Selbstständig machen als Gerüstbauer
Gerüstbauer erbringen innerhalb der gesamten Baubranche wichtige Vorleistungen für andere Gewerke wie Maurer oder Dachdecker. Das Berufsbild ist dementsprechend sehr anspruchsvoll, da die fachlichen Arbeiten hohen Sicherheitsstandards gerecht werden müssen. Neben dem Einrüsten von Häusern können auch durchaus komplexere Rüstarbeiten für Brücken oder auch Hochhäuser zum Leistungsspektrum gehören. Gerüstbauer tragen mit der Montage von Gerüsten also die Verantwortung für die Sicherheit der Arbeiter vor Ort und ferner dafür, dass ein Bau- bzw. Modernisierungsprojekt pünktlich starten kann. Es versteht sich von selbst, dass entsprechende Versicherungen für die eigene Person und auch eventuelle Mitarbeiter notwendig sind, da die Arbeiten in zum Teil schwindelerregender Höhe immer ein gewisses Risiko mit sich bringen. Da die Arbeit körperlicher Natur ist und die Arbeitskraft für Selbstständige das A&O ist, ist neben einer Krankentagegeldversicherung ggf. auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken.
Existenzgründung: Zahlen und Hintergründe zur Sondierung der Ausgangslage
In Deutschland arbeiten über 50 % der Gerüstbauer in mittelständischen Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern. Nur etwa 12 % der Gerüstbauer arbeiten in Großbetrieben mit mehr als 100 Mitarbeitern. Wer also ein Gerüstbauunternehmen im Rahmen der Existenzgründung hochziehen möchte, bewegt sich von der Konkurrenz her gesehen im mittelständischen Umfeld: Es spricht also nichts dagegen, ein kleineres Unternehmen mit wenigen Beschäftigten hochzuziehen, wenn der anvisierte Standort keine allzu große bzw. unmittelbare Konkurrenz offenbart. Eine Ein-Mann-Firma dürfte als Gerüstbauer ohnehin schwierig umzusetzen sein, da alleine der Aufbau von Gerüsten vor Ort eine gewisse Manpower voraussetzt.
Formale Voraussetzungen für die berufliche Selbstständigkeit als Gerüstbauer
Grundsätzlich ist die Ausbildung zum Gerüstbauer seit 1998 staatlich anerkannt und die Tätigkeit durch die Handwerkskammer als Vollhandwerk anerkannt. Dies ist als Reaktion auf die wachsenden Anforderungen zurückzuführen. Grundsätzlich sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, dass ein Meistertitel für die Selbstständigkeit als Gerüstbauer notwendig ist, da die Arbeiten hohen (Sicherheits)ansprüchen gerecht werden müssen. Der Gesetzgeber knüpft diesen Sicherheitsaspekt in hohem Maße an die Qualifikation des Gerüstbauers, sodass die Meisterpflicht sinnvoll erscheint. Fachwissen gehört dementsprechend zur selbstständigen Tätigkeitsausübung dazu, da auch Aspekte in Bezug auf den Denkmalschutz ganzheitlich bedacht werden müssen. Ein erster formaler Schritt nach der Vorbereitung der Selbstständigkeit besteht in der Gewerbeanmeldung, im Zuge derer auch die entsprechenden Qualifikationsnachweise eingereicht werden müssen. In der Handwerkskammer entsteht eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, auch eine Eintragung in die Handwerksrolle ist vorgesehen.
Mögliche Wege in die Selbstständigkeit als Gerüstbauer auch ohne Meisterbrief
Ein Meistertitel ist zwar für die selbstständige Ausübung vieler Handwerke vorgesehen, allerdings sind in konkreten Fällen aufgrund der Erfahrungen auch Ausnahmen möglich (Details hierzu regelt Paragraf 7 Absatz 2 der Handwerksordnung - HwO). Ohne Meistertitel selbstständig machen kann sich demzufolge, wer mindestens über 6 Jahre Berufserfahrung in dieser Branche verfügt, wobei 4 Jahre in leitender Stellung absolviert wurden. Zudem berechtigt ein Meisterbrief in einem anderen, verwandten Handwerksbereich unter Umständen zur Gründung eines Bauunternehmens. Eine weitere gangbare Option ist es, einen Gerüstbaumeister in einer leitenden Position einzustellen. Die Geschäftsführung obliegt dann immer noch dem Existenzgründer, auch wenn er keinen Meistertitel hat. Natürlich ist es auch eine Option, seinen Meister vor dem Weg in die Selbstständigkeit zu machen, womit allerdings neben dem Zeitaufwand auch recht hohe Kosten verbunden sind.
Ein tragfähiges ‚Gerüst‘ für die eigene Existenzgründung aufbauen
Gerüstbauer arbeiten hierzulande für Gerüstbaubetriebe, Wohnungsbaufirmen oder auch Industriebaufirmen. Wer sein eigenes Unternehmen hochziehen will, braucht also ein tragfähiges Netzwerk, um stetig Aufträge zu bekommen und so für solide Einnahmen zu sorgen. Was die Unternehmensgründung an sich angeht, so gibt die Rechtsform nicht nur den Handlungsrahmen vor, sondern auch die Haftungsbedingungen für den Fall des Scheiterns. Auch mit Blick auf die Finanzierungsmöglichkeiten bzw. den Zugang zu Kapital unterscheiden sich die Rechtsformen. Da die Finanzen ein erfolgskritischer Faktor sind und durch den Kauf von Gerüsten bzw. Material zunächst hohe Investitionskosten entstehen können, sollte der Businessplan diesbezüglich kein Detail dem Zufall überlassen. Die Anschaffungskosten für Gerüste und Materialien sollten langfristig berechnet werden, wobei eine schnelle Amortisierungsdauer anzustreben ist. Klar ist: Gekaufte Gerüste, die unproduktiv herumstehen, sind teuer. Die Investitionskosten kommen nur schnell wieder rein, wenn regelmäßig Aufträge an Land gezogen werden können. Hierfür wiederum gilt es, sich ein tragfähiges Netzwerk an Kooperationspartnern aufzubauen. Was die Kalkulation der Preise für die Gerüstbauleistungen angeht, so sind neben den branchenüblichen Kosten natürlich die unternehmensspezifischen Kostenstrukturen zu berücksichtigen, vor allem die laufenden Kosten für notwendige Investitionen in der Startphase der Existenzgründung.
Strategische Entscheidungen in Bezug auf das Leistungsangebot prüfen
Je nach Tätigkeitsumfang des eigenen Unternehmens gilt es, auch mit Blick auf interessierte Kunden den eigenen Status bzw. das Leistungsspektrum klar zu definieren. So wäre es denkbar, sich nur auf den Gerüstbau zu fokussieren und dies auch im Unternehmensnamen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Wer jedoch seinen Kunden ein ganzheitliches Leistungsspektrum am Bau anbieten möchte, sollte eine Baufirma gründen, die dann nicht nur auf ein konkretes Gewerk ausgerichtet ist. Wer alle Bauleistungen aus einer Hand erbringen möchte, nimmt die Rolle eines so genannten Totalunternehmers sein. Für solche Fälle brauchen Selbstständige jedoch eine kleine Bauvorlageberechtigung, wobei die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. In Folge einer Standortanalyse kann es betriebswirtschaftlich gesehen aber auch durchaus Sinn machen, sich ‚nur‘ auf die Fachleistung des Gerüstbaus zu konzentrieren.
Fazit und Ausblicke zur Selbstständigkeit als Gerüstbauer
Die Selbstständigkeit in diesem handwerklichen Bereich offenbart gute Zukunftschancen, da aufgrund des Wohnungsmangels gerade in Ballungsgebieten neu gebaut werden muss. Aber auch die Modernisierung bzw. energetische Gebäudesanierung wird in den kommenden Jahren eine große Rolle spielen, sodass Gerüstbauer eine konstant gute Auftragsbasis nutzen können sollten. Gerade die besseren Verdienstmöglichkeiten als selbstständiger Gerüstbauer und das hohe Maß an Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit lassen den Weg in die Selbstständigkeit als attraktiv erscheinen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn ein Gerüstbauer vermeintlich selbstständig für eine Firma arbeitet: Sobald er weisungsgebunden agiert und in Arbeitsstrukturen fest eingebunden ist, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
Selbstständig machen als Gerüstbauer: kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte
- Für die Selbstständigkeit als Gerüstbauer ist ein Meistertitel erforderlich
- Unter den oben genannten Voraussetzungen ist es möglich, sich auch ohne Meistertitel als Gerüstbauer selbstständig zu machen
- Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit, sodass eine Gewerbeanmeldung vor der Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen ist
- Mögliche Risiken und Gefahren in Bezug auf die eigene Arbeitskraft sind abzusichern (dies gilt natürlich auch für Angestellte)
- Das Umfeld bzw. die Konkurrenz in diesem Handwerksbereich ist vorwiegend mittelständisch geprägt, sodass kleinere Betriebe gute Chancen am Markt haben
- Finanzen sorgfältig planen: Durch die Beschaffung von Arbeitsutensilien entstehen gerade zu Beginn hohe laufende Kosten, die nur gedeckt werden können, wenn die Gerüste auch Verwendung finden
- Strategische Ausrichtung zu Beginn klar definieren: Fokus nur auf den Gerüstbau oder ganzheitliches Leistungsspektrum als Bauunternehmen?
- Aufgrund des Wohnraummangels in vielen Gebieten und zukünftigen Renovierungserfordernissen (Stichwort energetische Gebäudesanierung) dürfte die Auftragslage in den kommenden Jahren gut sein (dies ersetzt natürlich keine gründliche Standort- bzw. Wettbewerbsanalyse im Rahmen der Ausarbeitung eines überzeugenden Businessplans)
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