Ab wann dürfen Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen?

Betriebsrat Notebook

Die Gründung eines Betriebsrats führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Diese Streitigkeit endet nicht selten vor dem Arbeitsgericht. In den letzten Jahren gab es immer öfter Nachrichten von Unternehmen, die die Gründung eines Betriebsrates verhindern wollten. In den letzten 20 Jahren sind Betriebsräte in deutschen Unternehmen rückläufig, was auch an den skizzierten Entwicklungen liegen dürfte. Dabei ist es rein formal recht einfach, einen Betriebsrat zu gründen.
 

Was braucht man, um einen Betriebsrat gründen zu können?

Wie kann ich einen Betriebsrat gründen? Die Frage ist nicht selten der Anfang einer verstärkten betrieblichen Mitbestimmung, die nicht wenigen Arbeitgebern ein Dorn im Auge ist. Dennoch können Mitarbeiter ihr gutes Recht laut Betriebsverfassungsgesetz nutzen und einen Betriebsrat gründen.

Mitarbeiter fragen sich, ab wann es erlaubt ist, einen Betriebsrat zu gründen. Auf der anderen Seite fragen sich Arbeitgeber, ab wann ein Betriebsrat Pflicht ist. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Rahmendaten zum Thema Betriebsrat.


Fünf Mitarbeiter: Voraussetzungen für Gründung eines Betriebsrates?

Die wesentlichen Details zum Betriebsrat sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Hier steht, dass mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sein müssen. Von diesen wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf grundsätzlich ein Betriebsrat gegründet werden. In Paragraf eins Abs. 1 BetrVG steht, dass ein Arbeitgeber die Wahl nicht verhindern kann.
 

Was sind wählbare Mitarbeiter?

Als wählbar gilt jeder, der mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit vorweisen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zugehörigkeit als Heimarbeiter oder als Außendienstmitarbeiter gegeben ist. Es zählt allein die Zeit der Beschäftigung.
 

Betriebsrat gründen: Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Betriebsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt sind. Falls ihr Betrieb im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung Mitarbeiter beschäftigt, sind auch diese wahlberechtigt. Allerdings müssen sie mindestens drei Monate und einen Tag in ihrem Betrieb eingesetzt worden sein.
 

Wie wird ein Betriebsrat gegründet?

Die Wahl des Betriebsrates ist ein demokratischer Vorgang. Dazu wird ein Komitee gebildet, das die Durchführung der Betriebsratswahl vorbereitet und organisiert. Sie können entweder eine Personenwahl oder eine Listenwahl durchführen. Welche zutrifft, hängt von der Größe des Betriebs ab in der Regel ist es so, dass in Betrieben bis 50 Mitarbeitern eine Personenwahl vorgeschrieben ist. Es gibt Ausnahmen bei Betrieben bis 100 Mitarbeitern, wenn besondere Vereinbarungen getroffen wurden.
 

Wie läuft die Wahl des Betriebsrates ab?

Das vereinfachte Wahlverfahren wird so organisiert, dass alle Mitarbeiter, die sich zur Wahl stellen auf einem Stimmzettel aufgeführt werden. Jeder Wähler hat mehr als eine Stimme, nämlich genau so viele, wie Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. Allerdings müssen Wähler nicht jede Stimme nutzen. Übrigens hat es keine Auswirkung, alle Kreuze hinter ein und denselben Bewerber zu setzen. Diese zählen nur als eine Stimme.
 

Listenwahl bei Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeitern

Ist der Betrieb größer und umfasst mehr als 50 Mitarbeiter, ist die Listenwahl vorgeschrieben. Wird nur eine Liste eingereicht, kann auch in großen Betrieben in Form der Personenwahl abgestimmt werden. Andernfalls greift das etwas komplizierte Verfahren der letzten Wahl. Hier spielt es eine Rolle, welcher Kandidat an welchem Platz auf einer Liste steht. Denn seine Position entscheidet letztlich darüber, ob er in den Betriebsrat einziehen kann oder nicht.
 

Ab wann ist ein Betriebsrat Pflicht?

Einem Verpflichtung zur Gründung eines Betriebsrats gibt es nicht. Es handelt sich somit immer um freiwillige Initiativen der Mitarbeiter eines Betriebes. Arbeitnehmern ist es lediglich freigestellt, einen Betriebsrat zu gründen, sobald die Regel „mindestens fünf Mitarbeiter, davon drei wählbar“ erfüllt ist.
 

Was kann der Betriebsrat mitbestimmen?

Ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, wie umfassend die Mitbestimmungsrechts des gewählten Betriebsrates sind. Zu den wichtigsten Einflussbereichen zählen die Abläufe im Betrieb, wobei die Überwachung durch technische Einrichtungen in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt ist. Besonders bei Kündigungen und Regelungen zur Kurzarbeit sowie Überstunden ist aus Sicht der Mitarbeiter der Betriebsrat gefragt. Das gilt auch für die Lohngestaltung bzw. die Auszahlung der Arbeitsentgelte und Urlaubsregelungen im Betrieb.
 

Zusammenfassung: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Mitarbeiten einen Betriebsrat gründen?

  • Mindestens 5 Mitarbeiter (davon 3 wählbare) sind notwendig, um einen Betriebsrat gründen zu können.
  • Der Arbeitgeber darf die Gründung eines Betriebsrates nicht verbieten (vergl. § 1 Abs. 1 BetrVG). In den letzten Jahren sind aber immer wieder Einschüchterungsversuche bekannt geworden.
  • In den letzten Jahren ist die Zahl der Betriebsräte in deutschen Unternehmen gesunken, damit auch die vielfältigen Möglichkeiten der Mitbestimmung.
  • Im Kontext der Betriebsrat Gründung haben Arbeitgeber ihrerseits auch Pflichten zu erfüllen. Zu denken ist vor allem an die Unterstützungs- und Mitwirkungspflicht. Notwendige Auskünfte oder auch Unterlagen müssen in dieser Hinsicht erteilt werden.
Quellenangabe: 

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

weiterlesen Krankenkassenrechner