Welche Versicherungen brauchen Ernährungsberater?

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer
Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...
In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.
Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.
Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).
- Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
- Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Heutzutage ist es wichtiger denn je, gut versichert zu sein. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Selbstständige. Freiberufliche Ernährungsberater tragen bei ihrer Arbeit das Gesundheitsrisiko ihrer Patienten und müssen sich für alle möglichen Zwischenfälle absichern. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss überdies an weitere Versicherungen denken. Doch welche Versicherungen sind für Ernährungsberater besonders sinnvoll? Das klärt folgender Artikel.
Die Berufshaftpflicht
In den meisten Branchen zählt die Berufshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Das gilt ebenfalls für selbstständige Ernährungsberater. Die Berufshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Ihrer Klienten. Eine gute Versicherung prüft alle Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Manche Versicherungen vertreten ihre Versicherungsnehmer auch bei Prozessen und wirken so wie eine Rechtsschutzversicherung. Die Berufshaftpflicht greift beispielsweise in folgenden Fällen:
Ihr Kunde stürzt in Ihrem Büro und verletzt sich dabei.
Ihr Kunde verträgt ein von Ihnen erhaltenes Lebensmittel nicht und benötigt ärztliche Behandlung.
Sie beraten Ihren Kunden, obwohl dieser eine unentdeckte Nahrungsmittelunverträglichkeit hat. Daraufhin wird eine ärztliche Behandlung notwendig.
Grundsätzlich schützt Sie die Berufshaftpflichtversicherung vor Ansprüchen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je nach Versicherung und den ausgehandelten Konditionen werden andere Summen geschützt. Um die richtige Versicherung auszuwählen, sollten Sie einen Businessplan erarbeiten, der Ihre Tätigkeitsfelder genau auflistet.
Da Ernährungsberater freiberuflich tätig sind, ist es wichtig, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist übrigens abzugrenzen von einer Betriebshaftpflichtversicherung, die bei Gewerbetreibenden greift.
Eine Inventarversicherung
Wenn Sie sich als Ernährungsberater selbstständig machen, stehen Ihnen verschiedene Arbeitsfelder zur Verfügung. Es ist möglich, sich in eigenen Büroräumlichkeiten niederzulassen und dort zum Beispiel Workshops oder Seminare für Kunden anzubieten. Wenn Sie diese Variante wählen, sollten Sie eine Inventarversicherung abschließen. Diese schützt Ihr betriebliches Hab und Gut vor fast allen denkbaren Gefahren:
Feuer
Einbruch/Diebstahl
Sturm
Hagel
Blitzschlag
Wasserschäden
etc.
Gerade Ernährungsberater, die Gruppenseminare und -workshops anbieten, benötigen größere Räumlichkeiten. Die Bandbreite an Gegenständen, die dabei zu schützen sind, ist groß. Vom persönlichen Arbeitsplatz mit Computer und Drucker, über Material und Werbegeschenke von Drittfirmen, bis hin zu Sportgeräten ist alles denkbar. Eine Inventarversicherung schützt all dies – außer die persönlichen Besitztümer Ihrer Kunden. Diese sind über Ihre Berufshaftpflicht abgesichert.
Manche Ernährungsberater führen neben der reinen Beratung auch Sport-Workshops durch und besitzen Gymnastikbälle, Yogamatten oder Ähnliches. Auch in diesem Fall sind Sie abgesichert. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie eine detaillierte Aufstellung aller Güter in Ihren Räumlichkeiten vorlegen können. Entscheidend sind hierbei der Kaufwert sowie der aktuelle Wert der Gegenstände. Nur wenn dieser eindeutig nachzuweisen ist, zahlt die Versicherung die benötigte Summe.
Autoversicherungen
Wer als Ernährungsberater in Kliniken, Universitäten, auswärtigen Praxen oder direkt bei Kunden arbeitet, benötigt in der Regel einen Firmenwagen. So kommen Sie schnell und sicher zu allen Terminen und können Ihre Materialien und Arbeitsmittel unkompliziert transportieren. Doch auch für Ihren Firmenwagen benötigen Selbstständige eine gute Versicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Dienstfahrzeuge in Deutschland verpflichtend. Darüber hinaus lohnt sich eine Vollkasko-Versicherung für Selbstständige, da sie auch bei beispielsweise selbstverschuldete Parkunfälle oder Unfälle mit gegnerischer Fahrerflucht absichert. Dies ist sinnvoll, wenn Sie häufig in unbekannten Gegenden unterwegs sind und dort auch parken müssen.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Firmenfahrzeug auch privat nutzen, können Sie die Kfz-Versicherungen immer noch teilweise über Ihre Firma abrechnen – auch bei der Steuer. Dann müssen Sie lediglich darauf achten, die privaten Anteile genau auszurechnen und von der Versicherungspolice abzuziehen.
Mitarbeiter versichern
Größere Praxen im Gesundheitswesen kommen nicht ohne Mitarbeiter aus. Ob eine Rezeptionistin für die Terminplanung oder ein weiterer Ernährungsberater als Angestellter – mit steigendem Umsatz benötigen Sie Personal. Dieses müssen Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der BGW, anmelden und versichern. So sind Ihre Arbeitnehmer gegen Arbeits- und Wegeunfälle abgesichert und in diesen Fällen musst nicht die Krankenkasse die Behandlungskosten tragen.
Wichtig: Die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der BGW ist verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie die Mitarbeiter, sobald der Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde, anmelden müssen. Sonst drohen empfindliche Strafen.
Die privaten Versicherungen
Wie jeder Selbstständige sollten sich auch Ernährungsberater gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit versichern. Vor allem Ernährungsberater, die allein, ohne Personal, arbeiten, können sonst schnell in die Insolvenz rutschen. Deshalb sind drei Versicherungen für Selbstständige unerlässlich: die Kranken-, die Pflege- und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kranken- und Pflegeversicherung
Diese beiden Versicherungen gehen in der Regel Hand in Hand. Vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung enthalten. Bei der Krankenversicherung haben Gründer die freie Wahl: Sie können sich privat oder gesetzlich versichern. Die Unterschiede liegen bei den zu zahlenden Beiträgen sowie den Leistungen. Die Leistungen den privaten Versicherungen sind häufig frei wählbar und die Beiträge nicht abhängig von den persönlichen Einkünften. Daher lohnt sich für viele Selbstständige der Vergleich. Eine private Krankenversicherung kann wesentlich günstiger sein als die gesetzliche Versicherung. Allerdings gilt dies nur für sehr gesunde Gründer. Menschen mit Vorerkrankungen sind häufig in einer gesetzlichen Versicherung besser aufgehoben. Aber in jedem Fall gilt: Der Vergleich lohnt sich!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer sich als Ernährungsberater selbstständig macht, weiß, welche Faktoren zu einem gesunden Leben gehören. Dennoch gibt es keine absolute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Ein Unfall auf dem Weg zu einem Kunden kann schnell zum Problem werden. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell vor den Folgen einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit. An diese Versicherung sollte daher jeder Selbstständige denken, auch wenn der Blick in die Zukunft noch so weit weg wirkt.
Bin ich umsatzsteuerpflichtig?
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Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...