Selbstständig machen mit einem Geräteverleih
Wer als Hobby-Gärtner, als Nebenerwerbs-Landwirt oder als passionierter Hausmeister bereits eine große Auswahl an technischem Equipment angehäuft hat, der könnte mit dem Gedanken spielen, daraus mit der hier vorgestellten Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Geräteverleih‘ Geld zu machen. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigt diese Ideensammlung unter Berücksichtigung der wichtigsten Planungsaspekte für die Existenzgründung.
Geräteverleih eröffnen: Das Wichtigste in aller Kürze zur Existenzgründung
- Leihen statt kaufen ist ein gefragtes Geschäftsmodell, zumal für viele potenzielle Kunden der Nachhaltigkeitsgedanke eine immer wichtigere Rolle spielt.
- Zielgruppe sind Kunden, die ein Gerät nur für einen begrenzten Zeitraum benötigen und für die die Anschaffung somit nicht lohnenswert ist.
- Besonders in der Landwirtschaft ist das Prinzip des Geräteverleihs bereits fest etabliert.
- Die Vertrags- und Ausleihbedingungen sollten im Interesse aller transparent und fair geregelt werden.
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Voraussetzungen, um sich mit Geräteverleih selbstständig zu machen?
Die wichtigste Voraussetzung sind funktionierende Geräte, die verliehen werden können und für die ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden ist. Je nach Art und Anzahl der Geräte ist mit hohen Investitionskosten für diese Geschäftsidee zu rechnen. Das alleine zeigt, wie wichtig die Ausarbeitung des Businessplans für eine solide Finanzplanung ist.
Es versteht sich von selbst, dass Gründer einen Bezug zu den verliehenen Geräten und Fachwissen mitbringen sollten. Schließlich müssen Hobbyhandwerker fundiert beraten werden können, um ein passendes Gerät leihen zu können. Es ist im eigenen finanziellen Interesse des Gründers, dass der Leihende das Gerät richtig und pfleglich nutzt.
Wichtig: Rechtzeitig um die Krankenversicherung kümmern!
Wechseln Sie von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit, entfällt für Sie die Zwangsmitgliedschaft in Ihrer Krankenversicherung. Auch die Beiträge fallen nun anders aus.
Gewerbe anmelden für Geräteverleih?
Sobald eine klare Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist und Geräte sehr regelmäßig gegen ein Entgelt vermietet werden, ist eine Gewerbeanmeldung für diese Geschäftsidee erforderlich. Ob und welche Nachweise bei der Gewerbeanmeldung für einen Geräteverleih einzureichen sind, hängt vom konkreten Leistungsspektrum ab. Sofern von den Geräte eine Gesundheitsgefahr ausgehen ist, ist mit dem Nachweis der fachlichen Qualifikation bei der Gewerbeanmeldung zu rechnen. Für einen professionellen Geräteverleih erscheint eine fundierte Sachkunde unverzichtbar!
Existenzgründer sind gut beraten, ihre individuellen Voraussetzungen mit Blick auf ihre Geschäftsidee und den Standort frühestmöglich in Erfahrung zu bringen. Ziel muss es sein, Planungssicherheit herbeizuführen.
Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen mit Geräteverleih?
Ein gutes Vorbild ist so mancher Landwirt. In der Landwirtschat ist das Prinzip des Teilens bereits ein alter Hut. Der Agrarwissenschaftlich Erich Geiersberger ist der Gründer des ersten Maschinenrings. Das Prinzip ist denkbar simpel: „Maschinen und Arbeitskräfte werden gegen Verrechnung getauscht. Technisch aufwändiges Einsatzgerät wie Mähdrescher, Häcksler werden immer schlagkräftiger, aber auch teurer. Investitionen bis zu 500 000 Euro sind da oft keine Ausnahme. Sie lohnen sich nur bei betriebsübergreifendem Einsatz.
Wo macht die Selbstständigkeit mit einem Geräteverleih Sinn?
Das heißt auch, dass der Geräteverleih vor allem dort greifen könnte, wo große Investitionskosten auf eine nur sehr begrenzte Nutzung treffen. Bei der Zuckerrübenernte beispielsweise, die von September bis November erfolgt, wird deutlich, wie das Teilen in der Praxis funktioniert. Die sogenannte Rübenmaus, ein großes Gerät, das die Zuckerrübe aufnimmt und über ein Förderband auf den Lkw hievt, ist zur Erntezeit fast rund um die Uhr im Einsatz und tourt von Acker zu Acker. Abtransportiert werden unzählig viele Lkw-Ladungen voller Zuckerrüben, um eben diese in die drei großen Zuckerwerke Deutschlands zu bringen. Müsste sich jeder Landwirt das spezielle Gerät selbst anschaffen, wäre an eine Amortisation der Investition kaum zu denken.
Businessplan: Wie selbstständig machen mit Geräteverleih?
Welche Geräte lassen sich gut vermieten? Diese zentrale Frage ist im Businessplan für einen Geräteverleih nachfrageorientiert zu erörtern. Wichtig ist es mit Blick auf die Ausgangsanalyse, die Nachfrage für den anvisierten Standort bzw. Aktionsradius zu konkretisieren. Die bereits vorhandene Konkurrenz muss natürlich ebenfalls auf dem Bildschirm für eine strategisch nachhaltige Geschäftsausrichtung landen.
Den Geräteverleih als zusätzlichen Service anbieten
Wer eine Ausbildung als Gärtner vorweisen kann, der könnte den Geräteverleih mit dieser Profession koppeln. Welche Punkte bei der Selbstständigkeit als Gärtner zu beachten sind, war bereits Thema in einem extra Fachbeitrag. Wer mit Blick auf die dort vorhandenen Checklisten ein branchenspezifisches Leistungsportfolio strickt, schafft mit dem zusätzlichen Geräteverleih eine Option, um sich von anderen Anbietern abzuheben.
Beispiel:
Wer Gärtnerleistungen anbietet und seinen Kunden dann nicht zwingend seine eigene Pflegeleistung offeriert, sondern ihnen das entsprechende Equipment stellt, um selbst den Garten in Schuss zu halten, der bindet seine Kunden langfristig.
Übrigens: Nicht nur für den selbstständigen Gärtner, sondern auch für diejenigen, die sich mit einem Hausmeisterservice selbstständig machen möchten, kann der Geräteverleih ein attraktives Zubrot zur eigenen Dienstleistung sein. Ein Beispiel: So kann der Hausmeister die gemeinschaftlich genutzte Rasenfläche selbst pflegen und seine Gerätschaften zusätzlich an die Einzelparteien verleihen, damit diese – ohne große Investitionen – mit professionellem Equipment auch ihren Privatbesitz pflegen können.
Leistungsspektrum: Was muss der Geräteverleih bieten?
Die Gerätschaften, die das Zeug haben zu Leihgeräten zu werden, müssen zweierlei haben:
- Sie müssen aus der Rubrik der professionellen Gerätschaften stammen. Ein Modell vom Discounter würde sich ein Hobby-Gärtner womöglich noch selbst anschaffen.
- Sie müssen so benutzerfreundlich sein, dass die Privatperson nach einer kurzen Einweisung durch den Profi selbst mit dem Gerät klarkommt.
Der Gärtner punktet mit diesem Equipment:
- Axt
- Bohrmaschine
- Handsägen
- Heckenschere
- Kettensäge
- Laubsauger
- Rasenmäher
- Sprühgerät
- Vertikutierer
Der Hausmeister ergänzt die reine Gartenausstattung auch mit Reparatur- und Reinigungsequipment:
- Leitern
- Trocken-, Nass- und Industriestaubsauger
- Werkzeug- und Reparaturset für elektrische Belange
- Winterdienst-Ausrüstung
Der Geräteverleih birgt auch seine Tücken
Wer einen Geräteverleih ins Leben ruft oder diese Zusatzleistung an eine bestehende Geschäftsidee andockt, muss sich auch der Gefahren bewusst sein. Ein Beispiel aus einer ganz anderen Branche – dem Autoverleih – zeigt die Gefahren auf.
Wer heute ein Fahrzeug leiht, um etwa im Urlaub von A nach B zu kommen, oder einen Umzug zu bewerkstelligen, der fordert vom Verleih-Unternehmen diverse Leistungen ein:
- Die Geräte dürfen nur mit einer professionellen Unterweisung bzw. dann abgegeben werden, wenn der Leihende über eine entsprechende Profession verfügt. Beim Auto-Verleih ist es die Überprüfung des Führerscheins. Bei der Kettensäge wird das Gerät idealerweise nur in Verbindung mit einer Schnittschutz-Ausrüstung abgegeben.
- Die Geräte müssen regelmäßig gewartet und instandgesetzt werden.
- Die Geräte müssen in einem sehr guten Zustand sein.
- Ggf. wünscht der Leihende sich eine Absicherung für den Fall, dass ihm oder dem Gerät etwas passiert. Eine entsprechende Versicherungspolice muss vor dem Start eruiert werden.
Franchise als Alternative für die Existenzgründung?
Bei Recherchen für diese Geschäftsidee werden Gründer auch auf Hersteller von diversen Geräten stoßen, die mit Franchiseangeboten werben. Gründer könnten so auf einen großen Pool an Geräten zurückgreifen und schnell ein funktionierendes Geschäftsmodell hochziehen. Hohe Startgebühren und Umsatzbeteiligungen sind allerdings eine wirtschaftliche Bürde, die zu bedenken ist. Zudem können sich Gründer sind einem solchen Franchisesystem nicht voll frei verwirklichen. Insofern sind die Vorteile und Nachteile eines Franchisesystems individuell abzuwägen.
Marketing: Warum nicht im Baumarkt leihen?
Diese Frage rückt Mehrwerte aus Kundensicht unmittelbar in den Fokus. Die größte Konkurrenz ist der örtliche Baumarkt, der viele Geräte auch als Leihgerät anbietet. Allerdings punktet der selbstständige Gärtner ebenso wie der selbstständige Hausmeister mit Kundennähe und idealerweise mit einem hohen Maß an Flexibilität. Wer also seinen Hauptjob als Gärtner oder Hausmeister gut macht, der kann recht mühelos den zusätzlichen Verleih andocken. Zunächst erfolgt die Beratung, welches Gerät geeignet ist. Nach der Einweisung startet die Eigenleistung des Kunden. Hol- und Bringservice sollten Inklusiv-Leistungen sein. So klappt die Idee vom Geräteverleih trotz der Konkurrenz, die diesen Service am Kunden meist nicht leisten kann.
Professionalität mit vertraglicher Absicherung
Jetzt geht es um das berühmte Kleingedruckte, das im Einzelfall aber sehr entscheidend sein kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alles wichtige für den Geräteverleih. Kunden müssen von den AGB Kenntnis nehmen, damit diese rechtswirksam werden. Kunden sollten auf alle wesentlichen Regeln hingewiesen werden. Was passiert z. B. bei einem Defekt oder Unfall? Zu regeln ist auch, ob und in welcher Höhe eines Kaution zu hinterlegen ist. Aus Sicherheitsgründen sollte auch die Einweisung in die Nutzung selbstverständlich sein.
Wie viel verdient man mit Geräteverleih?
Eine aussagekräftige Antwort auf diese Frage sollten Gründer im Businessplan selbst geben können. Unter Berücksichtigung einer angenommenen Auslastung und der konkreten Kostenstruktur wird unter dem Strich deutlich, wie viel Gewinn der Geräteverleih am Ende des Monats abwerfen kann. Im Falle einer hohen Auslastung und einer schlanken Kostenstruktur sollten Gründer gut von diesem Geschäftsmodell leben können. Zu bedenken ist allerdings, dass es bei einigen Geräten zu saisonalen Schwankungen kommen wird, vor allem bei Gartengeräten. Insofern ist dann die Frage zu erörtern, ob es sich eher um einen Nebenerwerb oder aber eine hauptberufliche Selbstständigkeit handeln soll.
Geräteverleih gründen: Welche Versicherungen sind notwendig?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung erscheint unabdingbar, um sich vor möglichen Schadenersatzforderungen von Kunden zu schützen. Bei der Arbeit mit Geräten kann immer etwas passieren, wobei die Frage der Beweislast im Einzelfall zu erörtern ist. Wichtig ist, dass die Geräte vor Verlust oder Zerstörung geschützt sind. Steht ein Gerät kurzfristig nicht mehr zur Verfügung, brechen auch Einnahmen weg. Bei einem Franchisemodell können hier Vorteile zum Tragen kommen, da neue Geräte bzw. Ersatz ggf. schnell verfügbar ist. Solche Geschäftsrisiken sind auf jeden Fall einzukalkulieren und im Businessplan sind tragfähige Lösungen für alle denkbaren Szenarien zu präsentieren.
Zusammenfassung/FAQ für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Geräteverleih‘
Warum selbstständig machen mit Geräteverleih?
Mieten/leihen statt kaufen ist ein gefragtes Geschäftsmodell und in der Landwirtschaft funktioniert der Geräteverleih schon seit langer Zeit erfolgreich. Für viele potenzielle Kunden lohnt es sich nicht, ein bestimmtes Gerät zu kaufen. Hierin sind die Chancen der Geschäftsidee ‚selbstständig machen mit Geräteverleih‘ zu sehen.Wer kann sich mit einem Geräteverleih selbstständig machen?
Im Prinzip jeder, der über das notwendige Fachwissen und einen ausreichend großen Pool an Leihgeräten verfügt. Natürlich muss die Nachfrage am Standort zum Angebot passen.Wie selbstständig machen mit einem Geräteverleih?
Je nach persönlicher Ausgangslage und beruflichem Hintergrund kommt neben der hauptberuflichen Selbstständigkeit auch ein Nebenerwerb in Betracht. Das gilt vor allem für selbstständige Gärtner oder Hausmeister, die von Haus aus über einen großen Bestand an Geräten verfügen und mit dieser Geschäftsidee die Auslastung optimieren können. Quereinsteiger können auch Franchiseangebote prüfen und so auf ein funktionierendes System für die Eröffnung eines Geräteverleih setzen.
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