Gastronomie und Versicherungsschutz: Das müssen Sie wissen

Kellner verschüttet Kaffee

In der Gastronomie begegnen Sie vielen Menschen und haben einen abwechslungsreichen und spannenden Beruf. Das birgt aber auch geschäftliche Risiken. Schäden können hohe Kosten für Sie nach sich ziehen. Mit einem guten Versicherungsschutz lassen sich diese jedoch weitestgehend minimieren.
 

Betriebshaftpflichtversicherung – schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen von außen

Die wohl bedeutendste Versicherung für Sie als selbstständiger Gastronom ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese schützt sie umfassend vor sämtlichen Schadensersatzansprüchen, die von außen gegen Sie geltend gemacht werden können. Sie deckt sowohl Sach- als auch Personenschäden ab und ist um verschiedene Einschlüsse erweiterbar.
 

Sachschäden

Obwohl Sie hauptsächlich mit Menschen arbeiten, ist es in Ihrem Beruf nicht auszuschließen, dass Sie einen Sachschaden verursachen. Beispielsweise beschmutzen Sie bei der Bedienung des Gastes am Tisch versehentlich seine Kleidung oder verschütten ein Getränk über sein Smartphone. Oder Sie liefern Catering aus und zerkratzen während des Eindeckens die Tische am Veranstaltungsort. Für den entstandenen Schaden sind Sie als Selbstständiger vollumfänglich haftbar. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung für Sie. Diese kommt für Reinigungs- oder Reparaturkosten auf. Für irreparabel beschädigte Gegenstände ersetzt sie den Wiederbeschaffungswert.
 

Personenschäden

Noch höher ist die Gefahr, als Gastronom einen Personenschaden zu verursachen. Selbstverständlich achten Sie auf Hygiene und die ordnungsgemäße Zubereitung Ihrer Speisen und Getränke. Dennoch kann es passieren, dass ein Gast eine Lebensmittelvergiftung erleidet. Oder eine verwendete Zutat, die nicht auf der Speisekarte ausgewiesen wurde, eine Allergie auslöst. Ein solcher Schaden geht manchmal mit beträchtlichen Haftpflichtansprüchen einher, für die Sie ohne Versicherung selbstständig aufkommen müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für Sie anfallende Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Aber auch Zahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen oder einen Verdienstausfall des Geschädigten leistet die Versicherung.
 

Inklusive: passiver Rechtsschutz

Bevor die Versicherung leistet, prüft sie, ob der Anspruch des Geschädigten berechtigt ist. Hierfür beauftragt sie auf eigene Kosten Gutachter oder trägt im Bedarfsfall Gerichtskosten. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit. Für Schäden, die ohne Ihren Einfluss entstanden sind, werden Sie auch nicht haftbar gemacht.
 

Einschluss: Firmenfahrzeugversicherung

Besonders für Catering- oder Lieferservices ist der Einschluss einer Firmenfahrzeugversicherung empfehlenswert. Denn die private KfZ-Haftpflichtversicherung leistet nicht für Schäden, die Sie auf einer Geschäftsfahrt verursachen. Mit dem Einschluss des Firmenfuhrparks sind all Ihre geschäftlichen Kraftfahrzeuge im Falle eines Personen- oder Sachschadens versichert.
 

Einschluss: Mitarbeiter

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt auch, wenn einer Ihrer Angestellten einen Schaden verursacht. Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie den Einschluss vereinbaren. Die meisten Versicherungen veranschlagen hierfür keine Zusatzkosten.
 

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherungen zahlt für Schäden an Ihrem Inventar, die von außen verursacht wurden. Versichert ist Ihre gesamte geschäftliche Einrichtung, also sowohl Restaurantmöbel, Thekenzubehör, Dekorationsgegenstände als auch das Büroinventar im Nebenzimmer.
 

Einbruch, Diebstahl und Vandalismus

Wenn bei einem Einbruch Ihre Geschäftseinrichtung beschädigt oder geklaut wird, greift die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie zahlt den Neuwert der Gegenstände, die ersetzt werden müssen. Für reparable Schäden übernimmt sie die Instandsetzungskosten.
 

Feuer, Sturm und Leitungswasser

Ein Wasserrohrbruch in Ihrer Küche verursacht Schäden an Wänden und Mobiliar. Die Schadenssumme ist erheblich. Auch Naturgewalten, wie Feuer oder Sturm können Schäden herbeiführen. Dank der Geschäftsinhaltsversicherung müssen Sie nicht selbst für Reparaturen oder Ersatz von beschädigtem Inventar aufkommen. Die Versicherung übernimmt die Schadensregulierung für Sie. Diese beauftragt Gutachter mit der Einschätzung der Schadenshöhe und unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Reparaturservice.
 

Einschluss: Betriebsunterbrechungsversicherung

Bestenfalls vereinbaren Sie den Einschluss eines Betriebsunterbrechungsschutzes in der Geschäftsinhaltsversicherung. Müssen Sie vorübergehend Ihr Restaurant aufgrund eines Schadens schließen, werden Miete und Nebenkosten für das Lokal weiterhin fällig. Einnahmen, die Ihnen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb entgehen, gleicht die Betriebsunterbrechungsversicherung aus. Bei Versicherungsabschluss bestimmen Sie einen Durchschnittswert pro Tag, den Ihnen der Versicherer im Schadensfall zahlt.
 

Einschluss: Elektronikversicherung

Betreiben Sie eine elektronische Kassenanlage oder befindet sich Ihr Bürobetrieb innerhalb der Geschäftsräume, so ist der Einschluss einer Elektronikversicherung in der Geschäftsinhaltsversicherung ratsam. Diese übernimmt finanzielle Schäden, die aus Überspannungen der elektronischen Geräte herrühren – neispielsweise bei einem Blitzeinschlag oder wenn die Geräte überhitzen. Versicherte Elektronik wird im Schadensfall zum Neuwert ersetzt beziehungsweise kann auf Kosten der Versicherung repariert werden.
 

Gewerberechtsschutzversicherung

Gastronomen sind oftmals von Rechtsstreitigkeiten betroffen. Besonders die Geräuschkulisse im Restaurantbetrieb ist für Nachbarn und Anwohner ein häufiges Streitthema. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei allen geschäftlichen Rechtsfragen die Kosten für Rechtsberatung sowie Gerichtsverhandlungen – zum Beispiel, wenn Sie von einem Anwohner wegen Lärmbelästigung verklagt werden oder Sie sich mit Ihren Mitarbeitern arbeitsgerichtlich auseinandersetzen müssen. Die meisten Versicherer unterstützen Sie zudem bei der Suche nach einem kompetenten Fachanwalt, der sich Ihnen im Bedarfsfall individuell annimmt.
 

Versichern Sie Ihren Gastronomiebetrieb ausreichend und umfänglich

Entscheiden Sie sich für einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz für Ihre gastronomische Selbstständigkeit. Erfahrene Versicherungsexperten beraten Sie vertrauensvoll und kompetent. Nehmen Sie auch Einschlüsse zusätzlicher Leistungen in Anspruch. Selbst, wenn diese oft mit höheren Kosten in der Versicherungsprämie verbunden sind. Überdenken Sie, ob sich der Abschluss trotzdem für Sie lohnt. Schließlich bewahrt eine geringfügig höhere Versicherungsprämie Sie schlimmstenfalls vor dem finanziellen Ruin. Beachten Sie aber auch Ihren persönlichen Versicherungsschutz. Neben einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung sollten Sie auch Berufsunfähigkeit, Unfall oder Arbeitslosigkeit privat absichern.

Wer mehr über Versicherungen für Selbstständige erfahren möchte, findet weiterführende Informationen im Gründer-Newsletter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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