Selbstständig machen - der Gang zum Arbeitsamt
Den Weg in die Selbstständigkeit sollte man sich gut überlegen, denn er ist steinig, lang und erfordert ein hohes Durchhaltevermögen. Wer es jedoch geschafft hat, der ist sein eigener Chef und kann mit einer selbst entwickelten Idee Geld verdienen, bei der er auch wirklich zu 100 Prozent dahintersteht.
Diese Kosten kommen auf einen Existenzgründer zu
Existenzgründer haben gerade in der Gründungsphase besonders hohe Ausgaben. Spezielle Maschinen müssen angeschafft werden, geeignete Räumlichkeiten gesucht und gepachtet werden und nicht zuletzt müssen die für die Herstellung des Produktes notwendigen Rohstoffe und Zwischenprodukte beschafft werden. Viele Existenzgründer haben nicht genügend Eigenkapital, um diese enormen Ausgaben alleine zu stemmen, sodass sie einen Kredit bei der Bank aufnehmen müssen oder auf andere Fördermittel angewiesen sind.
Unterstützung vom Arbeitsamt - das ist zu beachten
Wer sich selbständig machen möchte, der sollte keine Möglichkeit unversucht lassen, um an zusätzliches Startkapital zu kommen. Das Arbeitsamt bietet einen Existenzgründerzuschuss an, der sich an junge Unternehmer richtet. Doch Vorsicht, längst nicht jeder bekommt die lukrative Finanzspritze vom Arbeitsamt. Vielmehr liegt es im Ermessen der Behörde, ob man als Existenzgründer unterstützt wird oder nicht.
Das Arbeitsamt prüft jeden individuellen Antrag zur Existenzgründungsbezuschussung und entscheidet dann jeweils, ob der Jungunternehmer unterstützt wird oder nicht. Ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht nicht. Sollte das Arbeitsamt zu dem Schluss kommen, dass man keine Unterstützung erhält, muss es diese Entscheidung begründen. Es lohnt sich daher auf jeden Fall sich ausgiebig auf das Gespräch vorzubereiten, um seine Chancen auf die Bezuschussung zu erhöhen. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass man einen stimmigen Businessplan ausarbeitet und eine Tragfähigkeitsbescheinigung (bescheinigt von einer fachkundigen Stelle wie z. B. der IHK) vorweisen kann. Ein Gründungscoach, der bereits viele Existenzgründer auf ihrem Weg begleitet hat, kann einen unterstützen und auf mögliche Hindernisse frühzeitig hinweisen. Der Gründungszuschuss richtet sich an Arbeitslose, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung wagen.
Zwei Phasen der Bezuschussung
Die Unterstützung durch das Arbeitsamt unterteilt sich in zwei Phasen. In den ersten sechs Monaten richtet sich die Höhe des monatlichen Zuschusses nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld. Darüber hinaus erhält man 300 Euro für die soziale Grundsicherung. Kann man danach eine intensive Geschäftstätigkeit und ein hauptberufliches Engagement in der neuen Existenz nachweisen, erhält man für weitere neun Monate 300 Euro zur sozialen Absicherung. Sollte man bereits in einem anderen Existenzgründungsprojekt gefördert worden sein, so müssen nach dem SGB III mindestens 24 Monate seit der letzten erhaltenen Unterstützung vergangen sein, damit man eine erneute Förderung zugesprochen bekommen kann.
Andere Förderungen
Auch wer den Gründungszuschuss des Arbeitsamtes nicht erhält, sollte nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Schließlich gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für Existenzgründer, die für einen in Frage kommen können. Bundesweit gibt es über 2.000 Förderprogramme, die von Förderdarlehen über Zuschüsse bis hin zu Bürgschaften reichen. Ansprechpartner für die Vergabe von Fördergeldern ist die KfW, die in erster Linie Förderdarlehen wie beispielsweise den Gründerkredit der KfW anbietet. Darüber hinaus gibt es von Bundesland zu Bundesland weitere Förderbanken oder Bürgschaftsbanken, die dem Existenzgründer eine Bezuschussung seines Projekts in Aussicht stellen. Hier sollte man sich mit seinem Gründungscoach intensiv austauschen, um etwaige Geldquellen zu identifizieren.
Eine Existenzgründung ist der Start in ein neues Leben. Von nun an heißt es Kunden gewinnen und die hergestellten Produkte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dass dies mit teilweise hohen Investitionen verbunden ist, dürfte klar sein. Umso besser, wenn man sich frühzeitig um Fördermittel bemüht hat und unterstützt wird.
Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...
weiterlesen Krankenkassenrechner