Welche Förderung gibt es für Elektro-Firmenwagen?
In den letzten Jahren hat die Elektromobilität in Deutschland Fahrt aufgenommen. Mittlerweile sind hierzulande mehr als 1 Million E-Fahrzeuge zugelassen. Im Juli 2023 betrugt der Anteil von E-Autos bei den Zulassungen 20 %, was einen Höchstwert darstellt. Ziel ist es, bis 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Noch zeigen sich viele Unternehmen aber zurückhaltend, was auch an der wegfallenden Förderung liegen könnte.
Wie elektrisch sind Firmen bereits unterwegs?
Wie viel Prozent der Firmenwagen in Deutschland sind E-Autos? Eine Studie des Handelsblatt Research Institute kommt zu dem Schluss, dass in Deutschland nur etwa 6 % aller Firmenwagen elektrisch unterwegs sind. Insofern dürften sich jetzt und in Zukunft viele Unternehmen die Frage nach Förderung für Elektro-Firmenfahrzeuge stellen. Der Studie zufolge sind hohe Preise und eine überschaubare Modellvielfalt Hinderungsgründe für Unternehmen, in Elektrofahrzeuge zu investieren. Umweltschonung und Nachhaltigkeit hingegen sind wichtige Vorteile, mit denen auch Unternehmen besser „fahren“ können.
Bis wann gilt der Umweltbonus bei E-Firmenwagen?
Viele Privatkunden und Firmen zögern aufgrund der vergleichsweise hohen Preise, in ein Elektroauto zu investieren. Die Förderung wird aber in den nächsten Jahren wohl deutlich geringer ausfallen. Ab dem 1. September 2023 können Unternehmen keinen Antrag mehr auf einen Förderbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Hintergrund ist, dass eine neue Förderrichtlinie für den Umweltbonus in Kraft tritt, nach der nur noch Privatpersonen förderberechtigt sind. Aber auch hier wird die Förderung für E-Autos 2024 weiter sinken und nur noch für reinen Elektroantrieb gelten: Plugin-Hybride werden nicht mehr gefördert. War der Fördertopf 2023 noch mit 2,1 Milliarden Euro gefüllt, sind es 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro. Die Rahmenbedingungen für die Förderung von Elektromobilität haben sich somit deutlich verschlechtert, gerade für Unternehmen.
Welche Auswirkungen hat die neue Förderrichtlinie für den Umweltbonus?
Die neue Richtlinie hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, die in Elektromobilität investieren wollen. Das vorläufige Aus für die Förderung von E-Fahrzeugen betrifft auch das Leasing. Nicht nur Unternehmen sind betroffen, sondern auch Selbstständige, Arztpraxen, Stiftungen und sonstige freiberufliche Einrichtungen.
Warum Elektroauto als Firmenfahrzeug kaufen?
Hohe Preise und eine größtenteils wegfallende Förderungen lassen ein Elektro-Firmenfahrzeug nicht unbedingt als vorteilhafteste Investition erscheinen. Zu beachten ist aber, dass viele Hersteller Unternehmen besondere Leasingangebote machen und ihrerseits oft einen höheren Bonus als „Ausgleich“ für die staatliche Förderung zahlen. Es lohnt sich also, Angebote von verschiedenen Herstellern zu vergleichen.
Elektromobilität kann das Unternehmen nicht nur auf der Straße emissionsfrei voranbringen, sondern auch beim grünen Marketing: Mit einer umweltfreundlichen Flotte können Unternehmen ihre Verantwortung für Umweltschutz und Nachhaltigkeit eindrucksvoll unter Beweis stellen. E-Fahrzeuge können somit zu einem neuen Markenbotschafter werden und das Unternehmensimage positiv beeinflussen. Insofern sollten Entscheidungsträger neben Kosten und einer möglichen Förderung auch diese positiven Effekte auf der Habenseite verbuchen!
Welche finanziellen Anreize gibt es für Unternehmen/Mitarbeiter?
Wie werden Elektro-Firmenfahrzeuge versteuert? Ein attraktiver finanzieller Anreiz für den Kauf von Elektro-Firmenfahrzeugen ist darin zu sehen, dass diese 10 Jahre steuerfrei sind. Auf diesem Wege können Unternehmen eine indirekte Förderung verbuchen.
Geldwerter Vorteil bei Elektro-Firmenwagen
Ein weiterer finanzieller Vorteil ergibt sich aus der Versteuerung von nur 0,25 % im Vergleich zur 1 % Regel, falls der E-Dienstwagen auch privat genutzt wird. Der geldwerte Vorteil, der durch die Nutzung des Elektro-Dienstwagens besteht, muss nur zu 0,25 % in Bezug auf den Listenpreis versteuert sein (gültig für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro). Über der Grenze von 60.000 Euro liegt die Versteuerung bei 0,5 %.
Wie lange gilt die 0,25 % Regelung für Elektroautos?
Diese Sonderregelung soll 2030 auslaufen. Jenseits der reinen Anschaffung bzw. des Leasings sollen somit für Firmen Investitionen in die Elektromobilität attraktiver gemacht werden.
Über diesen Weg lässt sich auch indirekt eine Förderung für Plug-in-Hybride nutzen, für die das BAFA keinen Umweltbonus mehr zur Verfügung stellt. Bei diesen Fahrzeugen setzt das Finanzamt 0,5 % als geldwerten Vorteil in Bezug auf den Bruttolistenpreis an. Das gilt aber nur, wenn die elektrische Mindestreichweite bei 60 km liegt oder nicht mehr als 50 Gramm CO₂ Emissionen entstehen.
Steuerfreie Pauschale für Ladekosten nutzen
Tankkarten sind bei Benziner-Firmenwagen weit verbreitet. Bei Elektroautos gestaltet sich dieses Thema etwas schwieriger, da zwischen heimischer Wallbox und öffentlichen Stationen gewechselt wird. Für eine getrennte Abrechnung daheim käme ein Zwischenzähler oder eine separate Wallbox in Frage. Als Alternative können Unternehmen ihren Mitarbeitern für E-Dienstwagen eine Pauschale zahlen, die bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei ist.
Gibt es beim Arbeitgeber selbst keine Lademöglichkeit, liegt der steuerfreie Betrag pro Monat bei 70 Euro (für Plug-in-Hybride 35 Euro). Stellt der Arbeitgeber eine verbilligte oder kostenlose Ladeoption bzw. eine Ladekarte zur Verfügung, sind pro Monat maximal 30 Euro steuerfrei (15 Euro entsprechend für Plug-in-Hybride).
Fazit: Werden E-Autos für Firmen gefördert?
Fakt ist, dass sich auf dem Markt für Elektroautos aktuell viel bewegt! Die aufgeworfene Frage nach der Förderung für Elektro-Firmenfahrzeuge sollte immer wieder gestellt und durch gezielte Recherche beantwortet werden. Insofern ist auch für Unternehmen davon auszugehen, dass es weiterhin Förderungen oder zumindest finanzielle Anreize geben wird.
Erst im Frühjahr 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Anschaffung von Firmenwagen mit bis zu 1 Million Euro gefördert. Die Anträge mussten zeitnah gestellt werden und erfahrungsgemäß sind Fördertöpfe sehr schnell ausgeschöpft. In Zukunft werden auch gebrauchte E-Autos immer stärker in den Fokus rücken, zumal sich hier noch gar kein richtiger Markt entwickelt hat. Ein weiteres Feld also für Unternehmen, den Weg in die Elektromobilität kosteneffizient voranzutreiben.
Unternehmen, die Elektromobilität strategisch nutzen wollten, sollten sich mit dieser Momentaufnahme hier nicht dauerhaft zufriedengeben: Es gilt, immer wieder nach Förderoptionen bzw. günstigen Optionen für Elektro-Firmenfahrzeuge zu suchen. Das nicht nur auf Bundesebene, sondern auch im jeweiligen Bundesland und in der Gemeinde. Bei der Förderung ist nicht nur an den Staat, sondern auch Hersteller zu denken: Auch diese gewähren oft hohe Boni, die Unternehmen Investitionen bzw. den Einstieg in die Elektromobilität erleichtern.
Weitere Informationen zu steuerlichen Regeln und zur Umsetzung der 1 % Regel für finden Sie in der Rubrik Firmenwagen.
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