Mitarbeiter binden und Steuern sparen? Das geht!
Bereits in einem anderen Artikel gab es die vier ultimativen Tipps für die Suche nach guten Mitarbeitern. Sie suchen Mitarbeiter am besten via Mundpropaganda, mit Hilfe einer klassischen Stellenanzeige, durch die Unterstützung eines Personalberaters oder über soziale Netzwerke. Aber: Was passiert eigentlich danach? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: (1) Den Glücksgriff im Stillen feiern und sich über den Mitarbeiter freuen. Oder (2) dem Mitarbeiter regelmäßig Anreize bieten, damit dieser dem Unternehmen auch treu bleibt. Welche Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung es gibt und vor allem, was steuerlich dabei zu beachten ist, ist jetzt Thema.
Eine Übersicht der Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung
Möglichkeiten, guten Mitarbeitern ein attraktives Dankeschön zu offerieren, gibt es viele. Kategorisieren lassen sich die Mittel zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität so:
- Identifikation. Wer im Betrieb ein Wir-Gefühl erlebt, der neigt eher selten dazu, den Arbeitsplatz zu wechseln. Um eben dieses Wir-Gefühl auch leben zu können, helfen Events wie etwa ein Tag der offenen Tür. Auch das Engagement im Ort sowie Kommunikationsmittel wie etwa die Mitarbeiterzeitung kommen an.
- Karriere. Weiterbildungsmaßnahmen, Coachings etc. klingen zwar nach Arbeit, dienen aber der langfristigen Karriereplanung. Zudem gibt der Vorschlag, eine Weiterbildung zu besuchen, dem Mitarbeiter das Gefühl, dass Sie in seine Fähigkeiten vertrauen.
- Vergünstigungen. Vergünstigungen können ganz vielfältiger Natur sein. Vom Geschäftswagen bis zum Bring- und Holdienst, von technischem Equipment, Gutscheinen, Rabatten bis hin zu Werkswohnungen fallen hierunter viele Dinge. Alle erleichtern das Arbeiten, machen es flexibler oder erfreuen den Mitarbeiter.
- Versorgung. Eine langfristige private Absicherung wirkt besonders attraktiv auf Arbeitnehmer. Versicherungen, Darlehen, Beteiligungen oder vermögensbildende Maßnahmen fallen in diesen Bereich.
- Work-Life-Balance. Hinter diesem großen Schlagwort der Mitarbeiterbindung können sich ganz viele Einzelmaßnahmen verbergen:
- Möglichkeiten Arbeitszeit und Arbeitsplatz flexibel zu gestalten
- Gesundheits-, Sport- und Wohlfühlprogramme auf Unternehmenskosten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Das ist steuerlich zu beachten. Stichwort: Sachbezugsfreigrenze
Die Sachbezugsfreigrenze (§8 Absatz II EStG) liegt aktuell bei 44 Euro. Das bedeutet: Kostet das Präsent weniger als 44 Euro monatlich, sind diese „Sachbezüge“ steuerfrei. Die 44-Euro-Grenze gilt monatlich. Eine Übertragung ist nicht möglich. Sobald ein Monat über der 44-Euro-Grenze liegt, ist der komplette „geldwerte Vorteil“ steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Sachleistungen stückchenweise überreicht wurden – zum Beispiel in fünf Gutscheinen à zehn Euro. Ein Ausweg kann sein, alle Sachzuwendungen pauschal nach §37b EStG zu versteuern. Dann ist die 44-Euro-Grenze nicht mehr relevant.
Einer anderen Freigrenze unterliegen im Übrigen Geschenke, die Sie Ihrem Mitarbeiter vor einem persönlichen Hintergrund übergeben. Ein Gutschein zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum ist steuerfrei, wenn der Wert 60 Euro nicht übersteigt. Aufaddiert wird diese zweite Sachleistung übrigens auch nicht. So ist es möglich, steuerfrei in einem Monat 40 Euro Fahrtkostenzuschuss plus beispielsweise einen 50-Euro-Gutschein zum Geburtstag zu bezahlen.
Diese steuerfreien Präsente kommen besonders gut an...
- Ein Mittagessen für 3,10 Euro Mitarbeiter-Eigenanteil ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch ist es Ihnen erlaubt zweimal im Jahr eine Firmenfeier zu veranstalten. 110 Euro pro Arbeitnehmer sind dann steuerfrei.
- Ein Monatsticket, das unter der 44-Euro-Grenze liegt, ist steuerfrei. Ein Jahres-Ticket, dessen Gebühren nur einmal jährlich beglichen werden müssen und über 44 Euro liegen, durchaus.
- Erhält ein Mitarbeiter Prozente auf den Einkauf des eigenen Sortiments, gilt: Vom regulären Preis sind pauschal vier Prozent Personalrabatt abzuziehen. Dann erfolgt der Abzug des gewährten Rabatts (20, 30, 40 Prozent). Übersteigt die Endsumme die Grenze von 1080 Euro im Kalenderjahr nicht, ist dieser Einkauf steuerfrei.
- Gutscheine im Wert von monatlich maximal 44 Euro. Das sind 528 Euro jährlich steuerfrei. Für persönliche Anlässe (Geburtstag, Firmenjubiläum, Hochzeit, etc.) liegt die jährliche Freigrenze für Sachleistungen bei 60 Euro. Achtung: Geldgeschenke sind immer zu versteuern.
- Steuerfreie Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung sowie für Smartphone-, Laptop- und Tablet-Nutzung (inklusive Gebühren). Für Angebote, die die Gesundheit fördern oder erhalten stehen Ihnen pro Mitarbeiter jährlich 500 Euro zur Verfügung.
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