Welche Versicherungen braucht ein Tätowierer?
Als Tätowierer haben Sie ein spezielles Berufsrisiko. Sie müssen nicht nur Ihre Geschäftseinrichtung und Ihre Mitarbeiter gegen Schäden versichern. Sie tragen auch gegenüber Ihren Kunden eine hohe Verantwortung. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Versicherungen für Tätowierer.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Tätowierern einen umfassenden Schutz. Sie ist das wichtigste Versicherungsinstrument für Selbstständige. Nicht nur Sach- oder Vermögensschäden sind durch die Versicherung abgedeckt, sie greift auch bei Personenschäden.
Gegen Schadenersatzansprüche durch gesundheitliche Beeinträchtigung absichern
Sobald Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügen, hat dieser einen Schadensersatzanspruch. Laut Gesetz haften Sie mit Ihrem Privatvermögen in voller und unbegrenzter Höhe. Als Tätowierer sind Sie einem besonders hohen Risiko von Personenschäden ausgesetzt. Denn Ausrutscher oder Fehleinschätzungen können passieren. Die Haut eines Kunden kann sich trotz Beachtung sämtlicher Hygienevorschriften entzünden. Und gerade bei Hautbildern, die für die Ewigkeit gedacht sind, sind manche Kunden in der Ergebnisbewertung besonders streng. Ein Personenschaden kann schnell mit einer fünfstelligen Summe beziffert werden. Und wenn es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen chronischer Natur kommt, könnte das Ihre Existenz bedrohen. Denn, wie gesagt: Sie haften in unbegrenzter Höhe.
Vermögensschäden gehören zum Berufsrisiko
Auch die Gefahr, dass Sie Sach- oder Vermögensschäden verursachen, besteht. Zum Beispiel kann die Kleidung eines Kunden durch die Tätowiertinte verunreinigt werden. Oder ein versehentlich verletzter Kunde erleidet einen Verdienstausfall, weil er eine Weile nicht arbeiten kann. Das kann empfindlich teuer werden und ohne Versicherung stehen Sie vor einem echten Problem.
Die Betriebshaftpflichtversicherung springt in diesen Fällen ein. Somit müssen Sie nicht auf Ihre privaten Reserven zurückgreifen, wenn ein Kunde Anspruch auf Schadensersatz geltend macht. Die Versicherung verfügt über einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass sie zunächst prüft, ob angemeldete Ansprüche berechtigt sind. Kommt sie zum dem Schluss, dass sie es nicht sind, weist sie sie zurück. Hierfür beauftragt die Assekuranz Gutachter oder Rechtsanwälte und trägt die entsprechenden Kosten. Bei berechtigten Ansprüchen trägt der Versicherer zum Beispiel die Kosten für eine Heilbehandlung oder leistet Schmerzensgeld.
Auch Mitarbeiter und Gasttätowierer versichert
In der Betriebshaftpflichtversicherung können auch Schäden, die Mitarbeiter oder Gasttätowierer verursachen, mitversichert werden. Viele Versicherer erheben für diesen Schutz keinen Zusatzbeitrag.
Wichtig: alle Angebotsbereiche versichern
Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie Ihr komplettes Angebot absichern. Bieten Sie neben Tattoos auch Piercings oder andere Leistungen an, informieren Sie Ihren Versicherer darüber. Nehmen Sie einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz in Anspruch, der zu Ihrer Angebotspalette passt.
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Als Betreiber eines Tattoo-Studios sollten Sie die Geschäftseinrichtung und darüber hinaus eventuell das Geschäftsgebäude versichern. Die Gebäude- und Inhaltversicherung greift im Gegensatz zur Betriebshaftpflichtversicherung bei Schäden, die Ihnen zugefügt werden.
Hierbei kann es sich um Schäden durch Dritte handeln, zum Beispiel Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Aber auch höhere Gewalt deckt die Versicherung ab. Wenn Ihr Ladenlokal durch Feuer, Hagel oder Sturm geschädigt wird oder ein Wasserschaden entsteht, kommt sie für Reparaturarbeiten auf. Bei Totalschäden an Inventar und Arbeitsgeräten werden die Neuwerte ersetzt. Haben Sie Ausgaben für Instandsetzungen oder Aufräum- und Löscharbeiten zu tragen, erstattet Ihnen diese die Versicherung.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Nach einem eingetretenen Schaden können Sie Ihren Tätowierbetrieb eventuell nicht nahtlos weiterführen. Müssen Sie Ihr Tattoo-Studio wegen eines Schadens vorübergehend schließen, zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung Ihren Verdienstausfall.
Gewerberechtsschutzversicherung
Wenn Sie in Ihrer Tätigkeit als Tätowierer in einen Rechtsstreit geraten, kann dies mit hohen Kosten für Sie verbunden sein. Die Gewerberechtsschutzversicherung trägt die Prozess- und Anwaltskosten. Außerdem bieten viele Versicherungen im Bedarfsfall spezielle Unterstützung bei der Suche nach einem Rechtsanwalt an.
Persönliche Versicherungen
Neben der Absicherung Ihres Gewerbes sollten Sie auch Ihren persönlichen Versicherungsbedarf nicht außer Acht lassen.
Berufsgenossenschaft
Bei der Berufsgenossenschaft melden Sie sich als Inhaber eines Tattoo-Studios an. Eventuell fallen Sie unter die gesetzliche Unfallversicherungspflicht. Zudem sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter (auch Aushilfen und Putzkräfte auf Minijob-Basis) bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Krankenversicherung
Auch Tätowierer bleiben vor Krankheiten nicht verschont. Als Selbstständiger sind Sie für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Untersuchungen und medizinische Maßnahmen. Der private Versicherungsschutz kann weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Verlauf Ihrer Tätowiertätigkeit sind Sie verschiedenen Risiken ausgesetzt, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Beispielsweise besteht eine hohe Infektionsgefahr durch Tätowiernadeln. Gelenkkrankheiten oder Haltungsschäden können mit der Zeit dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Zudem besteht durch die hohe Verantwortung als Selbstständiger ein psychologisches Risiko. Der gesetzliche Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit ist nicht sehr hoch. Die Voraussetzungen, um in Deutschland als berufsunfähig anerkannt zu werden, sind streng. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen Sie die Rentenzahlungen, falls Sie berufsunfähig werden. Die Versicherung greift zudem deutlich früher, als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Sobald Sie nicht mehr imstande sind, die Tätigkeit als Tätowierer auszuführen, können Sie Ihren Versicherungsanspruch geltend machen.
Fazit
Wenn Sie in Erwägung ziehen, sich als Tätowierer selbstständig zu machen, sollten Sie sich über die nötigen Versicherungen gründlich informieren. Nehmen Sie den Rat eines Versicherungsexperten in Anspruch. Lehnen Sie angebotene Versicherungen und anschließbare Zusatzversicherungen nicht leichtfertig ab. Stattdessen sollten Sie das finanzielle Risiko, das Sie im Falle einer Nicht-Versicherung eingehen, genau abwägen. Auch eine teuer erscheinende Versicherungsprämie lohnt sich, wenn sie Sie vor einem existenziellen Schaden bewahrt.
Wer zu diesem Thema weiter recherchieren möchte, der findet weiterführende Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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