Welche Versicherungen brauchen Friseure?
Eine Selbstständigkeit als Friseur ist für viele Lehrlinge und Gesellen in diesem Beruf erklärtes Ziel. Doch der Traum kann zum Albtraum werden, wenn Fehler beim Haareschneiden Kundenbeschwerden und finanzielle Forderungen nach sich ziehen. Glücklicherweise lässt sich das Berufsrisiko eines selbstständigen Friseurs absichern.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die wohl bedeutendste Versicherung für Sie als selbstständiger Friseur ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie umfassend vor sämtlichen Schadensersatzansprüchen, die von außen gegen Sie geltend gemacht werden können. Sie ist um verschiedene Zusatzeinschlüsse erweiterbar.
Schutz vor Ansprüchen aus Sachschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Kunde Ihnen vorwirft, einen Sachschaden verursacht zu haben. Das Risiko ist im Friseuralltag nicht unerheblich, schließlich arbeiten Sie mit spitzen Scheren, Hitze und Chemikalien. Dass Sie die Kleidung Ihres Kunden mit Haarfarbe verschmutzen oder durch zu starke Föhnhitze beschädigen, ist nicht auszuschließen. Auch andere Eigentumsgegenstände können beschädigt werden. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren Kunden Getränke als Serviceleistung anbieten. Ein versehentlich verschüttetes Heißgetränk über Smartphone oder Handtasche kann einen teuren Schaden bewirken. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Reinigung oder Reparatur. Bei irreparablen Schäden von beschädigtem Kundeneigentum ersetzt sie den Wiederbeschaffungswert.
Schutz vor Ansprüchen aus Personenschäden
Das Risiko, einen Personenschaden zu verursachen, ist für Sie als Friseur besonders hoch. Eine kleine Unachtsamkeit beim Haarschnitt kann eine Hautverletzung nach sich ziehen. Auch wenn der Kunde unerwartet allergisch auf Färbemittel oder Pflegeprodukte reagiert, sind Sie haftbar. Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt in einem solchen Falle Schmerzensgeld und die Behandlungskosten einer geschädigten Person. Überdies ersetzt sie den Verdienstausfall, falls der Kunde aufgrund einer von Ihnen verursachten Verletzung oder Allergie vorübergehend arbeitsunfähig ist.
Einschluss: Umweltschäden
Die Entsorgung der chemischen Stoffe, mit denen Sie täglich umgehen, nehmen Sie gewissenhaft vor. Trotzdem besteht das Risiko, dass Frisierchemikalien in die Umwelt gelangen. Beispielsweise bei einem Brand oder Leitungswasserschaden. Durch das Umweltschadensgesetz (USchadG) können Sie als selbstständiger Friseur für solche Schäden haftpflichtig gemacht werden. Vereinbaren Sie den Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung, die im Schadenfall für Sie leistet.
Einschluss: Firmenfahrzeugversicherung
Wenn Sie Ihre Dienstleistungen mobil anbieten, sollten Sie in der Betriebshaftpflichtversicherung auch einen Zusatzversicherungsschutz für Firmenfahrzeuge einschließen. Denn die private KfZ-Versicherung greift im Falle einer geschäftlichen Fahrt für Selbstständige nicht. Wenn Sie auf dem Weg von oder zu einem Kundentermin ein Unfall verursachen, übernimmt die Firmenfahrzeugversicherung den Schaden für Sach- und Personenschäden.
Einschluss: Mitarbeiter
Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt auch, wenn einer Ihrer Angestellten einen Schaden verursacht. Geben Sie bei Abschluss der Versicherung an, wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen. Bei den meisten Versicherungen verursacht dieser Zusatz keine Extrakosten.
Geschäftsinhaltsversicherung
Während die Betriebshaftpflichtversicherung Sie vor Schadensersatzansprüchen von außen schützt, tritt die Geschäftsinhaltsversicherung bei Schäden an Ihrem Inventar ein, die von außen verursacht wurden. Versichert ist Ihre gesamte geschäftliche Einrichtung – sowohl Salonmöbel, Dekorationsgegenstände und elektrisches Arbeitswerkzeug als auch das Büroinventar im Hinterzimmer.
Einbruch, Diebstahl und Vandalismus
Wenn bei einem Einbruch Ihre Geschäftseinrichtung beschädigt oder geklaut wird, greift die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie zahlt den Neuwert der Gegenstände, die wiederbeschafft werden müssen. Bei reparablen Schäden übernimmt sie die Instandsetzungskosten.
Feuer, Sturm und Leitungswasser
Es besteht das Risiko, dass in Ihrem Salon eine Wasserleitung bricht und einen Schaden an Wänden und Mobiliar verursacht. Auch Naturgewalten, wie Feuer oder Sturm, können Schäden herbeiführen. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt solche Schäden ab. Sie übernimmt Reparatur- und Instandsetzungskosten. Liegt ein Totalschaden an Mobiliar oder anderen Einrichtungsgegenständen vor, ersetzt die Versicherung Ihnen den Neuwert.
Einschluss: Betriebsunterbrechungsversicherung
Der Einschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung in der Geschäftsinhaltsversicherung ist ratsam. Denn, wenn Sie vorübergehend aufgrund eines Schadens Ihren Salon schließen müssen, können Sie in dieser Zeit keine Kundentermine anbieten. Ihnen entgehen entsprechende Einnahmen. Diese gleicht die Betriebsunterbrechungsversicherung aus. Zuvor legen Sie einen durchschnittlichen Wert an Tageseinnahmen fest, den Sie im Schadensfall versichert wissen möchten.
Einschluss: Elektronikversicherung
Im Friseurgeschäft arbeiten Sie mit elektronischen Geräten, etwa Haartrocknern, Glätteisen und Föhnen. Manche Friseure führen auch elektronische Massagesessel, eine elektrische Kassenanlage oder ein mit hochwertigen Computern ausgestattetes Backoffice. Der Einschluss „Elektronikversicherung“ in der Geschäftsinhaltsversicherung deckt sämtliche elektrischen Geräte innerhalb Ihres Geschäftes vor Überspannungsschäden ab. Im Schadensfall durch Blitzeinschlag oder Überhitzung ersetzt die Versicherung den Neuwert oder übernimmt Reparaturkosten für die Arbeitsgeräte.
Rechtsschutzversicherung
Für viele Menschen bedeutet ein neuer Haarschnitt ein anderes Lebensgefühl. Wenn Sie mit Ihrer Handwerkskunst Ihren Kunden ein zufriedenes Lächeln ins Gesicht zaubern, sind auch Sie glücklich. Doch die Geschmäcker sind verschieden. Trotz eingehender Beratung missfällt einem Kunden die neue Haarlänge oder er kann sich mit der neuen Haarfarbe nicht identifizieren. Einige dieser Beschwerden lassen sich leicht beheben. Andere brauchen ihre Zeit. Schlimmstenfalls kommt es zu einem Rechtstreit. Die Gewerberechtsschutzversicherung unterstützt sie bei der Suche nach einem fachkompetenten Anwalt. Außerdem trägt sie die Kosten für eine Rechtsberatung sowie für eventuelle Gerichtsverfahren.
Leistung auch bei anderen Rechtsstreitigkeiten
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung leistet auch bei anderen Rechtsstreitigkeiten. Hier einige Beispiele:
Ein entlassener Mitarbeiter erhebt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
Der von Ihnen genutzte Firmenname ist patentrechtlich geschützt. Ein Mitbewerber verklagt Sie auf Unterlassung und Schadenersatz.
Ihr Vermieter kündigt Ihren Geschäftsmietvertrag ohne weitere Begründung fristlos.
Vielfältige Geschäftsversicherungen – persönliche Absicherung beachten
Die meisten materiellen Risiken, denen Sie als selbstständiger Friseur ausgesetzt sind, lassen sich glücklicherweise versichern. Wählen Sie einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz und vertrauen Sie auf den Rat eines erfahrenen Versicherungsexperten. Mögliche Zusatzeinschlüsse sollten Sie sorgfältig überdenken und nicht leichtfertig ausschlagen. Schließlich kann eine geringfügig höhere Versicherungsprämie Sie vor erheblichen finanziellen Schaden bewahren. Neben den vielseitigen Möglichkeiten, Ihre geschäftlichen Risiken zu versichern, beachten Sie auch Ihren privaten Versicherungsschutz: Auf den Abschluss einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung sollten Sie als Selbstständiger auf keinen Fall verzichten. Auch Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit können Sie privat absichern.
Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...
weiterlesen Krankenkassenrechner