Kooperationsvertrag als Alternative für das Einstellen neuer Mitarbeiter

Team am Tisch sitzend mit Konzepten

An einem bestimmten Zeitpunkt werden die Ressourcen im gegründeten Unternehmen knapp. Da der Wachstumskurs aber voranschreiten muss und Kunden keinerlei Qualitäts- oder Serviceeinbußen hinnehmen sollen, müssen schnell Kapazitätserweiterungen her. Neben der Option ‚Einstellung von Personal‘ ist auch an "Kooperationen" zu denken.

Damit diese aber für beide Seiten berechenbar und möglichst profitabel sind, sollte ein Vertrag für die Zusammenarbeit aufgesetzt werden. Unter Umständen kann aus der Kooperation perspektivisch auch eine neue Unternehmensgründung oder eine Zusammenschließung zu einem späteren Zeitpunkt hervorgehen. Im Einzelfall sollte immer geprüft werden, ob eine Kooperation die beste Lösung ist oder ob sich nicht auch intern eine unternehmerische Möglichkeit bietet. Die Entscheidung sollte mit Blick auf eine langfristige Entwicklung und unter Berücksichtigung relevanter Kostenaspekte geschehen, um belastbar zu sein.

Praxisorientierte Übersicht: Was gehört in einen Kooperationsvertrag?

Generell sollte der Vertrag schriftlich festgehalten werden, um ein hohes Maß an rechtlicher Verbindlichkeit festzulegen. Hieran dürften beide Seiten ein großes Interesse haben. Grundlegend sollten im Vertrag die Aufgaben skizziert werden, die jeder Partner innerhalb der Kooperation zu erfüllen hat. Zudem gilt es zu klären, ob der Kooperationspartner auch als Geschäftspartner in der Außenwirkung erscheinen soll. Zudem sind im Vertrag für eine Zusammenarbeit Hinweise zu einer etwaigen zeitlichen Befristung sinnvoll. In der Praxis spielen vor allem finanzielle Regelungen eine große Rolle in Kooperationsverträgen. Sofern die Kooperation in Form einer Kapitalgesellschaft erfolgen soll, müssen Einlagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe getätigt werden. Zu klären ist also, wer welchen Anteil bis wann trägt.
 

Umsätze, Provisionen, Haftung, Wettbewerbsverbot und Kündigung

In jedem Fall sollten klare Regelungen für die Verteilung von Umsätzen bzw. Gewinnen erfolgen. Nur so können beide Seiten den Erfolg der Kooperation zahlenbasiert nachvollziehen und buchstäblich mit gewissen Einnahmen rechnen. Üblich sind für Kooperationen auch Provisionen, deren Höhe und Bedingungen ggf. ebenfalls genau festgehalten werden sollten. Und natürlich dürfen auch Haftungsaspekte nicht außen vor bleiben. Wer hat im Ernstfall mit welchen Summen zu rechnen? Was die generellen vertraglichen Bedingungen angeht, so sollte ein Wettbewerbsverbot integriert werden. So kann sichergestellt werden, dass wichtige Interna nicht an die Konkurrenz gelangen, wodurch die eigene Wettbewerbsposition leiden könnte. Und schließlich sollte auch klar definiert werden, unter welchen Bedingungen der Vertrag gekündigt werden kann. So bleibt ein gewisses Maß an Flexibilität gewahrt, das gerade für aufstrebende Unternehmen eine große Rolle spielt.
 

Ist professionelle Hilfe für einen Kooperationsvertrag nötig?

Die kompakten Betrachtungen hier zeigen schon, dass es sich um ein recht komplexes Feld handelt. Wer den Vertrag selber aufsetzt, spart Zeit und Geld. Voraussetzung sind aber fundierte Erfahrungen und Kenntnisse, denn ansonsten können leicht wesentliche Vertragsinhalte vergessen werden. Hinzu kommt, dass es für manche Sachverhalte auf eine sehr präzise Formulierung ankommt. Der Vorteil der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts liegt darin, dass mit dem aufgesetzten Kooperationsvertrag Rechtssicherheit herbeigeführt wird. Zudem kann der Anwalt in seiner beratenden Funktion mit Blick auf die jeweilige Kooperation zentrale vertragliche Erfordernisse benennen und aufnehmen. Insofern sollten unerfahrene Gründer Hilfe in Anspruch nehmen, auch wenn hierfür Kosten entstehen. Letztlich ist die wirtschaftliche Verlässlichkeit und Berechenbarkeit wichtiger.
 

Ein Vertrag an sich ist noch keine Erfolgsgarantie…

Natürlich sollten beide Kooperationspartner mit der Einbindung eines Rechtsanwalts einverstanden sein und möglichst auch beide an den Gesprächen teilnehmen, sodass keine Informationsasymmetrien entstehen, die zu unnötigen Spannungen führen können. Die Kosten werden idealerweise gerecht verteilt, sodass sie sich für jede Partie in überschaubaren Grenzen halten. In jedem Falle sollten die Erfolgspotenziale der Kooperation so groß sein, dass etwaige Anwaltskosten keine unüberwindbare Hürde darstellen.

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