Kann man einen Firmenwagen privat weiternutzen?

Viele Unternehmer fahren einen Firmenwagen. Sie nutzen ihn täglich, um Kunden zu besuchen oder Lieferantentermine wahrzunehmen. Nach der Abschreibung steht die Frage im Raum, was mit dem Firmenwagen geschehen soll? Darum soll es hier in kompakter Kürze gehen.
 

Wann ist ein Firmenwagen abgeschrieben?

Nach sechs Jahren ist der Firmenwagen buchhalterisch abgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt überlegt sich der selbstständige Unternehmer oft, ob er den Firmenwagen verkaufen oder privat weiter nutzen soll.
 

Was passiert, wenn ein Firmenwagen abgeschrieben ist?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie den Firmenwagen verkaufen, dann ist der Gewinn steuerpflichtig. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist im Beitrag „Firmenwagen: das müssen Sie beim Verkauf beachten“ ausführlich dargestellt.
 

Kann man einen Firmenwagen übernehmen?

Verkaufen Sie den Firmenwagen nicht an eine fremde dritte Person, sondern entscheiden sich selbst für die private Weiternutzung, ist ein Termin beim Steuerberater zu empfehlen. Sie können dann alle Voraussetzungen und langfristige finanzielle Konsequenzen beleuchten.
 

Private Übernahme des Firmenwagens muss einem Fremdvergleich standhalten

Was ist bei privater Übernahme des Firmenwagens zu beachten? Wie bei dem Verkauf eines Firmenwagens an einen fremden Dritten, muss auch die private Übernahme des Fahrzeugs klar geregelt werden. Sie können nicht einfach so den Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen entnehmen. Es zieht handels- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich, über die Sie Bescheid wissen müssen. Welche das sind, hängt von der individuellen Situation ab, vom Wert des Fahrzeugs und dem Verkaufspreis. Entnehmen Sie das Fahrzeug und zahlen Ihrer Firma einen zu geringen Wert, wird das Finanzamt mit Sicherheit aufmerksam werden. Allerdings scheinen Finanzämter für einen überhöhten Verkaufspreis blind zu sein.

Unterm Strich sollte also der Marktwert des Firmenfahrzeugs auf dem Firmenkonto eingehen, wenn sie den Wagen nach Abschreibung oder Leasingende privat übernehmen.
 

Ist ein Wertgutachten für einen Firmenwagen notwendig?

Es stimmt schon: Gibt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger eine Fahrzeugbewertung ab, sind Unternehmer vor dem Finanzamt immer auf der sicheren Seite. Dennoch gilt: Niemand kann Sie zwingen, ein kostenpflichtiges Wertgutachten erstellen zu lassen, wenn Sie Ihren Firmenwagen zu Privatzwecken entnehmen.

Es gibt Alternativen zum Wertgutachten. Sie könnten sich an der Schwacke-Liste orientieren, um einen Preis festzusetzen oder den allgemeinen Fahrzeugmarkt in der Region sondieren. Drucken Sie Kaufofferten vergleichbarer Fahrzeuge aus und nehmen Sie diese zu Ihren Unterlagen. Bevor sie allerdings den Vorgang dokumentieren und den offiziellen Verkauf an sich selbst durchführen, sollten Sie, wie eingangs erwähnt, mit Ihrem Steuerberater sprechen. Dieser wird Sie über die steuerlichen und auch handelsrechtlichen Konsequenzen im Einzelnen aufklären.
 

Gut getrickst? Leasingfahrzeug mit geringem Restwert aus der eigenen Firma entnehmen

Schaut man sich in der Unternehmerwelt um und informiert sich über sogenannte clevere Leasingmodelle, kann man ins Grübeln geraten. Als Steuertipp wird dabei sinngemäß zum Beispiel folgendes ins Netz gestellt:

„Schaffen Sie einen Firmenwagen mit einem Kaufpreis von 30.000 € auf Leasingbasis an und vereinbaren Sie eine hohe Sonderzahlung von 15.000 € bei Vertragsabschluss. Zudem setzen sie die Leasingdauer auf 36 Monate fest und zahlen monatlich hohe Leasingraten, zum Beispiel 400 €. Die Anzahlung wird sofort steuermindernd wirksam und senkt den zu versteuernden Gewinn im Anschaffungsjahr. Am Ende der Laufzeit steht das Fahrzeug mit einem geringen Restwert in den Büchern und kann kostengünstig übernommen werden.“


Dem nüchternen Leser stellt sich die Frage, ob der Restbuchwert als Verkaufspreis von den Finanzbehörden anerkannt wird oder ob nicht doch der reelle Marktwert anzusetzen ist. Mit Blick auf die restriktiven Maßnahmen, die Steuerprüfer gerade bei Firmenwagen immer wieder einleiten, könnte es durchaus geschehen, dass eine verdeckte Gewinnentnahme vermutet wird und Zuschätzungen aufs Betriebsergebnis drohen. Die Zuschätzungen steigern den Gewinn wieder und führen zu mitunter empfindlichen Steuernachzahlungen.
 

Fazit: Was passiert, wenn ein Firmenwagen abgeschrieben ist?

Es liegt nahe, die Option der weiteren privaten Nutzung des Firmenwagens (= Betriebsentnahme) zu prüfen. Wir empfehlen, sich für diesen Plan an einen versierten Steuerberater zu wenden. Dieser vermag die Tragweite und Zulässigkeit des Vorhabens umfassend einzuschätzen. Es kann durchaus eine zutreffende Situation geben, in der der zitierte Steuertipp eine akzeptable, risikofreie und stimmige Lösung ist. Es gibt aber sicherlich auch Situationen, in denen Sie sich mit dem zitierten Tipp mindestens in einer Grauzone bewegen.

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