Krankentagegeld für Selbstständige
Für Selbstständige bzw. Freiberufler ist die Gesundheit und die damit einhergehende Arbeitskraft die Grundlage für das Einkommen. Längere Krankheitszeiten können daher zu massiven finanziellen Einbußen führen, wenn über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet werden kann. Anders als bei Angestellten greift für Selbstständige im Falle der Krankschreibung nicht automatisch die Weiterzahlung des Gehaltes. Mit einer Krankentagegeldversicherung kann ein großer Teil der wegfallenden Einnahmen abgefedert werden. Da niemand die eigene Gesundheit oder etwaige Vorkommnisse vorhersagen kann, sind Selbstständige gut beraten, sich zwecks finanzieller Planungssicherheit mit diesem Thema frühzeitig auseinanderzusetzen. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung mit Blick auf das Thema Krankentagegeld: Während in privaten Tarifen solche Zahlungen in der Regel enthalten sind, muss in der gesetzlichen Versicherung diesbezüglich ein gesonderter Schutz abgeschlossen werden. Im Folgenden werden zentrale Aspekte und Kosten kompakt beleuchtet. Am Ende der Ausführungen werden alle relevanten Aspekte praxisorientiert zusammengefasst.
Begriffliche Abgrenzung:
Wo liegt der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?
Bei beiden Begriffen handelt es sich um so genannte Lohnersatzleistungen. Krankengeld wird nur von der gesetzlichen Krankenkasse nach 6 Wochen ausgezahlt, wenn Arbeitnehmer keinen Lohn mehr erhalten (Stichwort ‚Lohnfortzahlung im Krankheitsfall‘). Mit dem Krankengeld werden in etwa zwei Drittel des Lohns gesichert. Selbstständige und Freiberufler bekommen aufgrund ihres Status natürlich keinen Lohn im Krankheitsfall bezahlt: Wer nicht arbeitet, kann folglich keine Einnahmen generieren. In diesem Falle greift dann das Krankentagegeld, für das zumindest in der gesetzlichen Krankenversicherung eine zusätzliche Police abgeschlossen werden sollte, um die finanziellen Folgen einer eventuell länger dauernden Erkrankung abzufedern. Natürlich sollten Selbstständige für solche Risiken immer auch Rücklagen bilden, allerdings erlaubt es das Krankentagegeld, für ein monatliches Einkommen zu sorgen, das zumindest die Grundkosten decken kann. Rein formal betrachtet kann Krankentagegeld nur in Anspruch genommen werden, wenn ein dementsprechendes ärztliches Attest / Krankenschein bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht wird.
Vorgehen in der Praxis: Überlegungen und Voraussetzungen
Es ist mit Blick auf die finanzielle Absicherung auf jeden Fall jedem gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen zu empfehlen, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. In vielen privaten Tarifen sind solche Zahlungen bereits vorgesehen, allerdings empfiehlt es sich auch hier, den konkreten Bedarf an die eigene Lebenssituation anzupassen. Im Internet finden sich praktische Krankentagegeldrechner, mit denen der individuelle Bedarf ermittelt werden kann, sodass eine passende Police gewählt werden kann. Zwar entstehen so zusätzliche monatliche Kosten, die sich im Krankheitsfalle aber im wahrsten Wortsinne bezahlt machen. Formal gesprochen ist eine Krankentagegeldversicherung eine sehr sinnvolle Möglichkeit, um eine Versorgungslücke zu schließen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine solche Versicherung abzuschließen, kommt in der Regel nicht an einer Gesundheitsprüfung vorbei. Versicherungen wollen so ihr finanzielles Risiko minimieren und mögliche Vorerkrankungen mit ins Kalkül ziehen. Natürlich gibt es auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung, diese werden aber mit Sicherheit immer mit höheren Kosten verbunden sein.
Einnahmen trotz Krankheit:
Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler
Grundsätzlich sind gesetzlich krankenversicherte Selbstständige in der Lage, frei zu wählen, ob sie Krankentagegeld von ihrer Versicherung beziehen wollen oder nicht. Darüber hinaus ist es möglich, eine solche Zusatzpolice bei Anbietern der privaten Krankenversicherung abzuschließen. Zu beachten ist, dass das gesetzlich gezahlte Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird (also genau so wie bei Angestellten). In diesem Fall kann also ein Verdienstausfall von bis zu 6 Wochen entstehen. Insofern erklärt sich, warum viele Selbstständige eine private Police wählen, die zum Teil schon ab dem 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit greift. Insofern ist das private Krankentagegeld dem Bereich der Krankenzusatzversicherung zuzuordnen. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung betragen die monatlichen Kosten für diese finanzielle Absicherung derzeit knapp 25 Euro pro Monat.
Hinweise für privat versicherte Selbstständige
Je nach gewähltem Tarif ist das Krankentagegeld zumeist schon als Versicherungsleistung enthalten, jedoch zeit sich auch hier mit Blick auf die zu erwartende Höhe oftmals ein Handlungsbedarf, da z.B. im Basistarif nur eine gewisse Grundsicherung enthalten ist, die die Einnahmen nicht voll ersetzen kann. Daher ist es lohnenswert, den Tarif genau zu analysieren und die Police an die individuellen Lebens- und Finanzverhältnisse anzupassen. In der Praxis entscheiden sich viele privat Versicherte für die Auszahlung des Krankentagegeldes ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dies sollte dann aber auch zur Geschäftssituation sowie zu den verfügbaren Rücklagen passen. Über die Höhe des Krankentagegeldes lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen machen, und letztlich ist es auch eine Kostenfrage: Wer monatlich recht wenig hierfür ausgeben möchte, wird nur eine Grundsicherung zur Bedienung der laufenden Kosten erreichen können. Wer für diese Art der Krankheitsabsicherung tiefer in die Tasche greifen möchte, wird über einen gewissen Zeitraum die ausfallenden Einnahmen gut kompensieren können.
Die steuerliche Handhabung des Krankentagegeldes und Fazit
Im Gegensatz zum Verdienst ist das Krankentagegeld steuerfrei. Es muss daher nicht bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, selbst wenn die Kosten dafür von der Steuer abgesetzt werden. Anders sieht dies allerdings beim Krankengeld aus, das von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. In jedem Falle ist das Krankentagegeld beinahe schon als Pflichtausgabe für Selbstständige anzusehen, um im Falle einer unvorhersehbaren Krankheit ausfallende Einnahmen kompensieren zu können. Grundsätzlich ist der Handlungsbedarf für gesetzliche Versicherte größer, da je nach gewählter Option allenfalls nach 42 Tagen Krankengeld gewährt wird. Im Bereich der privaten Krankenversicherung ist das Tagegeld oftmals schon im Tarif mit inbegriffen, allerdings kann und sollte auch hier über eine Anpassung der Höhe an die eigene Lebenssituation nachgedacht werden. Zwar kann sich kein Selbstständiger Gesundheit als Basis für die eigene Ertragskraft kaufen, mit dieser Versicherungsoption genießt man aber das beruhigende Gefühl, auch im Krankheitsfalle nicht mit leeren Händen dazustehen.
Checkliste und Zusammenfassung zum Thema
‚Krankentagegeld für Selbstständige‘
- Selbstständige tragen mehr finanzielle Risiken: das Krankentagegeld kann den Bereich der Arbeitsunfähigkeit temporär abdecken
- Eine Krankentagegeldversicherung ist wichtig, denn sie kann wegfallendes Einkommen (zum Teil) kompensieren
- Gesetzlich Versicherte sollten über einen (privaten) Tarif nachdenken, wenn ihnen kein Krankengeld zusteht (beim Eintritt in die GKV besteht grundsätzlich eine Wahloption)
- Gesetzliches Krankengeld wird erst nach dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, es entsteht also eventuell eine mehrwöchige Phase mit einer Versorgungslücke
- In der privaten Krankenversicherung besteht in vielen Policen ein Basisschutz in Bezug auf das Krankentagegeld
- Vor Abschluss einer Police sollte der individuelle Geldbedarf ermittelt werden
- Vergleiche ermöglichen es, sich einen guten Überblick zu verschaffen
- Krankentagegeld ist steuerfrei, es muss nicht bei der Lohnsteuererklärung angegeben werden (auch wenn die Beiträge absetzbar sind)
Tipp: Krankentagegeld in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung oftmals günstiger
Als Selbstständiger haben Sie das Privileg, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Vorteile liegen auf der Hand: Als Privatpatient profitieren Sie von einer erstklassigen medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. Und weil die Beiträge unabhängig von Ihrem Einkommen erhoben werden, fallen diese sogar oftmals günstiger aus, als in der gesetzlichen KV. Auch optionale Beitragsrückerstattungen und frei wählbare Selbstbehalte schaffen finanziellen Freiraum.
Im Rahmen der Krankenvollversicherung kann man zudem sehr kostengünstig das Krankentagegeld mit absichern. Wichtig: Vergleichen Sie im Vorfeld immer mehrere Anbieter miteinander.
Krankenkassenrechner:
So viel müssen Selbstständige aktuell zahlen:
Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit, und können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge werden in der GKV vom Einkommen erhoben und jährlich neu festgesetzt. In der PKV hingegen hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und gewählten Tarif ab.
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