Wird Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt?
Ob Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen können oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der erste und oft auch schwierigste Schritt besteht darin, dass Sie einordnen müssen, ob Ihre Arbeitssituation aus Sicht des Finanzamts überhaupt als Arbeitszimmer im Sinne des Gesetzes anerkannt werden kann. Dieser Beitrag hilft Ihnen mit praktischen Beispielen dabei, genau das festzustellen. Lesen Sie die Schritt-für-Schritt-Checkliste, um Antworten zu erhalten und erfahren Sie, was Sie tun müssen, um ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer zu realisieren.
1. Frage: Handelt es sich um einen geschlossenen Raum, der über einen Schreibtisch und eine typische Büroeinrichtung verfügt?
NEIN: Es handelt sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer aus Sicht des Finanzamts, sondern um einen beruflich genutzten Raum sonstiger Art. Dabei kann es zum Beispiel um ein Lager, einen Ausstellungsraum, um eine Werkstatt oder um eine andere Betriebsstätte gehen. In diesem Fall sind die Kosten voll abzugsfähig. Handelt es sich aber um ein Archiv, dann können Sie die Kosten nur absetzen, wenn Sie ein anerkanntes Arbeitszimmer vorweisen können.
JA: Falls die Antwort ja ist, gehen Sie zur nächsten Frage.
2. Frage: Befindet sich das Zimmer in Ihrem häuslichen Umfeld?
NEIN: Aus steuerlicher Sicht verfügen Sie über ein externes Arbeitszimmer. Sollten Sie das externe Arbeitszimmer bei einem nahen Angehörigen gemietet haben, zum Beispiel bei Ihren Eltern oder bei Ihrem Ehemann oder bei Ihrer Ehefrau, wird es schon schwieriger, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt prüft jetzt, ob die Entfernung zu Ihrer Wohnung angemessen ist. Kommt das Finanzamt zu dem subjektiven Ergebnis, dass das nicht der Fall ist, könnte der volle Ansatz der Kosten ebenfalls schwierig werden. Akzeptiert das Finanzamt die Lage des externen Arbeitszimmers, dann sind die Kosten in voller Höhe abzugsfähig.
JA: Falls die Antwort ja ist, handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer. Gehen Sie zur nächsten Frage.
3. Frage: Ist eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen?
Als praktisch ausgeschlossen gilt, wenn die private Nutzung weniger als 10 % beträgt. Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln. Die Einrichtung in Ihrem Arbeitszimmer muss zu 90 % aus betrieblichen Gegenständen bestehen. Ihnen muss im Verhältnis zum genutzten Arbeitszimmer ausreichend Platz in Ihrer Wohnung zum Leben bleiben. Sind all diese Kriterien gegeben?
NEIN: Sie können die Kosten für das Arbeitszimmer nicht absetzen.
JA: Lautet die Antwort ja, gehen Sie bitte zur nächsten Frage.
4. Frage: Liegt der Schwerpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeiten bei Ihnen zu Hause in dem häuslichen Arbeitszimmer?
JA: Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten sind voll abzugsfähig. Sie müssen keine weiteren Fragen beantworten.
NEIN: Bitte gehen Sie zur nächsten Frage.
5. Liegt der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeiten überwiegend an einem anderen Ort?
JA: Falls Sie das häusliche Arbeitszimmer nur deshalb nutzen, weil Sie keinen anderen Arbeitsplatz dafür haben, dann sind die Kosten bis 1.250 € absetzbar. Steht Ihnen aber ein anderes Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung zur Verfügung, dann können Sie die Kosten nicht geltend machen.
NEIN: Bitte gehen Sie zur nächsten Frage.
6. Sind Sie unter anderem in Vollzeit tätig und liegt der qualitative Schwerpunkt dieser Tätigkeit in erster Linie in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer?
JA: Das Finanzamt wird ihr Arbeitszimmer voraussichtlich als häusliches Arbeitszimmer einstufen. Sämtliche Kosten sind voll absetzbar. Sie müssen keine weiteren Fragen beantworten.
NEIN: Bitte gehen Sie zur nächsten Frage.
7. Erzielen sie Ihre Einnahmen im Wesentlichen durch Ihre Tätigkeiten im häuslichen Arbeitszimmer und verbringen Sie dort hauptsächlich Ihre Arbeitszeit?
JA: Die Kosten für Ihr Arbeitszimmer sind in vollem Umfang abzugsfähig. Sie müssen keine weiteren Fragen beantworten.
NEIN: Bitte gehen Sie zu nächsten Fragen.
8. Steht ihnen zur Ausübung der Tätigkeiten kein anderer Raum zur Verfügung, als das häusliche Arbeitszimmer?
JA: Sie können maximal 1.250 € der Kosten absetzen.
NEIN: Im steuerlichen Sinne handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten sind nicht absetzbar.
Wenn Sie festgestellt haben, ob es sich um ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des Gesetzes handelt oder nicht, können Sie in diesem Beitrag weiterlesen, welche Kosten Sie generell geltend machen können.
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