Steuerberater bezuschussen lassen: So sparen Sie richtig Geld
Wäre es nicht traumhaft, wenn Sie die horrenden Steuerberaterkosten nicht alleine tragen müssten? Manchmal können die Rechnungen vom steuerlichen Berater einem den Atem verschlagen. Gerade bei außerplanmäßigen Beratungsleistungen, die oft mit Stundensätzen abgerechnet werden, können die Beträge empfindlich wehtun.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Teil der Kosten wiederbekommen – in manchen Fällen sogar bis zu 90 %. Nun wollen wir Ihnen nicht den Mund wässrig machen und weisen gleich darauf hin, dass die 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten vorbehalten sind, denen ohnehin schon das Wasser bis zum Hals steht. Das wünschen wir keinem.
Das Programm nennt sich „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und es wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) verwaltet. Der Beitrag „Unternehmerzuschuss: Geld für professionelle Beratung“ liefert bereits sehr viele Details zum Programm. Wir wollen uns in diesem Artikel auf die Steuerberater-Leistungen konzentrieren, die Sie bezuschussen lassen können und auf die möglichen Zuschusshöhen eingehen.
Reguläre Fördersätze für junge und bestehende Unternehmen
Die regulären Fördersätze für junge und etablierte Unternehmen können sich sehen lassen, denn sie liegen zwischen 50 % und 80 %. Die Fördersätze beziehen sich auf eine bestimmte Bemessungsgrundlage. Diese Bemessungsgrundlage ist der maximal mögliche Rechnungsbetrag, der zur Förderung eingereicht werden darf. Bei jungen Unternehmen liegt die Bemessungsgrundlage bei 4.000 €, bei bestehenden Unternehmen bei 3.000 €.
Für Betriebe, die Mehrwertsteuer ausweisen, gilt der jeweils zutreffende Betrag als Nettowert. Wer keine Mehrwertsteuer ausweist, für den gelten die Grenzen als Bruttobetrag. |
Die Fördersätze staffeln sich wie folgt:
Für junge Unternehmen (<2 Jahre nach Gründung)
a) 80 %, maximal 3.200 €, Voraussetzung: Sitz in den neuen Ländern (ohne Berlin und Leipzig)
b) 60 %, maximal 2.400 €, Voraussetzung: Sitz in der Region Lüneburg
c) 50 %, maximal 2.000 €, Voraussetzung: Sitz an sonstigen Standorten, die nicht unter a) und b) fallen sowie Berlin.
Für bestehende Unternehmen (ab dem 3. Jahr nach der Gründung)
a) 80 %, maximal 2.400 €, Voraussetzung: Sitz in den neuen Ländern (ohne Berlin und Leipzig)
b) 60 %, maximal 1.800 €, Voraussetzung: Sitz in der Region Lüneburg
c) 50 %, maximal 1.500 €, Voraussetzung: Sitz an sonstigen Standorten, die nicht unter a) und b) fallen sowie Berlin.
Unternehmen in Schwierigkeiten
a) 90 %, maximal 2.700 €, Voraussetzung: Sitz in Deutschland
Welche Betriebe als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft werden, geht aus den Publikationen (weiter unten auf der Seite) beim BAfA hervor.
Welche Arbeiten des Steuerberaters sind zuschussfähig?
Die klassischen Tätigkeiten eines Steuerberaters wie Erstellung der Lohnbuchhaltung, Buchführung oder Jahresabschlusserstellung sind genauso wenig förderfähig, wie das Erstellen der Steuererklärung. Dafür müssen Sie weiterhin bezahlen.
Aber was förderfähig ist, ist die wirtschaftliche und finanzielle Beratung aller Art. Die Definition wirtschaftlicher und finanzieller Beratungsleistungen ist sehr weit gefasst. Deshalb sind sehr viele Tätigkeiten Steuerberaters damit abgedeckt. Hier einige Beispiele:
- Planen Sie eine Investition und wollen dafür einen Kredit aufnehmen? Dann benötigen Sie einen Businessplan. Neben den textlichen Ausarbeitungen besteht ein Businessplan aus Berechnungen. Liquiditätsplanung, Ertragsvorausschau, Rentabilitätsberechnungen und Investitionsplanungen sind Bestandteile, die Ihr Steuerberater ebenfalls erledigt. Kurzum: Brauchen Sie einen Businessplan, dann beauftragen Sie Ihren Steuerberater gesondert und lassen eine separate Rechnung erstellen. Diese reichen Sie später zur Bezuschussung ein.
- Haben Sie das Gefühl, Ihr Unternehmen läuft aus dem Ruder und Sie brauchen ein Controlling? Dabei kann Ihnen ebenfalls ein versierter Steuerberater helfen. Steuerberater lieben in der Regel Zahlen und kommen mit komplexen Sachverhalten und langen Zahlenreichen und Rechnungen gut zurecht. Auch deshalb zieht so mancher Unternehmer einen Steuerberater zu wirtschaftlichen Fragen heran, statt einen Unternehmensberater zu beauftragen. Auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Auswertungen erarbeitet der Steuerberater zusammen mit Ihnen Kennzahlen und entwickelt Handlungsstrategien, um Ihr Unternehmen zu steuern. Auch hier gilt: Gesonderter Auftrag, gesonderte Rechnung, Zuschuss anfordern.
- Haben Sie vor, neue Preise zu kalkulieren, neue Waren ins Sortiment zu nehmen oder zu streichen, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Brauchen Sie Unterstützung um den ROI (Return On Investment) festzustellen? Auch dann ist der Steuerberater erster Ansprechpartner. Nutzen Sie die Förderleistungen für diese wirtschaftlichen Beratungsleistungen.
Immer, wenn Sie Geld in die Hand nehmen, um die wirtschaftlichen Belange Ihres Unternehmens zu modifizieren, dann haben Sie gute Chancen auf Zuschüsse aus dem Fördertopf des BAfA. |
Den Steuerberater sofort über den beabsichtigten Zuschussantrag informieren
Die meisten Steuerberater wissen gar nicht, dass viele ihrer Leistungen bezuschusst werden können. Deshalb ist es an Ihnen, diese Information an Ihren Steuerberater heranzutragen. Am besten verweisen Sie ihn auf die sehr aussagekräftige Seite vom BAfA. Dort findet der Berater alle Hinweise darüber, was er einreichen muss, damit Sie vom Zuschuss profitieren.
Denn der Steuerberater muss natürlich seine Beratertätigkeit nachweisen und darüber hinaus im Rahmen der geplanten Beratungsleistungen einen Bericht erstellen. Darin muss er genau aufschreiben, was er für Sie getan hat. In diesem Bericht – und darauf sollten Sie unbedingt achten – sollten explizit mindestens diese Dinge stehen:
- Der Status Quo zu Beginn der Beratung unter Angabe der Problemstellung bzw. der Schwachstellen.
- Eine Auflistung konkreter Verbesserungsvorschläge
- Handlungsempfehlungen, wie Sie die Verbesserungsvorschläge in ihrem Betrieb umsetzen können.
Wichtig ist, dass keinerlei steuerlicher Inhalte im Rahmen der bezuschussten Beratung abgerechnet oder gar dokumentiert werden. Hier müssen Sie auf eine ganz klare Trennung achten, andernfalls könnte ihnen der Zuschuss versagt bleiben.
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