Selbstständig machen mit einer Hundeschule

Hundetrainer

Die Liebe zu Vierbeinern ist in Deutschland stark ausgeprägt: Knapp 8 Millionen Hunde leben in hiesigen Haushalten, sodass rechnerisch jeder 10. Deutsche ein Halter ist. Natürlich wollen Hunde wie Kinder erzogen werden, und genau hier kommt die Hundeschule ins Spiel. Wer selber Hunde hält und liebt, spielt eventuell mit dem Gedanken, sich mit einer Hundeschule beruflich selbstständig zu machen. Welche formalen und strategischen Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen? Welche Aspekte sind mit Blick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg einer Existenzgründung mit einer Hundeschule zu bedenken? Diese und weitere relevante Themenfelder sollen in diesem Beitrag praxisorientiert ‚beschnuppert‘ werden, um von Anfang an die richtige ‚Fährte‘ aufzunehmen.

Qualifikation und persönlicher Hintergrund als Hundetrainer

Wer eine Hundeschule eröffnen möchte, sollte sich klar machen, dass nicht nur die Arbeit mit den Tieren im Vordergrund steht. Schließlich bestimmen Herrchen und Frauchen letztlich immer, ob ein Hund angemeldet wird und so regelmäßige Einnahmen generiert. Insofern ist die strategische Ausrichtung auf die Tiere und deren Halter vorzunehmen. Letztlich müssen auch die Halter mit in das Training einbezogen werden, denn nur durch den Transfer in den Lebensalltag können nachhaltige Lernergebnisse erzielt werden. Diese machen die Qualität des Trainings konkret fassbar. Hundetrainer müssen sich in dieser Hinsicht mit verschiedenen Charakteren auseinandersetzen können und wollen, was wiederum auf Mensch und Tier zutrifft. Wer dies als facettenreiche Herausforderung sieht, sollte gut gewappnet für den Alltag in der eigenen Hundeschule sein. Generell gibt es hierzulande keine allgemein geregelte oder anerkannte Ausbildung zum Hundetrainer, sodass im Grunde jeder eine Hundeschule eröffnen könnte. Ohne fundierte Erfahrungen und ganzheitliche Trainingskonzepte wird es aber angesichts der Konkurrenz sicher nicht funktionieren.
 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten: es bewegt sich etwas

Seit dem Jahr 2007 gibt es eine in ganz Deutschland anerkannte Zertifizierung zum Hundeerzieher respektive Verhaltensberater. Angeboten wird diese Qualifikation durch die IHK oder die zuständige Tierärztekammer. Nachweisbare Erfahrungen/Qualifikationen werden mit Sicherheit auf zu gewinnende Kunden eine Wirkung haben. Zudem ist zu beachten, dass seit August 2014 eine Mindestanforderung in puncto Sachkunde im Tierschutzgesetz vorgesehen ist. Allerdings sind diese Anforderungen von Bundesland zu Bundesland verschieden, sodass sich angehende Gründer vorab informieren sollten. In Niedersachsen gelten beispielsweise recht strenge Anforderungen. In Bezug auf diverse Hunderassen sind Sicherheitsbestimmungen zu beachten, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Da das Trainingsgelände von der Umgebung mit einem Zaun getrennt ist, ist der Hundetrainer dort für die Sicherheit von Mensch und Tier verantwortlich.
 

Ausgangslage: Kosten checken und sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen

Wer eine Hundeschule eröffnen will, muss neben der persönlichen (Fach)eignung zunächst den Standort bzw. die Konkurrenzsituation belastbar sondieren: Gibt es schon Hundeschulen im Umkreis? Wie groß sind die Nachfrage bzw. das Einzugsgebiet? Welcher Standort bietet sich überhaupt an? Direkt zu Beginn sollte mit einem Businessplan ganzheitlich ein stimmiges Geschäftskonzept ausgearbeitet werden, in dem vor allem die Finanzierung realistisch beleuchtet wird. Es entstehen für den Kauf oder die Miete geeigneter Grundstücke/Gebäude mitunter hohe monatliche Fixkosten, wohingegen die Auslastung zu Beginn noch gering sein sollte (es sei denn, eine gut laufende Hundeschule wird übernommen, aber auch hierfür fallen immense Kosten an). Insofern sind alle finanziellen Fördermöglichkeiten zu prüfen und konsequent auszuschöpfen. Der traditionelle Weg über die Kreditfinanzierung mit der Hausbank wird immer schwieriger. Wenn überhaupt, kann er nur mit einem vollends überzeugenden Businessplan gelingen.
 

Der Hundeplatz als zentrales Aushängeschild für die eigenen Ansprüche

Mit einem geeigneten Hundeplatz werden die Grundlagen für den Geschäftserfolg gelegt. Das Gelände sollte möglichst ruhig gelegen und groß sein, damit auch viele Hunde genügend Platz haben. Ist ein Platz mit einem Bürogebäude gefunden, so muss das Bauamt eingeschaltet werden, sofern eine Nutzung als Hundeplatz beabsichtigt wird. Eine der wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen ist, dass der Platz komplett eingezäunt sein muss. Es sind zielführende Maßnahmen zu ergreifen, damit sich kleine Hunde keinen Weg unter den Zaun hindurch buddeln können. Es empfiehlt sich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gut sichtbar aufzuhängen, insbesondere mit Blick auf etwaige Haftungsfragen im Schadensfalle. Zu vermeiden sind schmale Wege, auf denen sich fremde Hunde zu nah kommen bzw. eingeengt vorkommen. Idealerweise ist auch ein Unterstand vorhanden, sodass die Halter von außen ‚teilnehmen‘ können. Der Platz muss natürlich mit Trainingsgeräten ausgestattet sein, damit für lehrreiche Abwechslung gesorgt ist. Es versteht sich von selbst, dass der Platz auf den ersten Blick freundlich und einladend wirkt, damit sich Hund und Halter wohlfühlen. Um dies zu erreichen, sind der individuellen Kreativität nicht viele Grenzen gesetzt. Letztlich ist das gesamte Trainingsgelände die wichtigste Visitenkarte für die eigenen Ansprüche als Hundetrainer.
 

Überzeugender Marktauftritt für eine erfolgsorientierte Positionierung der Hundeschule

Idealerweise findet sich ein origineller Name, der sofort erkennen lässt, dass es sich um eine Hundeschule handelt. Dieser Name sollte auch für eine suchmaschinenoptimierte Homepage genutzt werden, mit der die Kundenakquise von Beginn an effizient automatisiert wird. Mit einer Homepage zeigen Gründer zu jeder Zeit virtuelle Präsenz. Das Trainingsgelände, das gesamte Angebot sowie die grundlegende Philosophie können von Interessenten dort schon beschnuppert werden. Vielleicht wird noch ein individuelles Logo kreiert, das einen hohen Wiederkennungswert hat und in der näheren Umgebung vielleicht zu einer Marke werden kann.

Hier sind wir schon bei der strategischen Geschäftsausrichtung angelangt, die erfolgversprechend erscheint:

  • Was soll angeboten werden (Einzelunterricht/Coaching, Gruppenkurse, Spezialunterricht für Welpen, Sport für Hunde etc.)?
  • Welche Philosophie bzw. welches Erziehungskonzept soll praktiziert werden?
  • Wie kann dessen Vorteilhaftigkeit gegenüber (potenziellen) Kunden überzeugend verkauft werden?
  • Wie sind dementsprechend die Preise zu gestalten?
  • Welcher Service soll die professionelle Hundeerziehung abrunden (Erstberatung, regelmäßige Feedbackgespräche etc.)?

Vielleicht kann es je nach Standort auch Sinn machen, sich nur auf eine bestimmte Hunderasse zu fokussieren. Mit Blick auf die Serviceorientierung von berufstätigen Haltern sind auch die Öffnungszeiten zu bestimmen. Kurse am Wochenende oder in den Abendstunden werden daher angeboten werden müssen, was zu Interessenskonflikten mit dem eigenen Privatleben führen kann.
 

Behördengänge und weitere rechtliche Aspekte

Wer sich mit einer Hundeschule selbstständig machen möchte, muss in aller Regel ein Gewerbe annehmen, denn Finanzämter bewerten eine solche Geschäftsidee eigentlich immer als gewerblich. Durch die Gewerbeanmeldung ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und jenseits des jährlichen Freibetrages ist die Gewerbesteuer abzuführen. Ein Online Gewerbesteuerrechner kann schnell zahlbasierte Klarheit bringen, über welche Summen hier konkret zu reden ist. Bei der Gewerbesteuer spielt wieder der Standort eine Rolle, denn der dort gültige Hebesatz ist für die Höhe maßgeblich. Was die Rechte und Pflichten mit Blick auf das Verhältnis zu Kunden angeht, so sind allgemeine Geschäftsbedingungen auszuarbeiten. Hierbei kann auf gängige Vorlagen zurückgegriffen werden, die um die eine oder andere individuelle Formulierung modifiziert werden kann. Wer diesbezüglich wenig Erfahrung hat, sollte einen Rechtsanwalt einschalten. In den AGBs wird z.B. geregelt, für welche Leistungen Kunden unter welchen Umständen zu zahlen haben, sodass für beide Seite eine buchstäblich kalkulierbare Gewissheit besteht. Zudem sollte festgehalten werden, wer wofür im Schadensfall in welchem Umfange haftet. Fristen zu An- und Abmeldungen und Gebühren sollten ebenfalls schriftlich fixiert werden. Zudem ist von jedem Kunden eine Unterrichtsvereinbarung zu unterschreiben, mit der gleichzeitig auch der aktuelle Impfschutz überprüft werden sollte. In dieser Hinsicht sollten Gründer einer Hundeschule auch den Kontakt mit dem Veterinäramt suchen. Dies ist nicht unbedingt erforderlich, es kann sich aber als hilfreich erweisen, wenn z.B. Krankheitsfälle auftreten.
 

Der individuelle Versicherungsschutz ist sorgfältig zu prüfen

Bevor der operative Geschäftsbetrieb mit dem Erhalt des Gewerbescheines losgehen kann, ist noch der unbedingt erforderliche Versicherungsschutz zu prüfen. Denn Unfälle lassen sich nicht mit Sicherheit ausschließen, wenn mit fremden Hunden gearbeitet wird. Insofern empfiehlt es sich, sich von verschiedenen, möglichst unabhängigen Versicherungsexperten beraten zu lassen und so den Schutz zu maximieren. Von essentieller Wichtigkeit ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, mit der Vorkommnisse auf dem Hundeplatz versichert sind. Mögliche Unfälle sollten schon in den AGBs angesprochen werden. Auch eine Unfallversicherung erscheint sinnvoll, da der eine oder andere Hund durchaus zubeißen könnte. Natürlich sollte jeder Selbstständige auch an seine eigene Vorsorge denken. Was die unabdingbare Krankenversicherung angeht, so öffnet sich durch den Weg in die Selbstständigkeit die Option der privaten Krankenversicherung, und zwar unabhängig von der Höhe der Einkünfte. Online können Tarife und Leistungen schnell verglichen werden. Auch was die Rentenversicherung angeht, so sind diverse Optionen zu prüfen.

Praxisorientierte Zusammenfassung zur Selbstständigkeit mit einer Hundeschule

  • Die Ausgangslage ist vielversprechend, denn in Deutschland gibt es ca. 8 Millionen lernfreudige Hunde sowie die Bereitschaft vieler Halter, in eine gute Ausbildung zu investieren
  • Das Angebot der Hundeschule ist auf Hunde und Halter abzustimmen, wobei letztere die buchstäblich entscheidende Größe sind
  • Ein attraktiver Hundeplatz ist als Visitenkarte die Grundlage für den angestrebten Erfolg (etwaige Vorhaben/Maßnahmen sind rechtzeitig mit dem Bauamt abzustimmen)
  • Wer sich mit einer Hundeschule selbstständig machen möchte, muss vorher ein Gewerbe anmelden
  • Die Ausbildung zum Hundetrainer ist nicht gesetzlich geregelt, seit 2007 herrschen aber strengere Vorschriften mit Blick auf die erforderliche Sachkunde (diesbezüglich sind aktuelle Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zu verfolgen)
  • Da zu Beginn ein recht hoher Kapitalbedarf vorhanden ist, erscheint die Ausarbeitung eines überzeugenden Businessplans als alternativlos (auch um alle möglichen Finanzierungsoptionen konsequent auszuschöpfen)
  • strategisch kluge Positionierung der Hundeschule auf dem Markt durch ein attraktives Preis- und Leistungsangebot => die angebotene Ausbildungsphilosophie sollte zur anvisierten Zielgruppe passen
  • In auszuarbeitenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte rechtliche Klarheit für beide Seiten in Bezug auf alle finanziellen Aspekte und solche der Haftung im Falle von Unfällen hergestellt werden
  • Unternehmerische und persönliche Risiken minimieren durch einen umfassenden Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht- und Unfallversicherung)

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