Nachzahlungspflicht für Selbstständige: GKV fordert rückwirkend Beiträge!
Viele gesetzlich krankenversicherte Selbstständige erhalten bald wieder Post von Ihrer Krankenkasse.
Seit 2018 ist es so, dass nach der obligatorischen Vorlage des Einkommenssteuerbescheides auch wieder die Beiträge der Krankenkasse für die Vergangenheit korrigiert werden. Ist das Einkommen deutlich gestiegen, ist mit hohen Nachzahlungen zu rechnen. Wer hierfür keine Reserven eingeplant hat, steht eventuell vor einem Finanzierungsproblem. Die aktuellen Beiträge werden dann vorläufig für die Zukunft als Berechnungsgrundlage herangezogen. Steigt das Einkommen auch in den kommenden Jahren, so ist mit weiteren Nachzahlungen zu rechnen. Rückzahlungen kommen nur in Betracht, wenn das Einkommen sinken sollte. Aber das kann nicht im Sinn eines selbst vorgegebenen Wachstumskurses sein. Zu den zu berücksichtigenden Einnahmen für die Beitragsberechnung zählt nicht nur das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Auch etwaige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind zu berücksichtigen, wodurch der Höchstsatz schnell erreicht ist. Spätestens dann ist die private Krankversicherung auch aus Kostengründen eine prüfenswerte Alternative!
Durch die vorläufige Festsetzung fehlt finanzielle Planbarkeit
Einkommensschwankungen liegen in der Natur der Selbstständigkeit, da viele Geschäftsmodelle saisonalen Schwankungen unterliegen und nicht über das ganze Jahr gesehen mit einer konstanten Auftragslage zu rechnen ist. Insofern zahlen Selbstständige womöglich aktuell einen Beitrag, der die Ertragskraft nicht widerspiegelt. Gerade Nachzahlungen sind ein Ärgernis. Vor allem, wenn sie in einer Phase mit geringeren Einkünften fällig werden. Die vorläufige Beitragsfestsetzung mag den Vorteil mit sich bringen, dass es zu Erstattungen kommen kann. Letztlich aber verliert der aktuell zu entrichtende Wert an Aussagekraft, da durch die Überprüfung in jährlichen Abstanden im wahrsten Wortsinne mit einer erheblichen Verzerrung zu rechnen ist.
Viele Selbstständige zahlen als "Privatpatienten" geringere Beiträge
Wer die aufgezeigten Rechenspiele umgehen und mit weitestgehend stabilen Beiträgen kalkulieren möchte, ist als Selbstständiger in der privaten Krankenversicherung besser aufgehoben. Besser im wahrsten Sinne des Wortes, da die Qualität der individuell abgestimmten Gesundheitsversorgung erwiesenermaßen höher ist. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber unter anderem Beamte und Selbstständige von der Versicherungspflicht befreit. Als Privatpatient kommen Sie in den Genuss der besten medizinischen Versorgung. Privatversicherte benötigen kein "TSGV-Gesetz", um überhaupt einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen! Schnelle Terminvergaben und kurze Wartezeiten beim Arzt sind Gang und Gebe und ein Privileg vieler privatversicherten Selbstständigen.
In der PKV sind außer in Bezug auf den sehr sinnvollen Baustein ‚Krankentagegeld‘ keine Einkommensnachweise zu erbringen, sodass die Beiträge anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit dem Verdienst steigen werden. Im Gegenteil: Wer gesund ist und über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen muss, kann mit Erstattungen rechnen. Für die Höhe des Beitrags sind alleine der Gesundheitszustand und die gewählten Leistungsmerkmale entscheidend.
Die Kosten für einen Tarif in der PKV lassen sich durch wählbare Bausteine und die Höhe des jährlichen Selbstbehaltes gezielt beeinflussen. Altersrückstellungen in den Beiträgen für die private Krankenversicherung sorgen auch in langfristiger Hinsicht für berechenbare Verhältnisse ohne hohe Rückzahlungen.
Krankenkassenrechner:
So viel müssen Selbstständige aktuell zahlen:
Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit, und können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge werden in der GKV vom Einkommen erhoben und jährlich neu festgesetzt. In der PKV hingegen hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und gewählten Tarif ab.
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