6 Tipps zum Verkauf einer Gewerbeimmobilie
Wer sich dazu entschließt, eine Gewerbeimmobilie zu verkaufen, wird für sich den richtigen Zeitpunkt bestimmen müssen. Es könnte sein, dass sich der Besitzer neu orientieren möchte oder mit den Erlösen die Altersvorsorge absichern will. Vielleicht sind auch Investitionen für ein anderes Projekt vorgesehen. Am konkreten Standort ist natürlich die Wertentwicklung zu verfolgen. Durch Immobilienknappheit vielerorts kann es sein, dass sich der Wert erheblich gesteigert hat und der Verkauf somit wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Handelt es sich um eine Gewerbeimmobilie?
Wann ist eine Immobilie gewerblich? Vom Gesetz her handelt es sich um eine Gewerbeimmobilie, wenn sie vollständig oder zu großen Teilen gewerblich genutzt wird. In den Räumen wird eine gewinnorientierte berufliche Tätigkeit ausgeführt. In § 181 des Bewertungsgesetzes ist übrigens klar vermerkt, dass bei Geschäftsgrundstücken von mehr als 80 % in Bezug auf die betriebliche Nutzung auszugehen ist. Wenn vom Verkauf einer Gewerbeimmobilie die Rede ist, könnte es sich beispielsweise um ein Restaurant, ein Geschäft, Büroräume oder eine Werkstatt handeln.
Der Verkaufspreis ist alles entscheidend: Kennen Sie ihn?
Je besser die Anbindung und Ausstattung der Gewerbeimmobilie ist, desto höher sollte der erzielbare Preis ausfallen. Dieser muss als Grundlage für alle Entscheidungen aussagekräftig hergeleitet werden: Das ist sicher kein Geheimtipp, aber ein sehr wichtiger Tipp. Nutzen Sie die Chance, eine kostenlose Immobilienbewertung anzufordern, auf der Sie mit den Tipps aus diesem Ratgeber aufbauen können. Sie finden unter dem Link weitere nützliche Tipps und Checklisten. Grundsätzlich sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie die Gewerbeimmobilie mit oder ohne Makler verkaufen wollen.
Die richtigen Entscheidungen treffen
Zeit ist bekanntlich Geld und es muss im Interesse des Verkäufers liegen, möglichst schnell zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Marktkenntnisse, Reichweite und ein entsprechendes Netzwerk sind Aspekte, die für die Inanspruchnahme eines Immobilienmaklers sprechen. Durch die professionelle und zielgruppenorientierte Vermarktung lässt sich erfahrungsgemäß ein höherer Preis erzielen, was auch in wirtschaftlicher Hinsicht für die Option mit einem Immobilienpartner spricht. Und schließlich kümmert sich dieser auch um alle notwendigen Formalitäten, damit der Verkauf rechtssicher ist.
Mit diesen Tipps 6 geht der Verkauf einer Gewerbeimmobilie schnell(er) voran!
Tipp 1: Zielgruppe definieren
Wer eine Gewerbeimmobilie schnell und zu einem möglichst hohen Preis verkaufen möchte, muss die richtige Zielgruppe fokussiert ansprechen. Es gilt, bei der Vermarktung die Vorzüge der Immobilie sowie der Lage potenzialorientiert auf den Punkt zu bringen. Für erfahrene Makler ist das meistens problemlos möglich.
Tipp 2: Aussagekräftige Bewertung der Gewerbeimmobilie einholen
Beim Verkaufspreis als zentraler Variable sollte wirklich nichts dem Zufall überlassen bleiben. Steht der Wert fest, gehen Verkäufer mit einer starken Verhandlungsposition in die entscheidende Phase. Ein optionales Wertgutachten kann bei der Vermarktung zu einem überzeigenden Ass im Ärmel werden.
Tipp 3: Vermarktungsstrategie ganzheitlich festlegen
Ist die Zielgruppe identifiziert, muss sie mit überzeugenden Mehrwerten reichweitenstark angesprochen werden. Wer den Verkauf einer Gewerbeimmobilie ohne Makler vorantreiben möchte, sollte den Zeitaufwand nicht unterschätzen. Für die zielgerichtete Vermarktung sind Typ und Nutzung der Gewerbeimmobilie so exakt wie möglich zu beschreiben. Es ist keine absolute Voraussetzung, dass dasselbe Gewerbe fortgeführt wird. Daher sollte eine Nutzungsänderung schon bei der Vermarktung in Betracht gezogen werden. Im Idealfall wird die Immobilie verkauft, wenn sie noch genutzt bzw. vermietet wird. Das erhöht die Chancen auf einen schnellen Verkauf, teurer Leerstand lässt sich vermeiden. Informieren Sie sich über alle baurechtlichen Möglichkeiten, sodass Interessenten zukünftige Nutzungsmöglichkeiten auch vor dem Hintergrund von Ausbau- bzw. Umbaumaßnahmen bewerten können.
Tipp 4: Keine zweite Chance für den ersten Eindruck
Bei Besichtigungsterminen sollten Kaufinteressenten die Gewerbeimmobilie im besten Licht sehen können. Es versteht sich von selbst, dass alles geordnet wirken sollte. Das, was im Exposé auf hochglänzendem Papier Eindruck hinterlassen hat, darf sich in Wirklichkeit nicht gegenteilig präsentieren. Insofern gehört Erwartungsmanagement sicher zu wichtigen Faktoren für den schnellen Verkauf einer Gewerbeimmobilie.
Tipp 5: In jeder Hinsicht für Rechts- & Planungssicherheit sorgen
Es versteht sich von selbst, dass der rechtskräftige Verkauf zum vereinbarten Preis mit einem Notar abgewickelt werden sollte. Auch bei der finalen Übergabe des Objekts sollte nichts dem Zufall überlassen bleiben. Mit einem Übergabeprotokoll sollte jegliche Form von Haftung im Nachhinein ausgeschlossen werden.
Tipp 6: Prüfen Sie, ob/welche Steuern anfallen!
Mit der Immobilienbewertung bzw. dem Verkaufspreis haben wir den Fokus bereits auf die Finanzen gelegt. Beachten Sie in diesem Kontext die steuerrechtlichen Besonderheiten beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie. Wer in fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, handelt laut Einschätzung der Finanzämter als gewerblicher Grundstückshändler. Grundsätzlich unterliegt der Verkaufserlös einer Gewerbeimmobilie nicht nur der Einkommens-, sondern darüber hinaus auch der Gewerbesteuer. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob die Immobilie zum Betriebsvermögen zählt. In diesem Fall greift die Spekulationsfrist von 10 Jahren nicht, es ist mit zusätzlichen Steuern auf den Verkaufsgewinn zu rechnen. Aufgrund der Komplexität der Steuermaterie ist es an dieser Stelle mit Sicherheit kein Geheimtipp mehr, auf die Expertise eines erfahrenen Steuerberaters zu verweisen. Wenn Sie das ganze Projekt unter sehr wirtschaftlichen Gesichtspunkten angehen wollen, sollten etwaige Steuern auf den Gewinn vom erzielbaren Marktpreis abgezogen werden. Gezieltes Erwartungsmanagement ist in dieser Hinsicht nicht nur mit Blick auf die anvisierte Zielgruppe zu betreiben.
- Alles über den Verkauf von Immobilien, siehe www.hausverkauf.de
- Bewertungsgesetz, siehe www.gesetze-im-internet.de/bewg
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