Webseitencheck: Was muss im Impressum stehen?
Ein Unternehmen ohne Webseite? Undenkbar! Eine Webseite ohne Impressum? Ein klarer Rechtsverstoß! Ohne Wenn und Aber gilt: Betreiben Sie eine Webseite, brauchen Sie ein Impressum. Und dieses Impressum muss diverse Pflichtangaben beinhalten, um nicht nur zu existieren, sondern auch rechtlich einwandfrei zu sein. Die Mehrzahl aller Unternehmer betreibt eine eigene Webseite. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, welche Form des Internetauftritts sie gewählt haben: Denn ob Firmenhomepage, Blog, Onlineshop und sogar eine private Webseite mit simplem Werbebanner – sie alle unterliegen der sogenannten Impressumpflicht. Wer sich nicht daran hält oder nicht die nötigen Pflichtangaben macht, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten. Diese kann schlimmstenfalls mit hohen Kosten in Form von Strafgeld einhergehen. Um dies zu vermeiden, erfahren Sie hier, welche Angaben in einem Impressum Pflicht sind.
Was ist ein Impressum überhaupt und wer braucht es?
Ein Impressum oder auch Anbieterkennzeichnung genannt ist eine Unterseite auf der Homepage, die wichtige Daten über den Betreiber beinhaltet. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Die Webseitenbesucher sollen wissen, mit wem sie es hier zu tun haben. Relevant ist hierfür, dass die Seite schnell und einfach von den Besuchern gefunden werden kann.
Grundsätzlich ist für jede Webseite das Führen eines Impressums Pflicht. Unter § 1 Absatz 1 des Telemediengesetzes ist Folgendes festgehalten:
„Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, (…) sind.“
Im Klartext bedeutet dies, dass alle Webseiten die Kennzeichnung benötigen, sofern es sich nicht um ausschließlich private Webseiten handelt. Privat wäre in diesem Sinne beispielsweise eine Person, die Bilder und Reiseberichte nur für ihre Freunde und Familie online stellt. Die Homepage darf in diesem Fall weder Werbebanner noch Affiliate-Links beinhalten.
Selbst Werbemails wie der Firmennewsletter und Social-Media-Profile wie die Unternehmerseite bei Facebook müssen mit dem Impressum gekennzeichnet sein. Unternehmer, die gegen diese Regelung verstoßen, können schlimmstenfalls mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen. Was es darüber hinaus beim Aufbau einer Mailinglist zu beachten gilt, verrät dieser Artikel.
Was muss ein Impressum beinhalten?
Das Telemediengesetz regelt nicht nur wer eine Anbieterkennzeichnung benötigt, sondern auch was diese beinhalten muss. Zusammengefasst besagt § 5 des TMG, dass folgende Inhalte in dem Impressum anzugeben sind:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person oder des Unternehmens.
Selbstständige müssen sowohl die Firmenbezeichnung wie auch die Rechtsform darlegen. Zudem ist die vertretungsberechtigte Person anzugeben.
- Kontaktdaten: Neben einer gültigen E-Mail-Adresse ist auch die Angabe der Telefonnummer Pflicht.
- Registernummer, sowie der Ort des Registers. Es ist ratsam, auch die zugehörige Kammer oder den Berufsverband und die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer falls vorhanden.
Freiberufler mit besonderen Regelungen wie Anwälte und Notare müssen neben der zugehörigen Kammer auch die gesetzliche Berufsbezeichnung angeben. Außerdem ist anzugeben, wo ihnen diese Bezeichnung verliehen wurde. Webseiten, die journalistische Inhalte beinhalten, müssen zudem den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts ausweisen.
Vor allem in Bezug auf die Anschrift ist wichtig, die gesamte Adresse anzugeben. Es ist nicht ausreichend nur die Straße oder gar den Ort zu nennen. Auch ein Postfach ist nicht zulässig und kann abgemahnt werden.
Wo muss das Impressum untergebracht werden?
Nicht nur fehlende Angaben, auch eine fälschliche Unterbringung des Impressums kann zu einer Abmahnung führen. Denn generell gilt: Die Anbieterkennzeichnung muss schnell und ohne Umschweife aufzufinden sein. Wer beispielsweise das Impressum unter dem Kontaktformular oder den AGB unterbringt, da es thematisch grundsätzlich passt, begeht einen unter Umständen teuren Fehler.
Aus diesem Grund sie die meisten Webseitenbetreiber dazu übergegangen, den Link zum Impressum in den Footer oder den Header der Homepage zu integrieren. Dadurch ist es von jeder Unterseite mit nur einem Klick erreichbar, wodurch der Betreiber seine Pflicht erfüllt.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Anbieterkennzeichnung direkt auf der Webseite vorliegen muss. Dies bedeutet, dass es sich weder um ein PDF noch um eine Bilddatei handeln darf!
Neben dem Telemarketinggesetz müssen Unternehmer mit einer firmeneigenen Webseite zusätzlich in regelmäßigen Abständen einen Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO werfen. Jährlich gibt es neue Änderungen, die eine Überarbeitung der Homepage nötig machen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem offiziellen Internetauftritt der DSGVO: dsgvo-gesetz.de
Die Praxis: Häufig wird ein Impressumgenerator genutzt
Wohlwissend, dass rechtliche Konsequenzen drohen können, wenn das Impressum fehlt, setzen viele Webseitenbetreiber heute auf einen Generator, der ein rechtssicheres Impressum liefern soll. Mit diesen Inhalten ist der Generator zu befüllen:
1.) Wer ist Betreiber der Webseite? Hier müssen Sie angeben, ob Sie als juristische Person oder als Privatperson die betreffende Webseite betreiben. Anschließend müssen Sie die Firmenbezeichnung, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Straße und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort eingeben. Auch eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Telefon- bzw. Faxnummer gehören zu den Pflichtangaben im rechtskonformen Impressum.
2.) Welche offiziellen Nummern bezeichnen das Unternehmen? Ein vollständiger Registereintrag, die Umsatzsteuer-ID sowie die Berufshaftpflichtversicherung sollten Teil des Impressums sein – falls vorhanden. Auch die offizielle Berufsbezeichnung sowie ggf. eine behördliche Zulassung sind Pflicht-Bestandteile eines rechtssicheren Impressums.
3.) Wer ist Ansprechpartner im Streitfall? Auch wenn sich keiner Ärger wünscht, so ist der Hinweis auf die EU-Streitschlichtung für all diejenigen Pflicht, die den Abschluss eines Online-Vertrags ermöglichen. Nehmen Sie an einem Streitbeilegungsverfahren teil, weisen sie auch dies aus.
4.) Wer liefert die Bilder für Ihre Webseite? An dieser Stelle sieht das rechtskonforme Impressum eine Passage vor, die Sie vor einer Urheberrechtsverletzung bewahrt. Geben Sie die Fotografen an, die das Bildmaterial zu Ihrer Homepage beigesteuert haben. Wer im Impressum keine Angaben zum Fotografen macht, sollte im jeweiligen Bild dokumentieren, wer der Urheber des Bildes ist.
5.) Wer liefert die Inhalte für Ihre Webseite? An dieser Stelle wartet das rechtskonforme Impressum mit einer weiteren Sicherheitsmaßnahme auf: Geben Sie an, wer die Inhalte auf Ihrer Homepage erstellt hat – und Sie bewahren Ihr Unternehmen vor einer weiteren Urheberrechtsverletzung. Darüber hinaus ist die Nennung des redaktionellen Verantwortlichen Pflicht. Dieser wird mit dem Kürzel V.i.S.d.P. gekennzeichnet. Dieses steht für: Verantwortliche/-r im Sinne des Presserechts.
6.) Welche Online-Spezialitäten hat die Webseite? Das Impressum einer Webseite muss weitere Informationen liefern, damit es rechtssicher ist. Eine allgemeine Datenschutzerklärung, einen Hinweis auf die Verwendung von Cookies, die Speicherung von Log-Daten, die Verschlüsselung der Homepage, die Datenübertragung, Datenschutzhinweise zum Kontakt-Formular und zur Kommentarfunktion, eine etwaige Newsletter-Anmeldung sowie Datenschutzerklärungen für diverse Webdienste (u.a. Google Analytics, Google Maps, Facebook, Twitter, …) müssen Sie im Impressum ausweisen. Auch ein Hinweis zur Löschung der Daten sowie die Widerspruch-Option sind im Impressum zu dokumentieren.
Falls Sie daran zweifeln, dass Ihr Impressum alle Pflichtangaben enthält und lieber auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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