Krankenversicherung von der Steuer absetzen: Die 5 häufigsten Fehler von Selbstständigen

Selbstständiger reicht Steuererklärung beim Finanzamt ein

Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben

Wer selbstständig ist, zahlt in der Regel sehr hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – egal, ob gesetzlich oder privat versichert. Umso wichtiger ist es, diese Ausgaben korrekt steuerlich geltend zu machen. Doch genau hier passieren immer wieder gravierende Fehler, die bares Geld kosten können. Wir zeigen Ihnen die fünf häufigsten Steuerfehler rund um die Krankenversicherung und wie Sie sie vermeiden. Viele Selbstständige verschenken unnötig Steuervorteile, obwohl sich durch einfache Korrekturen schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen lassen. 

Dieser Beitrag hilft Ihnen, typische Fallstricke zu erkennen und Ihre Steuererklärung zielsicher zu optimieren.

Zuletzt aktualisiert: 07.04.2025

Was darf überhaupt abgesetzt werden?

Krankenversicherungsbeiträge zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben nach § 10 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt sowohl für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch zur privaten Krankenversicherung (PKV) – allerdings mit Einschränkungen:

  • Voll absetzbar ist nur der Anteil, der der sog. Basisabsicherung dient (vergleichbar mit dem GKV-Niveau).
  • Nicht absetzbar sind Komfortleistungen (z. B. Einzelzimmer, Chefarzt), Tagegeldversicherungen oder Krankentagegeld-Policen.
  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind ebenfalls in vollem Umfang abzugsfähig.

Achten Sie auf die jährliche Beitragsbescheinigung Ihrer Kasse bzw. PKV . Dort ist genau ausgewiesen, welcher Teil steuerlich anerkannt wird.

 


Die 5 häufigsten Fehler von Selbstständigen – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Zusatzversicherungen vollständig geltend machen

Viele Selbstständige geben irrtümlich die gesamten Versicherungsbeiträge an – inklusive Zahnzusatz, Auslandsschutz, Tagegeld & Co. Das Finanzamt erkennt aber nur die Basistarife an. Der Rest ist nicht abzugsfähig .

Beispiel: Ein Selbstständiger zahlt 5.000 € pro Jahr an die PKV. Davon entfallen 3.600 € auf die Basisabsicherung, 1.000 € auf Komfortleistungen (z. B. Chefarztbehandlung) und 400 € auf eine Zahnzusatzversicherung. Nur die 3.600 € sind steuerlich relevant.

Tipp: Nutzen Sie nur den in der Bescheinigung als "steuerlich berücksichtigungsfähig" ausgewiesenen Betrag.

 

Fehler 2: Beitragsrückerstattungen und Selbstbeteiligung nicht berücksichtigen

Erhalten Sie Beitragsrückerstattungen von der PKV oder zahlen Sie im Vertrag eine Selbstbeteiligung, mindert das Ihre abzugsfähigen Kosten . Diese Posten werden oft vergessen oder falsch angegeben.

 

Beispiel: Sie zahlen im Jahr 4.000 € PKV-Beitrag. Aufgrund schadensfreier Zeit erhalten Sie eine Rückerstattung von 800 €. In der Steuererklärung dürfen dann nur 3.200 € angesetzt werden.

Tipp: Prüfen Sie, ob die Beitragsbescheinigung der PKV bereits die Rückerstattungen berücksichtigt. Falls nicht, müssen Sie diese selbst abziehen.

 

Fehler 3: Familienmitglieder nicht berücksichtigen

Viele Selbstständige vergessen, die Beiträge für mitversicherte Ehepartner oder Kinder ebenfalls geltend zu machen. Dabei können auch diese als Sonderausgaben angesetzt werden – sofern sie nicht selbst über ein steuerlich relevantes Einkommen verfügen.

Beispiel: Eine selbstständige Grafikdesignerin zahlt 2.500 € für ihre eigene PKV und zusätzlich 1.800 € für ihren mitversicherten Sohn. Nur die 2.500 € werden in der Steuer angegeben – die 1.800 € bleiben ungenutzt.

Tipp: Fassen Sie alle Versicherungsnachweise zusammen und prüfen Sie, wer in Ihrem Haushalt mitversichert ist.

 

Fehler 4: Falsche Zuordnung als Betriebsausgabe

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zählen nicht zu den Betriebsausgaben, sondern zu den privaten Sonderausgaben. Wer sie im betrieblichen Teil der Steuererklärung ansetzt, riskiert Rückfragen oder Kürzungen durch das Finanzamt.

Beispiel: Ein Selbstständiger gibt die Krankenversicherungsbeiträge in der Einnahmenüberschussrechnung als Betriebsausgabe an. Das Finanzamt streicht diese und korrigiert den Gewinn. Die Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt, wenn sie nicht separat eingetragen wurden.

Tipp: Tragen Sie die Beiträge in der "Anlage Vorsorgeaufwand" (z. B. in ELSTER oder Ihrer Steuer-Software) ein.

 

Fehler 5: Fehlende oder veraltete Nachweise

Ohne aktuelle Nachweise erkennt das Finanzamt Ihre Angaben nicht an. Gerade bei der PKV fehlt oft die Bescheinigung über den steuerlich abzugsfähigen Teil der Beiträge.

Beispiel: Ein Unternehmer gibt 6.000 € PKV-Beiträge in der Steuererklärung an, reicht aber keine aktuelle Bescheinigung ein. Das Finanzamt fordert diese nach, was zu Verzögerungen oder sogar zu einer Kürzung des Sonderausgabenabzugs führen kann.

Tipp: Fordern Sie jedes Jahr rechtzeitig die Beitragsbescheinigungen an und archivieren Sie diese sicher.

 

Fazit: Fehlerfrei mehr herausholen

Viele Selbstständige machen beim steuerlichen Absetzen ihrer Krankenversicherungsbeiträge vermeidbare Fehler – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Regeln komplex sind oder sich jährlich ändern. Wer seine Bescheinigungen prüft, die Unterschiede zwischen GKV und PKV versteht und alle beitragspflichtigen Familienmitglieder einbezieht, steigert die Chance auf eine korrekte und steuerschonende Abwicklung.

  • Prüfen Sie Ihre jährliche Beitragsbescheinigung sorgfältig.
  • Tragen Sie ausschließlich den steuerlich anerkannten Anteil in Ihrer Steuererklärung ein.
  • Vergessen Sie nicht die Beiträge für Ehepartner oder Kinder.
  • Reichen Sie Ihre Nachweise fristgerecht ein – möglichst digital.
  • Nutzen Sie eine Checkliste oder ein Steuertool für Selbstständige – oder holen Sie sich professionellen Rat, wenn Unsicherheiten bestehen.

So stellen Sie sicher, dass Sie keine Steuervorteile verschenken und Ihre Krankenversicherungsbeiträge optimal berücksichtigt werden.

 

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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