Zuschüsse für Mitarbeiter: Das hält die Förderlandschaft für Sie bereit
Der Staat hält eine ganze Reihe von Lohnkostenzuschüssen für Unternehmer bereit. Die Töpfe sind breit gestreut. Allerdings sind die Bezeichnungen der Förderprogramme oftmals so umständlich, dass niemand ahnt, was sich dahinter verbirgt. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über Lohnkostenzuschüsse mit bundesweiter Geltung. In einer Mini-Serie erläutern wir dann die einzelnen Programme im Detail für sie.
Eingliederungszuschüsse vom Arbeitsamt
Das Arbeitsamt hält eine Palette diverser Zuschüsse bereit, die die Lohnkosten von Mitarbeitern senken. Das Problem bei den Zuschüssen vom Arbeitsamt ist, dass Unternehmer nicht einfach einen Antrag stellen und das Geld dann beliebig für ihre Mitarbeiter benutzen können. Die Förderung durch das Arbeitsamt ist immer an Personen (=Arbeitssuchende) gebunden und entsprechend umständlich ist der Antragsweg.
Zum einen müssen Unternehmen potentielle neue Mitarbeiter ausfindig machen, die dem jeweiligen Anforderungsprofil des Eingliederungszuschussprogramms entsprechen. Zum andern müssen sie im Sinne der jeweiligen Richtlinien glaubhaft machen, dass ein Zuschuss sinnvoll investiertes Geld ist. Und das ist nicht ganz einfach, denn die Begründungen sind individuell zu formulieren. Wer darin keine Übung hat, vergeigt den Antrag schneller, als er ahnt.
Eine weitere Hürde kommt hinzu: Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, liegt im freien Ermessen des Sachbearbeiters. Es gibt keine verlässliche rechtliche Basis, auf der Sie argumentieren könnten, ein Rechtsanspruch ist nicht existent. Der Zuschuss ist eine KANN-Leistung, keine MUSS-Leistung Entweder, Sie nehmen den (hoffentlich) bewilligten Zuschuss – oder Sie lassen es. Soviel Spielraum haben Sie, mehr lässt sich in der Regel nicht herausholen.
Aus den Reihen erfahrener Fördermittelberater ist zu hören, dass gut gepflegte Kontakte zur örtlichen Arbeitsagentur zumindest einen günstigen Einfluss auf die ganze Angelegenheit nehmen können. Und diese Zuschüsse hält das Arbeitsamt unter anderem bereit:
Eingliederungszuschuss für förderungsbedürftige Arbeitnehmer
Damit sind zum Beispiel Langzeitarbeitsloste gemeint, aber auch jeder Arbeitnehmer, der im Vergleich zu anderen Bewerbern um dieselbe Stelle aus anderen Gründen Nachteile hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bestimmte Kenntnisse fehlen und Sie dadurch einen erhöhten Einarbeitungs-Aufwand hätten, der den üblichen Rahmen überschreitet.
Eingliederungszuschuss 50+
Hierbei geht es um Zuschüsse für ältere Arbeitnehmer
Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderten Menschen
In dieser Sparte hält das Arbeitsamt Zuschüsse in zwei Varianten bereit. Zum einen geht es um behinderte und schwerbehinderte Menschen, zum anderen um besonders stark behinderte und schwerbehinderte Menschen. Die beiden Zuschüsse unterscheiden sich hinsichtlich der Dauer und Höhe.
Weitere Zuschüsse von der Arbeitsagentur
Neben den Eingliederungszuschüssen bietet das Arbeitsamt weitere Fördermöglichkeiten an. Sie beziehen sich auf die Bereiche Ausbildung und Weiterbildung. Außerdem können Sie vom Arbeitsamt Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld erhalten, das sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt. Diese fallen allerdings aus unserer Betrachtung heraus, weil sie keine Einstellungszuschüsse darstelle. Die Bezeichnung der Einstellungs-Zuschuss-Programme lautet wie folgt:
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Hierbei geht es um ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Praktikumsvergütung ist zuschussfähig.
Initiative „Zukunfststarter“
In diesem Förderprogramm werden junge Erwachsene ab 25 Jahre dabei unterstützt, einen Berufsabschluss zu erreichen. Betriebe, die gering qualifizierte Beschäftigte, Berufsrückkehrer oder Umschüler dabei unterstützen, können Zuschüsse erhalten.
Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Das Arbeitsamt zahlt Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der laufenden Qualifizierungsmaßnahmen.
Bundesländer verfügen über weitere Fördertöpfe – aber nur für Betriebe in ihrem Bundesland
Im Unterschied zu den Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit, die grundsätzlich in ganz Deutschland Anwendung finden, gelten die spezifischen Länderprogramme nur für Betriebe oder Arbeitnehmer, die ihren (Wohn-) Sitz im jeweiligen Bundesland haben.
Bundesländer mit klammer Kasse bieten in der Regel deutlich weniger Programme oder deutlich geringer bemessene Zuschüsse an, als Bundesländer, die finanziell besser dastehen. So ist es erklärbar, dass beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg über Förderinstrumente verfügt, die in Hamburg, Berlin oder im Saarland schlichtweg nicht vorhanden sind. Auch können wir Ihnen keinen pauschalen Rat geben, welche konkrete Stellen in Ihrem Bundesland weitere Zuschussprogramme verwalten, denn das entscheiden die Länder hoheitlich.
Diese Tipps geben wir Ihnen deshalb noch mit auf den Weg, damit Sie in Ihrem eigenen Bundesland den möglichen Zuschüssen auf die Spur kommen:
- Checken Sie die Internetseiten von Landesbank und Landes-Förderinstitut
- Prüfen Sie die Seiten der Landesministerien (z. B. Landesministerium für Arbeit, Soziales & Integration)
- Sehen Sie sich auf den Webseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde um.
- Auch die ansässige Wirtschaftsförderung könnte Infos zu Länderprogrammen bereithalten.
Mit diesen Tipps sollten Sie sich einen guten Überblick über die verfügbaren Länderprogramme in Sachen Zuschuss für Mitarbeiter erarbeiten können.
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