Selbstständig machen als Fluglehrer / mit Flugschule

Fluglehrer mit Schülerin im Flugzeug

Kann die Freiheit bei der Existenzgründung als Fluglehrer über den Wolken grenzenlos sein? Seit jeher gehört das Fliegen zu den größten Träumen der Menschheit. Warum also hier nicht gedanklich etwas abheben und sich mit einer interessanten Geschäftsidee befassen: selbstständig machen als Fluglehrer bzw. Flugschule gründen. Doch bevor es auf die Startbahn für eine erfolgreiche Existenzgründung geht, sollen die wesentlichen Rahmenbedingungen und strategische Optionen beleuchtet werden. Genau das soll in diesem Beitrag in kompakter Form mit hoher Praxisorientierung geschehen.

Take-off: Perspektiven als selbstständiger Fluglehrer

Wer als selbstständiger Fluglehrer arbeiten will, braucht eine fundierte Ausbildung und Erfahrungen als Pilot. In diesem Sinne handelt es sich beim Fluglehrer um eine Weiterbildung. Wer selber gerne fliegt und diese Leidenschaft professionell weitergeben möchte, sollte über eine Tätigkeit als Fluglehrer nachdenken. Insofern handelt es sich um eine Option, sich als Pilot selbstständig zu machen. Bei der Weiterbildung sind verschiedene Schwerpunktsetzungen möglich, sie lässt sich in Vereinen oder Flugschulen verwirklichen. In aller Regel werden Fluglehrer in derjenigen Klasse ausgebildet, die sie schon beherrschen. Nur mit einer fundierten Ausbildung sind Fluglehrer in der Lage, theoretischen sowie praktischen Unterricht zu geben. Generell handelt es sich um eine Geschäftsidee, für die zahlreiche formale Reglementierungen zu beachten sind.
 

Existenzgründung als Fluglehrer: selbstständig machen als Pilot

  • Analyse der Ausgangslage

  • Flugschule gründen als Weg in die Existenzgründung

  • Voraussetzungen, um sich als Fluglehrer selbstständig zu machen

  • umfassender Versicherungsschutz & weitere Rechtsaspekte

  • Verdienst als selbstständiger Fluglehrer

     

Analyse der Ausgangslage

Wer als Fluglehrer keine Anstellung in Flugschulen, Segelflugvereinen oder bei der Bundeswehr oder Airlines anstrebt, dem bleibt ‚nur‘ der Weg in die Selbstständigkeit. Erfahrungen und Fachkenntnisse sind sehr wichtig, um für eine hohe Qualität in der Lehre zu sorgen. Vor dem Start, in der Luft und bei der Landung kommt es auf jedes Detail an. Und im Ernstfall bleibt nicht genug Zeit, um lange über wichtige Maßnahmen zu diskutieren. In der Praxis ist es so, dass die meisten Fluglehrer freiberuflich arbeiten, vor allem bei Airlines ist dies der Fall. Insofern ist eine Existenzgründung als Fluglehrer rein strukturell mehr oder weniger vorgezeichnet, da es einfach nicht viele Stellen gibt.

Was die Weiterbildungsoptionen zum Fluglehrer angeht, so ist zwischen einem Flight Instructor (FI), einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (Class Rating Instructor) und einen Fluglehrer für den Instrumentenflug (Instrument Rating Instructor) zu unterscheiden. Im Vorfelder der Existenzgründung sollte Klarheit darüber herrschen, in welche Richtung die Tätigkeit als selbstständiger Fluglehrer gehen soll. Wer vom Fach ist, wird sich mit den Möglichkeiten auskennen. Je nach Ausbildungshintergrund darf ein Fluglehrer so genannte LAPL- oder PPL-Schulungen für das Fliegen mit einmotorigen Flugzeugen nach Sicht durchführen. Wer in anderen Bereichen wie CPL, IFR, HPA oder MEP Flugschüler auf anderen Maschinentypen ausbilden möchte, muss selber entsprechende Erfahrungen und Berechtigungen vorweisen können.
 

Als Fluglehrer stehen Piloten neue Horizonte offen

Wer Pilot ist und noch eine Ausbildung zum Fluglehrer für den Schritt in die Selbstständigkeit anstrebt, sollte sich über alle Möglichkeiten informieren. Abgesehen von den eigenen Vorlieben ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu hinterfragen, für welche Ausbildungsform es die größte Nachfrage gibt. Zu unterscheiden ist auch, ob die Flugschüler sich beruflich oder nur aus Hobbyzwecken ausbilden lassen möchten. In jedem Falle muss ein angehender Fluglehrer die Bereitschaft mitbringen, Fachwissen in praktischer und theoretischer Form vermitteln zu wollen. Wer sich nicht sicher über die eigene Ausbildung als Fluglehrer ist, sollte das Beratungsangebot von Flugschulen nutzen.
 

Existenzgründung als Fluglehrer: strategische Optionen

Grundsätzlich ist zu überlegen, welche Formen die Existenzgründung als Fluglehrer annehmen soll. Möglich und in der Praxis sehr üblich ist es, als freiberuflicher Pilot auf selbstständiger Basis in einer Flugschule oder einem Verein zu arbeiten. Der grobe Rahmen der Tätigkeit wäre vorgegeben, sodass sich der Planungsaufwand in Grenzen hält. Der selbstständige Fluglehrer hätte in diesem Szenario vor allem für eine gute Buchung bzw. Auslastung zu sorgen.

Eine weitaus planungs- und kostenintensivere Option wäre es, eine eigene Flugschule zu gründen. Für dieses Unterfangen ist die Ausarbeitung eines Businessplans alternativlos, denn alleine für Investitionen in den Flugplatz und die Technik sind hohe Summen aufzubringen. Und bereits das Auffinden eines geeignetes Standortes kann sich in der Praxis als schwierig erweisen. Daher ist es ein guter Kompromiss, mögliche Übernahmeangebote für eine Flugschule zu prüfen oder als Gesellschafter einzusteigen. Auf diese Weise ergibt sich die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und mittelfristig das Projekt anzugehen, eine eigene Flugschule gründen zu können. Da es sich hierbei um ein komplexes Vorhaben handelt, werden der Gründung einer Flugschule im Anschluss einige Themenblöcke gewidmet.
 

Spezialisierung für die Ausbildung als Fluglehrer wählen

Wer als selbstständiger Fluglehrer arbeiten möchte, kann zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Motorfluglehrer FI(A) (Fluglehrer für PPL/LAPL Motorflugzeuge)

  • Segelfluglehrer FI(S) (Fluglehrer für Segelflugzeuge)

  • Einweisungsberechtigte (TRI/CRI) (hierbei handelt es sich um eine Lehrberechtigung für Schüler, die bereits einen Flugschein besitzen)

Abgesehen von diesen gängigen Optionen bieten sich noch folgende Spezialisierungen an:

  • Lehrberechtigter für Bergflugberechtigungen (MI)

  • Lehrberechtigter für die Instrumentenflugberechtigung (IRI)

  • Lehrberechtigter für synthetische Übungsgeräte (STI)

  • Testfluglehrberechtige (FTI)

     

Rechtliche Aspekte als freier Mitarbeiter: Fahrlässigkeit etc.

Wer sich für die Option entscheidet, auf selbstständiger Basis in einer Flugschule o.ä. zu arbeiten, sollte sich in rechtlicher Hinsicht mit dem Thema Fahrlässigkeit und möglichen Forderungen befassen. Generell ist es so, dass nicht angestellte Fluglehrer in diesem Punkt höheren finanziellen Risiken ausgesetzt sind. Von Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fluglehrer seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn einem Fluglehrer elementare und sehr gefährliche Fehler passieren (Beispiel: eine Maschine ist überladen oder sie startet mit viel zu wenig Treibstoff). Für all diese Fälle können die Flugschule oder die Schüler selbst Forderungen oder Ersatzansprüche geltend machen. Angesichts dessen ist eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung unabdingbar, um gewisse Risiken begrenzen zu können. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Versicherung ggf. überhaupt für den entstandenen Schaden aufkommt. Bei diesem Beruf fliegt ein gewisses Risiko immer mit, darüber sollten sich Existenzgründer vollends im Klaren sein. Ohne eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung für Fluglehrer fliegt an Bord ein zu großes Risiko mit. Wer in welcher Form auch immer selbstständig als Fluglehrer arbeiten möchte, darf in diesem Bereich auf keinen Fall an der falschen Stelle sparen.
 

Voraussetzungen, um Fluglehrer zu werden

Je nach Spezialisierung und Ausrichtung muss ein angehender Fluglehrer zahlreiche Kriterien erfüllen können. Generell ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Vor der Theorieprüfung sind mindestens 200 Flugstunden zu absolvieren, 150 davon als so genannter Pilot in Command. Darüber hinaus sind mindestens 10 Stunden in der Instrumentenflugausbildung sowie ein 125-stündiger Theoriekurs zu absolvieren. Wer Fluglehrer werden will, muss je nach Fachrichtung eine gewisse Anzahl an Starts und Landungen vorweisen können. Insofern wird deutlich, dass die Beschäftigung mit den persönlichen Zugangsvoraussetzungen frühzeitig eine wichtige Rolle spielen muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Berechtigung zur Arbeit als Fluglehrer zeitnah erlangt werden kann. Eine vorhandene Lizenz für das jeweilige Fluggerät ist eine Grundvoraussetzung, um Fluglehrer für diese Klasse werden zu können. Wer Flugschüler auch in der Luft praktisch ausbilden möchte, muss neben Flugerfahrung auch eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung nachweisen (man spricht hierbei auch von einem gültigen Medical der Klasse II nach JAR FCL 3).

Wer sich mit den Voraussetzungen für Motorfluglehrer und Segelfluglehrer eingehend befassen will, sollte einen Blick in die die entsprechende Verordnung EU Nr. 1178/2011 werfen. Prüfenswert sind vor allem die Aussagen zu den (Mindest)voraussetzungen.
 

Flugschule gründen und als Selbstständiger abheben

Wer als Pilot eine eigene Flugschule gründen möchte, steht vor großen Herausforderungen, vor allem in finanzieller Hinsicht. Insofern muss der auszuarbeitende Businessplan in jeder Hinsicht überzeugen, um Geldgeber oder Investoren von dieser Geschäftsidee überzeugen zu können. Die Gründung einer Flugschule kann nur mit Vorkenntnissen und allen notwendigen Genehmigungen ein Erfolg werden. Nichts wäre ärgerlicher (und teurer!) als ein fertig eingerichteter Geschäftsbetrieb, bei dem die Flugzeuge wegen fehlender Erlaubnisse am Boden bleiben müssen. Eine fachkompetente Beratung kann sehr sinnvoll sein, um alle Aufgaben und Anforderungen auf dem Radar zu haben und dieses herausfordernde Projekt in möglichst überschaubarer Zeit zu meistern. Als Basis für wirtschaftlichen Erfolg ist eine funktionale Rechtsform für eine Flugschule mit Bedacht zu wählen. Sie entscheidet nicht nur über Haftungsfragen im Falle des Scheiterns. Sie gibt auch vor, wie viel Kapital Gründer mit einbringen müssen und sie bestimmt maßgeblich über die Finanzierungsoptionen bzw. den Zugang zu Kapital. Durch die strategische Wichtigkeit der Rechtsform für den operativen Geschäftsbetrieb sollte sie auf keinen Fall dem Zufall überlassen bleiben.
 

Ausrichtung der Flugschule

Zu Beginn der Planung ist zu überlegen, für welche Fluggeräte ist Flugschule eine professionelles Angebot zugänglich machen soll (Segelflieger, Gleitflugzeuge, Motorflugzeuge unterschiedlicher Größe etc.). Abgesehen von der flugtechnischen Eignung eines Standortes muss in wirtschaftlicher Hinsicht die Nachfrage möglichst aussagekräftig erörtert werden. Fliegen ist ein kostspieliges Hobby, sodass ein hohe Zahlungsfähigkeit der anvisierten Zielgruppe eine wichtige Grundvoraussetzung ist. Andernfalls muss es strukturell in der Region eine hohe Nachfrage für die Ausbildung geben. Wer nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in der Luft ausbilden will, braucht einen Flugplatz. Die Gründung eines neuen Flugplatzes wäre mit sehr hohen Kosten und einem langen planerischen Vorlauf verbunden. Zu denken ist nur an die langen Verfahren für Genehmigungen. Insofern ist es in der Praxis sinnvoller, vorhandene Flugplätze oder auch große Airports als Alternative zu prüfen. Es versteht sich von selbst, dass die Konkurrenzsituation nicht sehr angespannt sein sollte. Sind bereits mehrere Anbieter vor Ort etabliert, so kann nur eine Differenzierungsstrategie (etwa mit Blick auf die Fluggeräte) zum dauerhaften Erfolg führen.
 

Berechtigung und Zulassung für eine Flugschule

Wer als Fluglehrer in der eigenen Schule ausbilden möchte, muss eine Erlaubnis für Flugschulen nach der Luftverkehrszulassungsverordnung vorweisen (vergl. Paragraf 30 LuftVZo). Das Luftfahrt-Bundesamt ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Abgesehen davon ist die vorgesehene Registrierungspflicht zu beachten. Hierfür ist ein Antrag für die Zulassung als Ausbildungseinrichtung beim Deutschen Ultraleichtflugverband einzureichen. Generell ist es unabhängig davon möglich, die neue Flugschule bei weiteren relevanten Fachverbänden zu registrieren. Um die Planung zu konkretisieren und zielfokussiert voranzutreiben, ist die Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu kontaktieren. Bevor der operative Geschäftsbetrieb aufgenommen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Im Zuge der Gewerbeanmeldung sind alle für den konkreten Geschäftsbetrieb notwendigen Kenntnisse und Erlaubnisse vorzuweisen.
 

Marketing: Flugbegeisterte auf dem Radar anvisieren!

Im Gegensatz zu vielen anderen Geschäftsideen handelt es sich bei einer Flugschule nicht um ein Modell, das die breite Masse anspricht. Nicht jeder kann sich Fliegen als Hobby leisten und nicht jeder will abheben. Daher muss das Marketing sehr genau und zielfokussiert auf eine flugverrückte Zielgruppe abgestimmt werden. Deren Wünsche sind mit dem Leistungs- und Servicespektrum konsequent zu berücksichtigen. Durch die potenziell hohen Einnahmen bei der Ausbildung ist jeder Kunde mit Blick auf den möglichen Verdienst als Fluglehrer entscheidend. Abgesehen von einem professionellen Eintrag bei Google My Business darf eine suchmaschinenoptimierte Homepage für den Start nicht fehlen. Hier kann das Ausbildungsangebot ausführlich vorgestellt werden. Mit Videos und Imagefilmen kann Leidenschaft für das Fliegen geweckt werden. Alle wichtigen Geschäftsdaten sollten an verschiedenen Stellen hinterlegt werden, sodass eine Kontaktaufnahme wahrscheinlicher wird. Tage der offenen Tür oder regelmäßige Infoabende sind weitere Marketinginstrumente, um neue Kunden für eine Flugschule gewinnen zu können. Schnupperflüge sind ebenfalls ein sehr gutes Mittel, um neue Flugschüler zu gewinnen. Solche Highlights könnten Angehörige oder Freunde zu einem besonderen Lebensereignis verschenken. Wer hoch hinaus mit einer eigenen Flugschule kommen möchte, muss bei Marketing auf Reichweite setzen. Damit ist durchaus auch regionale Reichweite gemeint, wie sie durch Local SEO Maßnahmen oder Werbung in Zeitung sowie Radio sichergestellt werden kann.
 

Verdienst als selbstständiger Fluglehrer?

Für Piloten mit der Zusatzqualifikation Fluglehrer wird eine recht große Gehaltsspanne zwischen 4.000 und 11.000 Euro pro Monat angegeben. Auch wenn Piloten an sich zu einem sehr einkommensstarken Berufszweig zählen, verdienen sie nicht alle automatisch sehr gut. Die obigen Werte zeugen von starken Schwankungen. Es ist unbestritten, dass sich durch die Zusatzqualifikation Fluglehrer bessere Verdienstchancen ergeben können.

Wer eine eigene Flugschule gründet, eine hohe Auslastung und eine schlanke Kostenstruktur sicherstellt, wird einen Verdienst im fünfstelligen Bereich pro Monat sicher anvisieren können. Etwas schlechter sind die Verdienstchancen als selbstständiger Fluglehrer ohne eigene Flugschule. Hier bestehen weniger Möglichkeiten, auf den Verdienst einzuwirken, da die Preise/Konditionen vom jeweiligen Partnerunternehmen diktiert werden können. Wer allerdings die Preise für Flugunterricht analysiert, wird bei einer angenommenen Auslastung pro Monat auf hohe Einnahmen kommen. Zwar stehen diesen hohe Abgaben für Technik und den gesamten Flugplatzbetrieb gegenüber. Dennoch bleiben unterm Strich attraktive Gewinne übrig, sodass es sich zweifelsohne um eine profitable und potenzialreiche Geschäftsidee handelt. Trotz allem muss es das Motto sein, Erfolg mit einem professionellen Businessplan von Anfang an ganzheitlich zu planen.

Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Fluglehrer‘

  1. Wer sich selbstständig als Fluglehrer macht, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen (je nach fachlicher Spezialisierung)

  2. Mit der Gründung einer eigenen Flugschule sind hohe planerische, finanzielle und vor allem formelle Anforderungen verbunden

  3. Für die selbstständige Tätigkeit als Fluglehrer ergeben sich 2 Grundoptionen: 1. Arbeit als freiberuflicher Fluglehrer in einer Flugschule/in einem Verein/bei einer Airline etc. oder 2. Schaffung eigener Rahmenbedingungen mit der Gründung einer Flugschule

  4. Zu den Voraussetzungen, um sich als Fluglehrer selbstständig zu machen, zählen insbesondere eine vorhandene Fluglizenz und ausreichende theoretische sowie praktische Erfahrungen. Zudem ist eine fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung vorgesehen

  5. Flugschulen sprechen nicht die breite Masse, sondern eine kleine, exklusive und zahlungskräftige Zielgruppe an. Insofern muss der Marketing Mix konsequent auf die Bedürfnisse von angehenden Flugschülern abgestimmt werden

  6. Selbstständige Fluglehrer genießen sehr gute Verdienstaussichten, sofern sie eine hohe Auslastung sicherstellen können. Das gilt für alle Formen, die die Existenzgründung als Fluglehrer annehmen kann.

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