Tipps zur Unfallversicherung für Selbstständige
Als Selbstständiger haben Sie es nicht immer leicht. Das monatliche Einkommen muss gesichert sein, Aufträge müssen kalkuliert werden und so mancher Brief von Behörden und Finanzamt sorgen immer wieder für zeitraubende Extra-Arbeit. Bei all den Themen, mit denen Sie sich tagtäglich beschäftigen müssen, dürfen Sie jedoch eines nicht außer Acht lassen: Die Unfallversicherung. Ein Unfall kann dafür sorgen, dass Sie für lange Zeit nicht arbeitsfähig sind, was schwere finanzielle Folgen hat. Um rundum abgesichert zu sein, gilt es einiges zu beachten.
Die Definition eines Unfalls
Versicherungsgesellschaften sprechen von einem Unfall, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorliegt, welches sich auf den Gesundheitszustand auswirkt oder auch zum Tod führt. Ein Unfall liegt mitunter vor, wenn ein Versicherter auf Glatteis ausrutscht und sich dabei einen Bruch zuzieht. Als Ereignis gilt der Sturz, welcher von außen durch das Glatteis ausgelöst wurde und anhand des Bruches auf den Körper einwirkt. Die Begrifflichkeit „Plötzlich“ stellt sicher, dass es sich um kein allmähliches voranschreitendes Ereignis handelt. Dies kann bei einem Bauarbeiter der Fall sein, der sich durch die körperliche Anstrengung nach und nach einen Schaden an der Wirbelsäule zuzieht.
Neben der grundlegenden Definition gilt allerdings auch ein „erweiterter Unfallbegriff“. Dieser beinhaltet einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, wie beispielsweise ein Bandscheibenvorfall oder ein Kapselriss durch erhöhte Kraftanstrengung.
Gesetzlich oder privat versichern?
Jeder "Angestellte" ist im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung während seiner Arbeitszeit versichert. Auch Selbstständige haben die Möglichkeit, sich über die Berufsgenossenschaft freiwillig abzusichern. Welche Genossenschaft für Sie zuständig ist, können Sie bei der regionalen Handelskammer anfragen oder hier nachlesen. Während bei Angestellten die Höhe der Beiträge von ihrem Lohn abhängt, wird bei Selbstständigen die Versicherungssumme wie auch die Beitragshöhe individuell ermittelt.
Der größte Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung liegt darin, dass Sie privat weltweit versichert sind und zwar rund um die Uhr, auch in Ihrer Freizeit. Bei der gesetzlichen Absicherung gilt der Versicherungsschutz nur bei Wegeunfällen und bei der Arbeit. Da viele Selbstständige im Homeoffice arbeiten oder unregelmäßige Arbeitszeiten haben, ist es im Einzelfall mit großen Schwierigkeiten verbunden nachzuweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Zudem bietet die private Unfallversicherung deutlich bessere Leistungen, die sich individuell auf eine Person anpassen lassen.
Welche Leistungen umfasst die private Unfallversicherung?
Das Grundgerüst der Unfallversicherung bildet die Invaliditätsleistung. Sollte der Versicherte als Folge eines Unfalles ein Körperteil wie zum Beispiel eine Hand, verlieren oder ist diese dauerhaft zu mehr als 50 % nicht mehr funktionsfähig, steht ihm eine Entschädigung zu. Die Auszahlung hängt von der gewählten Versicherungssumme ab und ist progressiv. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistung mit dem Schweregrad der Invalidität ansteigt. So benötigt ein Selbstständiger eine höhere Entschädigungssumme beim Verlust eines Beines, als wenn er „nur“ einen Finger verliert.
Unfallrente: Die Unfallrente erhalten Versicherte, die in der Regel unfallbedingt zu mehr als 50 % dauerhaft Invalide sind. Die Höhe der monatlichen Zahlung kann bei Vertragsabschluss frei gewählt werden und liegt meist zwischen 300 und 3.000 Euro.
Krankentagegeld: Gerade für Selbstständige ist ein Krankentagegeld sehr wichtig, da ihnen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers fehlt. Beim Abschluss der Unfallversicherung lässt sich der Baustein bei einigen Versicherungen optional und nach eigenem Bedarf einschließen. Wichtig ist, dass die Höhe der Leistung nicht das ungefähre Einkommen übersteigt. Der Gesetzgeber gibt vor, dass die Leistung der aktuellen Situation entsprechen muss und dass sich der Versicherte nicht an seinem Zustand bereichern darf. Empfehlenswerter ist allerdings, ein Krankentagegeld unabhängig von der Unfallversicherung abzuschließen. So erhalten Sie auch im Falle einer Erkrankung eine monatliche Leistung.
Krankenhaustagegeld: Versicherte, die unfallbedingt in stationäre Behandlung müssen, erhalten für jeden vollen Krankenhaustag eine Entschädigungsleistung.
Unfalltod: Stirbt der Versicherte innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraumes an den Folgen seiner Unfallverletzungen, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.
Bergungskosten: In der privaten Unfallversicherung sind die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen enthalten.
Kosmetische Operationen: Bei einem Unfall kann das äußere Erscheinungsbild stark beeinträchtigt werden. Der Versicherer kommt für den kosmetischen Eingriff in Höhe einer festgelegten Summe auf.
Wieso ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige wichtig?
Arbeitnehmer sind im Vergleich zu Ihnen als Selbstständiger über die sozialen, gesetzlichen Absicherungen deutlich besser versichert. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und die gesetzliche Unfallversicherung schützen sie bereits in grobem Umfang. Für den Selbstständigen entfallen diese beiden Bausteine, sofern er sich nicht freiwillig versichert.
Sie als Selbstständiger sind für Ihr Einkommen und für Ihr Unternehmen selbst verantwortlich, daher müssen Sie Ihre Arbeitskraft entsprechend absichern. Kommt es zu einem Unfall, kann Ihre finanzielle Sicherheit davon abhängen. Aufträge müssen verschoben werden, die monatlichen Ausgaben jedoch bleiben. Sind die Folgen des Unfalls schwerwiegend, ist nicht nur die dauerhafte Arbeitsfähigkeit bedroht: Im Falle einer Invalidität muss die Lebenssituation völlig neu arrangiert werden. Unter Umständen müssen Sie Ihre Wohnung bedarfsgerecht umbauen oder sich ein neues Fahrzeug anschaffen. Um diese Kosten decken zu können, benötigen Sie eine Unfallversicherung mit entsprechender Invaliditätsleistung.
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