Selbstständig machen als Parkettleger

Parkettleger bei der Arbeit

Existenzgründung als Parkettleger: Wer handwerklich geschickt ist und über praktische Erfahrungen in Bezug auf das Verlegen von Parkett verfügt, kann sich hier in kompakter Form mit der beruflichen Option ‚selbstständig machen als Parkettleger‘ befassen. Selbstständige Parkettleger werden mit dieser Entscheidung in vielerlei Hinsicht einen ‚neuen Boden‘ betreten, sodass eine gewissenhafte Planung von Anfang an für den angestrebten Erfolg alternativlos ist. In diesem Beitrag sollen alle wesentlichen Aspekte und zu treffenden Entscheidungen praxisorientiert beleuchtet werden:

Selbstständig machen als Parkettleger: Was Gründungswillige hier erfahren

  • Welche konkreten Möglichkeiten für die Geschäftsausrichtung gibt es?

  • Welche formalen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Welcher Versicherungsschutz ist erforderlich?

  • Wie können Kunden gewonnen werden?
     

Grundlegendes zur Einschätzung der Ausgangslage

Letztlich nützt auch das professionellste handwerkliche Können wenig, wenn die kaufmännische Betrachtungsweise zu kurz kommt. Darüber sollte von Anfang an bei allem sicherlich hilfreichen Enthusiasmus nicht hinweggesehen werden. Insofern müssen alle Arbeitspreise sorgfältig kalkuliert werden, damit am Ende des Tages abzüglich aller Kosten ein ansprechender Lohn übrig bleibt. Das handwerkliche Können sollte ohnehin eine Grundvoraussetzung sein, schließlich steht höherpreisiges Parkett immer für eine gewisse Qualität. Nicht selten wird sich ein selbstständiger Parkettleger also an eine zahlungskräftigere Zielgruppe wenden müssen.

Was die konkrete Ausgangslage betrifft, so müssen natürlich auch der Standort und der angestrebte Aktionsradius genau bestimmt werden. Wie viel direkte Konkurrenz gibt es? Welche Leistungen oder Parkettsorten werden ggf. noch nicht angeboten? Etwaige Defizite mit Blick auf das erforderliche kaufmännische Wissen sollten ehrlich benannt und möglichst frühzeitig abgebaut werden. Spezielle Gründerseminare können in dieser Hinsicht ein sehr guter und umfassender Einstieg in die Vorbereitung der Geschäftsplanung sein. Generell ist die Auftragslage als gut einzuschätzen, da eigentlich immer Renovierungsbedarf besteht und in den nächsten Jahren ein Boom beim Wohnungsbau zu erwarten ist. Hausbauer, die alles in Eigenregie erledigen, sind eher die Ausnahme, sodass die professionelle Hilfe von Parkettlegern sich einer hohen Nachfrage erfreuen dürfte. Letztlich wird diese aber auch vom Leistungsspektrum abhängen.
 

Selbstständig machen als Parkettleger: Strategische Grundsatzentscheidungen

Ganz am Anfang muss Klarheit darüber herrschen, wohin die berufliche Reise überhaupt gehen soll. Wird eine hauptberufliche Selbstständigkeit angestrebt oder zunächst nur eine selbstständige Tätigkeit als Parkettleger im Nebenerwerb? Für letzteres müsste der Arbeitgeber um Erlaubnis gebeten werden. Ferner müssen die Einnahmen versteuert werden. Auch für weniger umfangreiche Tätigkeiten in diesem handwerklichen Bereich besteht grundsätzlich die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Der Start im Nebenerwerb hat den Vorteil, dass die finanziellen Risiken in der Anfangsphase minimiert werden können. Gleichzeitig kann ein Kundenstamm ohne großen Druck aufgebaut werden. Die gesamte Arbeitsbelastung wäre allerdings bei dieser Variante recht hoch.

Sofern die hauptberufliche Selbstständigkeit als Parkettleger angestrebt wird, so muss entschieden werden, ob der Fokus ‚nur‘ auf das Verlegen gerichtet werden soll oder ob ein kompletter Geschäftsbetrieb hochgezogen wird, in dem auch Parkett verkauft wird. Es versteht sich von selbst, dass die Geschäftsgründung mit einem deutlich größeren Planungsaufwand und einem höheren finanziellen Bedarf verbunden ist. Wer sich für diese Option entscheidet, sollte einen stimmigen Businessplan ausarbeiten. Nur so wird die Chance bestehen, an zusätzliches Kapital zu gelangen. Wer nur einen ‚mobilen‘ Handwerkerservice als Parkettverleger plant, braucht sich neben den formalen Voraussetzungen (s.u.) im Wesentlichen nur um einen Transporter, das Equipment und Fragen der Kundengewinnung zu befassen.
 

Handwerkliches Können, Leistungsspektrum und Zielgruppe

Egal, für welche Option sich angehende selbstständige Parkettleger entscheiden: Das handwerkliche Können wird das Leistungsspektrum bestimmen. Natürlich bestimmt das Leistungsspektrum auch, welche Zielgruppe anvisiert werden kann. Der Businessplan ist der richtige Ort, um alle Geschäftsfelder ganzheitlich auf Erfolg und unternehmerische Nachhaltigkeit auszurichten. Leser wollen sich mit dem Businessplan einen schnellen Überblick verschaffen können und vor allem erfahren, wo die nachhaltigen Wettbewerbspotenziale der Geschäftsidee liegen.

In Bezug auf das Leistungsspektrum sollte der Kundenservice nicht zu kurz kommen. Idealerweise können Kunden einen Service genießen, der ihnen alle Arbeiten abnimmt. Der Parkettleger misst die Räume und kalkuliert den exakten Bedarf. Er kauft und liefert die Ware und verlegt sie mit fachmännischer Präzision. Idealerweise bietet er seinen Kunden im Vorfeld auch eine persönliche und ideale Fachberatung an: Welches Parkett passt zum Einrichtungsstil und zu den Wünschen des Kunden? Wie sieht es mit der Robustheit im Alltag aus? Muss der Untergrund noch bearbeitet werden, bevor das Parkett verlegt werden kann?
 

Es muss nicht unbedingt nur Parkett sein…

Zu überlegen ist auch, ob ein exklusiver Fokus auf Parkett gelegt werden soll. Selbstständige Parkettleger haben so die Chance, sich als Experten auf diesem Gebiet zu profilieren. Je nach Standort, handwerklichem Können und Zielgruppe kann es aber auch prüfenswert sein, Kunden auch einen anderen ‚Grund‘ zum Freuen zu ermöglichen. In diesem Sinne können mit Laminat, Linoleum, Kork, Teppich oder Fliesen auch andere Bodenbeläge verlegt werden. Unter Umständen ist hierzu eine Kooperation mit anderen Handwerksbetrieben oder die Option der Personaleinstellung zu prüfen. Ein solches, breiter gefasstes Leistungsspektrum hat den Vorteil, dass sich bei jedem Kundenauftrag im wahrsten Wortsinne mehr Räume eröffnen, die professionell bearbeitet werden können.
 

Formales für die Selbstständigkeit als Parkettleger

Bei der Parkettverlegung handelt es sich um eine handwerkliche Tätigkeit, sodass im Zuge der Planung fast zwangsläufig die Frage nach der Meisterpflicht aufkommt. Diese Hürde mussten selbstständige Parkettleger seit 2004 und bis 2019 nicht mehr fürchten, da es sich um ein so genanntes zulassungsfreies Handwerk handelte. Mit einer Gesetzänderung wird ab 2020 wieder die Meisterpflicht für selbstständige Parkettleger gelten. Folglich wird dieser Handwerksberuf wieder in Anlage A der Handwerksordnung zu finden sein. Generell kann ein Meistertitel aber von Vorteil sein, um Kunden und deren Vertrauen zu gewinnen. Ein Meisterbetrieb genießt hierzulande immer noch ein hohes Ansehen. Dieses Prestige kann einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Kundengewinnung haben. Meisterbetriebe können zudem Lehrlinge ausbilden.

Für das Handwerk des Parkettlegers muss vor der Aufnahme der Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden. Wer keinen eigenen Meistertitel vorweisen kann, muss einen solchen ‚ersatzweise’ in leitender Position einstellen. Alternativ können auch jahrelange Berufserfahrungen in leitender Position ausreichen. Insofern ist ein Meistertitel keine unüberwindbare Hürde, um als Parkettleger einen Betrieb zu gründen.

Durch die Gewerbeanmeldung ergibt sich die Pflicht, Gewerbesteuer abzuführen. Deren Höhe hängt vom Hebesatz ab, der von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sein kann. Mit der Gewerbeanmeldung begründet sich weiterhin eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Unerfahrene Gründer sollten das dortige Beratungsangebot nutzen, um die Weichen von Beginn an mit objektivem Input von außen auf Erfolg zu stellen.
 

Klopf‘ auf Holz! Werbung und Kundengewinnung

Eine gründliche, zuverlässige und buchstäblich belastbare Arbeitsweise ist wohl die beste Werbung in eigener Sache. Wer zuverlässig und zu akzeptablen Preisen arbeitet, wird mit zufriedenen Kunden die beste Marketingwaffe nutzen können. Persönliche Empfehlungen haben einen großen Einfluss auf die Gewinnung von Neukunden. Und auch jeder, der den neuen Parkettboden sieht, kann ein potenzieller Neukunde sein, wenn der erste Eindruck für sich spricht. Insofern sollte der Kundenstamm nach einer erfahrungsgemäß schleppenden Startphase schnell von alleine wachsen. Hieran wird deutlich, warum finanzielle Rücklagen und eine realistische Planung die Basis für geschäftlichen Erfolg sind.

Darüber hinaus sollten im Marketingmix regelmäßige Annoncen in regionalen Tageszeitungen nicht fehlen, um auf sich aufmerksam zu machen und die eigene Bekanntheit zu erhöhen. Aus genau diesem Grund darf auch eine suchmaschinenoptimierte Webseite von Beginn an nicht fehlen. Es gilt, für suchende Kunden auffindbar zu sein. Auf einer Webseite können selbstständige Parkettleger ihr Leistungsspektrum serviceorientiert darstellen und darüber hinaus die designtechnischen Möglichkeiten exklusiver Echtholzböden wirkungsvoll visualisieren.
 

Sinnvolle Versicherungen für einen selbstständigen Parkettleger

Mit dem Weg in die Selbstständigkeit eröffnet sich auch unabhängig von der Höhe der Einkünfte die Option der privaten Krankenversicherung. Ein Vergleich und die familiäre Situation zeigen schnell, ob der maßgeschneiderte Versicherungsschutz privater Anbieter eine langfristige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung ist. Darüber hinaus ist eine Betriebshaftpflichtversicherung eigentlich alternativlos, um sich vor möglichen hohen finanziellen Forderungen zu schützen. Hintergrund hierbei ist, dass bei der Arbeit immer Gegenstände unbeabsichtigt beschädigt werden können. Wer ein Geschäft für Parkett eröffnen möchte, sollte an eine Inventarversicherung denken. Was die nicht zu vernachlässigende persönliche Vorsorge angeht, so ist neben der Rentenvorsorge die Option der Berufsunfähigkeitsversicherung individuell zu prüfen.
 

Fazit: Vor- und Nachteile als selbstständiger Parkettleger mit persönlicher Gewichtung

Generell gilt: Vor- und Nachteile gelten nie pauschal, sie müssen vor dem Hintergrund der persönlichen Lebenssituation und Ziele gewichtet werden. Ganz in diesem Sinne können die folgenden Gedanken erweitert werden, auch um für sich eine belastbare Entscheidung für oder gegen die Selbstständigkeit zu treffen.
 

+ Vorteile als selbstständiger Parkettleger

Zu den Vorteilen gehört, dass die Selbstständigkeit ein Maximum an Entscheidungsfreiheit mit sich bringt. Arbeitszeiten können flexibel gewählt werden und das Leistungsspektrum liegt buchstäblich in den eigenen Händen. Selbstständige können entscheiden, mit welchen Kunden sie arbeiten wollen und mit welchen nicht. Diese generellen Rahmenbedingungen machen für viele Menschen den attraktiven Wert der Selbstständigkeit aus.
 

- Nachteile als selbstständiger Parkettleger

Zu den Nachteilen gehören sicherlich das nicht zu verachtende finanzielle Risiko und die erfahrungsgemäß eher schwierige Startphase. Auch sollten die Augen nicht vor Konkurrenz durch Schwarzarbeit und Billiganbieter verschlossen werden. Letztlich aber wird sich Qualität im Handwerksbereich immer durchsetzen und Preisdumping ist für qualifizierte Parkettleger mit Sicherheit der falsche Weg, um ein nachhaltiges Geschäftsmodell auf die Beine zu stellen.

Praxisorientierte Zusammenfassung: erfolgreich selbstständig machen als Parkettleger

  1. Klarheit über strategische Grundausrichtungen erlangen: hauptberufliche oder nebenberufliche Selbstständigkeit? Soll der Fokus auf die Verlegung von Parkett gelegt werden oder auch ein Geschäft mit Verkauf ins Leben gerufen werden?

  2. Erfolg planen & Geldgeber überzeugen: Handwerkliches Können, Leistungsspektrum und Zielgruppe müssen in einem Businessplan ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden

  3. Ab 2020 kein zulassungsfreies Handwerk mehr: Für die Betriebsgründung wird wieder ein Meistertitel vorausgesetzt (zulassungspflichtiges Gewerbe). Für zwischen 2004 und 2019 gegründete Betriebe ist per Gesetz ein Bestandsschutz vorgesehen

  4. Vor der Aufnahme der Tätigkeit als selbstständiger Parkettleger muss ein Gewerbe angemeldet werden. Dies gilt auch für einen Nebenerwerb!

  5. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, um sich im Schadensfalle vor hohen Forderungen wirksam zu schützen.

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

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