein. Sie muss mit diesen Merkmalen ausgestattet sein:

  • Lampe mit Lupe.
  • Mülleimer.
  • Desinfizierte Instrumente wie Schere, Pinzette oder Skalpell.
  • Patientenstuhl (mit integrierten teil- und ausziehbaren Fußstützen).
  • Sterilisierbare Fräs- und Schleifkörper.
  • Verschlossener Behälter für Tupfer, Tamponaden etc.
  • Fräsgerät inkl. Staubabsaugung oder alternativ Nasstechnik.

 


Businessplan ausarbeiten: Wie selbstständig machen mit Fußpflege?

Der Standort ist mit Blick auf die vorhandene Konkurrenz und die mögliche Nachfrage sehr sorgfältig zu wählen. Zudem muss er für eine möglichst große Zielgruppe gut erreichbar sein. Gerade für solche Kunden, die eben nicht mehr wirklich gut zu Fuß sind!

Wer sich mit kosmetischer Fußpflege selbstständig machen will, muss sicherstellen, dass es genügend zahlende Kunden für diese ästhetische Dienstleistung gibt. Anders sieht es bei der medizinischen Fußpflege aus. Hier wird es auf eine Zusammenarbeit mit überweisenden Fachärzten oder auch diabetologischen Ambulanzen ankommen.
 


2 strategische Optionen für selbstständige Fußpfleger

Wie bereits angedeutet, bieten sich für die Existenzgründung in diesem Bereich folgende Optionen an:

  1. Medizinische Fußpflege: Es handelt sich um eine geschützte Berufsbezeichnung, eine staatliche Ausbildung zum Podologen ist notwendig. Zu den typischen Aufgaben zählen medizinische Probleme wie Fuß- oder Nagelpilz, eingewachsene Zehen oder diabetesbedingte Symptome.
  2. Kosmetische Fußpflege: Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, sodass sich jeder ohne eine bestimmte Qualifikation so nennen dürfte. Dementsprechend ist das Behandlungsspektrum auf kosmetische Arbeiten wie Nägel schneiden, Hornhautentfernen und Fußmassagen beschränkt. Auch wenn eine Ausbildung nicht zwingend vorgeschrieben ist, werden die meisten Kunden ein Zertifikat oder ähnliches sehen wollen.

Wer sich als medizinischer Fußpfleger selbstständig machen will, kann sich niederlassen. Dies kann prinzipiell mit oder ohne Kassenzulassung geschehen. Ohne Kassenzulassung wird eine Praxis nur von Privatzahlern leben müssen, was sich an vielen Standorten als schwierig erweisen dürfte. Wer eine Kassenzulassung erlangt, kann mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Patienten, die eine medizinische Fußpflege verordnet bekommen, müssen dafür in aller Regel nicht selber zahlen. Bei den privaten Krankenversicherungen ist der individuelle Leistungsumfang diesbezüglich zu prüfen.


Option: Gründung eines eigenen Fußpflege Studios

Mit der Niederlassung als kosmetischer Fußpfleger ergibt sich die Chance, ein eigenes Fußpflege Studio zu eröffnen. Medizinische Fußpfleger können eine Praxis für Podologie gründen. Hieraus ergibt sich ein großer finanzieller Aufwand, der einen detailliert ausgearbeiteten Businessplan erforderlich macht.

Zunächst müssen Räumlichkeiten gefunden werden, die den weiter unten angeführten Bedingungen entsprechen. Dann muss der Standort mit Blick auf die spätere Auslastung viele Optionen eröffnen (überweisende Ärzte in der Nähe, wenig direkte Konkurrenz).
 

Alternative Option des mobilen Fußpflege Konzeptes

Wer sich mit kosmetischer Fußpflege selbstständig macht, kann auch ein mobiles Geschäftskonzept prüfen, das nicht auf feste Räumlichkeiten angewiesen ist. Auf diese Weise lassen sich die anfänglichen Kosten und unternehmerischen Risiken deutlich senken. Insofern kann es sich um eine Option für den nebenberuflichen Einstieg in die Existenzgründung handeln.

 

Welche Vorteile bietet die mobile Fußpflege als Geschäftsmodell?

Natürlich verursacht auch die mobile Fußpflege Kosten für ein Auto, Benzin und Versicherungen. Diese fallen im Vergleich zur Miete für Räumlichkeiten in der Regel aber weitaus geringer aus. Und letztlich kann ein Teil dieser Kosten an Kunden zurückgegeben werden. Bei der Preisgestaltung sind kosmetische Fußpfleger recht frei, wobei sie sich natürlich im eigenen Interesse am ortsüblichen Durchschnitt orientieren sollten.

Ein immenser wirtschaftlicher Vorteil der mobilen Fußpflege ist, dass einfach mehr Kunden erreicht werden können. Viele ältere Menschen sind nicht mehr mobil genug, um ein solches Studio aufzusuchen. Andere bevorzugen es ohnehin, sich lieber in den eigenen vier Wänden behandeln zu lassen.

Während in der Stadt an einem Tag viele Kunden erreicht werden können, kann die Situation auf dem Land durch die vorhandene Streuung ganz anders aussehen. Solche Aspekte sollten im Businessplan lösungsorientiert diskutiert werden, wobei letztlich die Vorteilhaftigkeit eines gewählten Standorts oder Aktionsradius deutlich werden muss.

 

Ist eine Kassenzulassung für Fußpflege möglich?

Die Option der Selbstständigkeit mit der mobilen Fußpflege wird sich in der Praxis eher im kosmetischen Bereich umsetzen lassen. Wer eine Kassenzulassung als Podologe bzw. für medizinische Fußpflege erwirken will, braucht feste Praxisräume. Das schließt nicht aus, dass es nicht auch ein mobiles Fußpflegeangebot gibt. Ein rein mobiler Service wird sich für die medizinische Fußpflege aber nicht umsetzen lassen. Wer dies vorhat, muss sich auf die kosmetische Fußpflege ausrichten.
Wie Kunden gewinnen für Fußpflege?

Für welche strategische Ausrichtung sich Existenzgründer auch entscheiden: Ihr professionelles Angebot sollte von Beginn an reichweitenstark vermarktet werden. In erster Linie gilt es, im Internet Präsenz zu zeigen und mit einer suchmaschinenoptimierten Homepage eine erste Anlaufstelle für suchende Kunden anzubieten.

Durch gezielte Local SEO Maßnahmen wird es möglich sein, neue Kundschaft zu gewinnen. Für die Anfangsphase sind Flyer ein probates Mittel, um in einem abgesteckten Gebiet auf das neue Angebot aufmerksam zu machen. Gleiches können relativ kostengünstige Annoncen in Zeitungen leisten. Sofern ein Fußpflege Studio eröffnet wird, sollte es von außen mit wirksamen Werbemitteln versehen sein. Das professionelle Angebot sollte in kompakter Form erfassbar sein.

 

Wie Patienten für podologische Praxis gewinnen?

Wer sich mit einer Praxis für Podologie niedergelassen hat, sollte Gespräche mit den umliegenden Kooperationspartnern führen. So kann erreicht werden, dass ein bestimmter Teil der Patienten in der eigenen Praxis landet.

Wer mit einem mobilen Fußpflegeservice unterwegs ist, sollte das Fahrzeug als sehr wirksame Werbefläche zur Erhöhung der eigenen Bekanntheit nutzen. Unabhängig von der konkreten Ausrichtung werden persönliche Empfehlungen mit Blick auf den Aufbau eines Kunden-/Patientenstammes sicher eine wichtige Rolle spielen. Eine hohe wahrgenommene Service- und Behandlungsqualität muss die Basis für eine langfristig erfolgreiche Existenzgründung im Bereich Fußpflege sein.

 

Wie viel verdienen selbstständige Fußpfleger?

Generell ist darauf hinzuweisen, dass medizinische Fußpfleger die besseren Verdienstaussichten haben. Bundesweit wird für angestellte Fußpfleger eine Gehaltsspanne angegeben, die sich zwischen 1.500 und 2.700 Euro bewegt. Gerade mit einer eigenen Praxis für Podologie sollte sich ein wesentlich höheres Einkommen erzielen lassen. Das setzt aber eine hohe Auslastung und eine ‚gesunde‘ bzw. wirtschaftlich vorteilhafte Kostenstruktur voraus.

Wie viel verdient man mit Fußpflege?

Das deutschlandweite Durchschnittsgehalt liegt bei etwa 28.000 Euro. Hier zeigt sich der finanzielle Anreiz der Selbstständigkeit als Fußpfleger, denn mit einer guten Auslastung und einer vernünftigen Preiskalkulation lässt sich ein höheres Einkommen erzielen. Wenn die Preise für die Dienstleistungen feststehen, lassen sich Prognosen für die Umsätze pro Monat ermitteln. Hierzu ist von typischen Arbeitstagen mit X Patienten und X Anwendungen auszugehen.

 

Welche Versicherungen brauchen selbstständige Fußpfleger?

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken. Auch wenn selbstständige Fußpfleger noch so gründlich und gewissenhaft arbeiten: Fehler können immer passieren. Insofern muss eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung auf jeden Fall vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden.

Sollte es zu Forderungen in immenser Höhe infolge von Behandlungsfehlern kommen, wäre der selbstständige Fußpfleger finanziell abgesichert. Ohne eine entsprechende Versicherung ist der finanzielle Ruin oft zum Greifen nah! Existenzgründer sollten also nicht am falschen Ende sparen.
 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?

 

Zusammenfassung/FAQ für die Geschäftsidee „selbstständig machen mit Fußpflege“

  • Welche Optionen gibt es für die Existenzgründung als Fußpfleger?
    Je nach Ausbildungshintergrund und Standortanalyse besteht die Möglichkeit, sich im Bereich der medizinischen oder kosmetischen Fußpflege selbstständig zu machen. Letzteres ist mit deutlich geringen Hürden möglich, sodass diese strategische Geschäftsausrichtung auch für Quereinsteiger in Betracht kommt.

  • Was sind die Vorteile der mobilen Fußpflege?
    Mit dieser Geschäftsausrichtung fallen Kosten für einen laufenden Betrieb zu großen Teilen weg. Zudem lässt sich mit mobiler Fußpflege die Zielgruppe bewegungseingeschränkter Menschen erreichen. Im medizinischen Bereich bzw. mit einer Niederlassung ist der alleinige Schwerpunkt auf den mobilen Service nicht möglich.

  • Wie viel verdient man mit Fußpflege?
    Die Frage muss im Finanzteil des Businessplans beantwortet werden, und zwar auf der Basis von realistischen Geschäftsannahmen. In jedem Falle bietet eine Existenzgründung im Bereich der Fußpflege die Möglichkeit, deutlich über den Verdienstrahmen des Angestelltendaseins hinaus zu verdienen.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

weiterlesen Krankenkassenrechner