Selbstständig machen als Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter mit Klientin am PC

Wer besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten nach einer tragfähigen Geschäftsidee sucht, wird schnell auf die Option kommen, sich selbstständig als Insolvenzverwalter zu machen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer Rezession mehr Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Insofern ‚lebt‘ ein Insolvenzverwalter von einer wirtschaftlichen Notlage in Unternehmen. Deutlich schlechter allerdings sieht die Lage in wirtschaftlich stabilen Zeiten aus. Daher soll in diesem Beitrag praxisorientiert skizziert werden, unter welchen Bedingungen die Existenzgründung als Insolvenzverwalter gelingen kann. Neben der Darstellung von zentralen formalen Voraussetzungen sollen die Chancen sowie Grenzen der hauptberuflichen Selbstständigkeit in diesem Bereich beleuchtet werden.

Insolvenz als Thema für jede Existenzgründung!

Insgesamt erweist sich eine Insolvenz als latente Gefahr, die über jeder Existenzgründung schwebt. Nur wer Ordnung in den Finanzen hat und Entwicklungen frühzeitig erkennt, wird eine finanzielle Schieflage erkennen können. In rechtlicher Hinsicht ist so oder so frühes Handeln gefragt: Denn wer eine Insolvenzverschleppung begeht, macht sich strafbar.
 

Was macht ein Insolvenzverwalter eigentlich?

Er ist für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zuständig, das seine rechtliche Grundlage in der Insolvenzordnung findet. Ein Insolvenzverwalter vermittelt zwischen Schuldnern und Gläubigern, sodass er eine interessensausgleichende Wirkung hat. Seine Aufgabe ist es, für die Gläubiger möglichst viel des Vermögens zu sichern und gleichzeitig auf eine Schuldenbefreiung für Schuldner hinzuwirken. Bestellt werden Insolvenzverwalter vom zuständigen Amtsgericht, dazu später mehr. Infolge von Gesetzesinitiativen haben Insolvenzverwalter den Auftrag, Unternehmen durch Restrukturierung am Leben zu halten, sofern die wirtschaftliche Situation dies als sinnvoll erscheinen lässt. Hieraus geht hervor, dass ein Insolvenzverwalter viel betriebswirtschaftliches und rechtliches Wissen benötigt, um sich schnell einen Überblick mit vorhandenen Büchern machen zu können. Oft ist in kurzer Zeit ein tragfähiges Sanierungskonzept zu erstellen.
 

Existenzgründung als Insolvenzverwalter: selbstständig machen…

  • grundlegende Voraussetzungen für diese ‚Geschäftsidee‘

  • Analyse der Ausgangslage

  • Voraussetzungen, um sich selbstständig als Insolvenzverwalter zu machen

  • formaler Status als Insolvenzverwalter

  • Verdienst als Insolvenzverwalter?
     

Insolvenzverwalter werden: Begriffliche Abgrenzungen

Ein Insolvenzverwalter arbeitet mit Unternehmen zusammen. Im Privatbereich spricht man dagegen von einer Privatinsolvenz, im Zuge derer ein Treuhänder bzw. Schuldnerberater eingesetzt wird. Grundsätzlich kann es sich hierbei um ein weiteres Standbein handeln, da die Zuteilung von Mandaten als Insolvenzverwalter nicht in den eigenen Händen liegt. Im Rahmen einer Insolvenz fällt des Öfteren der Begriff Zwangsverwaltung bzw. Zwangsverwalter. Hierbei handelt es sich um eine Option, die bei einem laufenden Insolvenzverfahren greifen kann. Diese Option greift vor allem, wenn für Gläubiger im Grundbuch eine Hypothek eingetragen ist. Auch wenn beide Begriffe häufig in einem Atemzug genannt werden, so hat ein Insolvenzverwalter eine andere Aufgabe zu erfüllen. Hinzu kommt, dass ein Zwangsverwalter durch die Anordnung eines Vollstreckungsgerichtes aktiv wird.
 

Grundlegende Voraussetzungen

Wer sich für eine Existenzgründung in diesem Bereich interessiert, muss wissen, dass es keine Berufsausbildung zum Insolvenzverwalter gibt. Ein Blick auf die Praxis zeigt, dass in der Mehrheit der Fälle Rechtsanwälte für diese Tätigkeit eingesetzt werden, die ihren Schwerpunkt im Insolvenzrecht haben. Darüber hinaus können Betriebswirte und Steuerberater mit entsprechenden Fachkenntnissen die Aufgaben eines Insolvenzverwalters übernehmen. Insgesamt ist der Zugang zu diesem Amt rechtlich eher vage geregelt, mehr dazu im Abschnitt zu den Voraussetzungen, um sich selbstständig als Insolvenzverwalter zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil im Mai 2006 festgestellt hat, dass es sich bei der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters um einen eigenständigen Beruf handelt. Wer sich mit entsprechenden Fachkenntnissen für diese Tätigkeit wappnen will, kann bei der Deutschen Anwaltsakademie eine Ausbildung als Fachanwalt für Insolvenzrecht anstreben. Neben spezifischen Inhalten zum Arbeits- und Insolvenzstrafrecht werden notwendige Kenntnisse rund um die Themen Buchführung sowie Bilanzanalyse vermittelt.
 

Ein kurzes Zwischenfazit: strategische Ableitung

Die Skizzierung der grundlegenden Rahmenbedingungen zeigt, dass es sich nicht wirklich um eine Geschäftsidee im engeren Sinne handelt. Zwar ist es möglich, sich als Insolvenzverwalter auf diesen Bereich zu spezialisieren und auch gute Verdienste zu erzielen. Allerdings liegt es nicht in der eigenen Hand, Mandate zu bekommen. Die wichtige Auftragsakquise läuft bei dieser Geschäftsidee nicht selbstbestimmt, sodass von vielen Unberechenbarkeiten auszugehen ist. Daher ist es in der Praxis oft so, dass sich Anwälte, Betriebswirte und Steuerberater mit einer Zusatzqualifikation auch auf diesen Bereich einstellen. Es braucht eine fundierte Ausbildung und Erfahrungswerte, um als Insolvenzverwalter anzukommen. Denn nur wer Erfolge und somit Fachkompetenz nachweisen kann, wird an weitere Mandate kommen bzw. bei der Vergabe berücksichtigt werden.
 

Analyse der Ausgangslage

Problematisch ist an dieser ‚Geschäftsidee‘ auch, dass sie starken konjunkturellen Schwankungen unterliegt. Das spricht ebenfalls dafür, die Tätigkeit als Insolvenzverwalter nur als einen Teil im Beratungsspektrum zu sehen. Auf diese Weise kann Kunden/Mandanten ein breites Leistungsspektrum zugänglich gemacht werden, denn vor einer Insolvenz ist kein Unternehmen sicher. Im ersten Halbjahr 2018 befindet sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf dem niedrigsten Stand seit 1994. Insofern sind zwar Aufträge vorhanden, aber deutlich weniger als z.B. zur Zeit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die 2008 in den USA begann. Um es konkret zu machen: In den ersten 6 Monaten 2018 gab es 9.900 Fälle von Unternehmensinsolvenzen. Generell lässt sich aber auch die Tendenz festhalten, dass die Schäden durch Insolvenzen größer werden. Durchschnittlich wird pro Unternehmensinsolvenz von einem Schaden über 1,5 Millionen Euro ausgegangen. Insolvenzen sind von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, da mehr als 100.000 Arbeitsplätze davon abhängen.
 

Viele Insolvenzverwalter gehen selbst Pleite…

Die Welt berichtete schon 2014 darüber, dass viele Insolvenzverwalter selbst vor der Pleite stehen. Das liegt am kontinuierlichen Rückgang der Insolvenzen durch die sehr stabile wirtschaftliche Lage. Branchenkenner weisen darauf hin, dass Büros und Kanzleien mittlerer Größe kaum noch an Mandate kommen, sodass im Falle der Spezialisierung auf diesen Bereich keine Auslastung mehr sichergestellt werden kann. Ein Grund für diese Entwicklung wird in einer neuen Richtlinie zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) aus dem Jahr 2012 gesehen. Unternehmen haben nunmehr die Chance, selbst einen Insolvenzverwalter zu benennen. Die Praxis zeigt, dass die Wahl dann meistens auf einen bekannten ‚Konsens-Kandidaten‘ fällt. Spezialisierte Büros, die sich einen Namen durch erfolgreiche Mandate gemacht haben, erhalten meistens den Zuschlag. Aktuell gibt es etwa 180 Insolvenzgerichte und über 2.000 Insolvenzverwalter. Wenn schon Anwaltskanzleien und renommierte Steuerberaterbüros Probleme haben, genug Mandate zu bekommen, dürfte es für einen einzelnen Insolvenzverwalter unmöglich sein, die Existenzgründung nur auf diesem Pfeiler aufzubauen. In wirtschaftlichen Krisenzeiten kann sich das ändern, aber welcher Existenzgründer will (kann!) Jahre warten, bis endlich eine ausreichende Auftragslage da ist?
 

Voraussetzungen, um sich selbstständig als Insolvenzverwalter zu machen

Wie kann man Insolvenzverwalter werden? Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Wer sich als Insolvenzverwalter selbstständig machen will, wird von den Rahmenbedingungen ausgebremst. Grundsätzlich bekommen Insolvenzverwalter nicht durch Eigeninitiative Mandate, sondern durch die gerichtliche Ernennung. Ferner ist es möglich, dass Unternehmen einen Insolvenzverwalter bestellen. Daraus folgt, dass ein gewisser Bekanntheitsgrad erforderlich sein wird, um als Insolvenzverwalter Aufträge zu bekommen. In formaler Hinsicht erhält ein Insolvenzverwalter eine Urkunde, die nach Beendigung des jeweiligen Insolvenzverfahrens zurückzugeben ist. Wer grundsätzlich Insolvenzverwalter werden kann, ist im Gesetz eher schwammig formuliert. In Paragraf 56 der Insolvenzordnung heißt es, dass ein Insolvenzverwalter geschäftskundig und unabhängig sein muss. Eine spezifische Qualifikation wird nicht benannt. In der Praxis wird aber eine fundierte (akademische) Ausbildung samt Erfahrungswerten vorausgesetzt. Wie sonst soll es möglich sein, sich durch Einblick in die Bücher schnell einen Eindruck über die Situation in einem Unternehmen zu verschaffen? Es sind jedenfalls spezifische juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorzuweisen, sodass eigentlich nur Steuerberater, Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Betriebswirte Insolvenzverwalter werden können. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Geschäftsidee, die für Quereinsteiger in Frage kommt. Vielmehr muss während des Studiums durch eine thematische Vertiefung schon die Basis gelegt werden. Vorausschauende Planung ist für diese Existenzgründung also gefragt!
 

Aufgaben und Pflichten als Insolvenzverwalter

Wer eine Existenzgründung als Insolvenzverwalter plant, muss sich gründlich mit den Pflichten auseinandersetzen, die sich aus dem skizzierten Aufgabenbereich ergeben. So muss ein Insolvenzverwalter sehr gründlich und gewissenhaft arbeiten, um keine wichtigen Details zu übersehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Verletzt ein Insolvenzverwalter seine Pflichten nachweislich, so muss er mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Paragraf 60 der Insolvenzordnung sieht vor, dass ein Insolvenzverwalter für Pflichtverletzungen mit Schadenersatz haftbar gemacht werden kann. In jedem Falle muss er am Ende der Tätigkeit der so genannten Gläubigerversammlung eine Abschlussrechnung mit Belegen zur Verfügung stellen.
 

Status: Gewerbe oder freier Beruf?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sie ist im Einzelfall immer zu prüfen. Grundsätzlich ist zu beachten, welche anderen Leistungen der Insolvenzverwalter erbringt und welchen beruflichen Hintergrund er hat. Spezialisierte Fachanwälte können in der Regel als Freiberufler eingestuft werden. Wichtig für die Beurteilung ist, dass die Tätigkeit zu den Wesensmerkmalen der Qualifikation zählt und dass der Berufsträger sie durch eigenpersönliche Arbeitskraft erbringt. Sobald dies nicht gegeben ist, kann auch ein Insolvenzverwalter zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet sein.
 

Aufträge gewinnen als Insolvenzverwalter?

Wie soll ein Insolvenzverwalter das Marketing gestalten, damit er an Mandate kommt? Letztlich entscheiden Richter am Amtsgericht oder seit 2012 auch Unternehmen selbst, wer als Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Es dürfte also einige Jahre und Anstrengungen sowie Erfolge brauchen, bis ein Insolvenzverwalter in einer Position ist, um häufig berücksichtigt zu werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in vielen Insolvenzgerichten geschlossene Listen mit Kandidaten für die Insolvenzverwaltung geführt wurden. Da neue Insolvenzverwalter oft nicht berücksichtigt wurden, haben einige Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis eingelegt. Zu beachten sind die Regeln, die das Bundesverfassungsgericht für die Bestellung von Insolvenzverwaltern aufgestellt hat. Da aber auch Unternehmen von sich aus aktiv werden können, handelt es sich nur um eine Seite der Medaille. Erfolgreich absolvierte Insolvenzverwaltungen bei möglichst namhaften Unternehmen und eine reichweitenstarke Selbstinszenierung im Internet sind sicher die besten Visitenkarten, um bei der Benennung als Insolvenzverwalter in den engeren Kreis zu kommen.
 

Verdienst als selbstständiger Insolvenzverwalter?

Grundsätzlich werden Insolvenzverwalter erfolgsabhängig bezahlt. Ihr Honorar fällt höher aus, je mehr sie aus der Insolvenzmasse für Gläubiger herausholen können. Wird ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet, weil die Masse zu gering ist, geht ein Insolvenzverwalter fast komplett leer aus. Daraus ergibt sich für die Selbstständigkeit ein gewisses finanzielles Problem. Besonders unerfahrene Insolvenzverwalter müssen nicht selten ihre Umsätze vorfinanzieren. Paragraf 63 der Insolvenzordnung regelt die Vergütung. Üblicherweise erhält er von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 %. Je größer die Insolvenzmasse, desto geringer der Prozentsatz der Beteiligung. Da es bei großen Unternehmen aber um sehr hohe Beträge gehen kann, hat ein Insolvenzverwalter grundsätzlich sehr gute Verdienstmöglichkeiten. Natürlich müssen die Einnahmen versteuert werden. Sofern nur ein so genannter vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird, so erhält er meistens 25 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters.
 

Vergütung erfolgt erst nach Verfahrensabschluss

Aus der Tatsache, dass Insolvenzverwalter ihre Vergütung erst nach Abschluss eines durchaus langen Verfahrens erhalten, ergibt sich ein hoher Finanzierungsbedarf mit gewissen Kosten und Risiken. Besonders Großkanzleien scheuen davor zurück, über einen langen Zeitraum große Geldsummen vorzustrecken. Falls Verfahrenskosten gestundet werden, kann ein Insolvenzverwalter sein Honorar auch aus der Staatskasse erhalten.

Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Insolvenzverwalter‘

  1. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von einem Beruf spricht, so gibt es keine Ausbildung, allenfalls Fortbildungsmöglichkeiten

  2. Traditionell üben Fachanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Betriebswirte diese Tätigkeit aus. Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen sind sehr schwammig formuliert: Insolvenzverwalter müssen unabhängig und geschäftskundig sein

  3. Es stellt sich die Frage, ob angesichts der klaren konjunkturellen Abhängigkeit die Tätigkeit als Insolvenzverwalter allein tragfähig für eine Existenzgründung ist

  4. Insolvenzverwalter werden vom zuständigen Insolvenzrichter ernannt. Durch eine Gesetzesinitiative haben auch angeschlagene Unternehmen die Möglichkeit, einen Insolvenzverwalter zu bestellen

  5. Verletzt ein Insolvenzverwalter nachweislich seine Pflichten, so können Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden

  6. Die Vergütung von Insolvenzverwaltern wird in Paragraf 63 der Insolvenzordnung geregelt. Je höher die Insolvenzmasse, desto höher fällt das prozentuale Honorar aus

  7. Aus der Tatsache, dass die Vergütung erst nach Verfahrensabschluss gezahlt wird, ergibt sich ein hoher Finanzierungsaufwand für die selbstständige Tätigkeit als Insolvenzverwalter.

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