Das EXIST Gründerstipendium: Finanzielle Unterstützung im universitären Bereich

Das hier vorgestellte EXIST-Gründerstipendium ist eine attraktive finanzielle Option, um bereits während des Studiums oder auch nach dem erfolgreichen Universitätsabschluss eine innovative Gründungsidee umzusetzen, die auf einem handfesten Businessplan fußt. Die zu fördernden Gründungsvorhaben sollten innovativ und technologiebasiert sein, wissensbasierte Projekte sollten sich durch signifikante Alleinstellungsmerkmale auszeichnen, ebenso sollten profitable wirtschaftliche Perspektiven erkennbar sein. Es handelt sich hierbei um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wobei auch eine Kofinanzierung durch den europäischen Sozialfonds (ESF) vorgesehen ist. Studenten, Absolventen und Wissenschaftler können mit dem Stipendium in der Startphase ihren Lebensunterhalt sichern, um ihre Geschäftsidee mit voller Kraft voranzubringen bzw. wirksam auf dem Markt einführen.

Was Interessenten in diesem Beitrag über das EXIST-Gründerstipendium nachlesen können

Im Folgenden werden alle wesentlichen Aspekte des EXIST-Gründerstipendiums in übersichtlicher Form dargelegt. Neben den Voraussetzungen und zu beachtenden Formalitäten wird es insbesondere auch um konkrete inhaltliche Anforderungen gehen. Ein kurzer Ausblick sowie die Zusammenfassung aller relevanten Schlüsselaspekte runden die Ausführungen praxisorientiert ab.

Formale Voraussetzungen für die Nutzung des EXIST-Gründerstipendiums

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Beanspruchung dieses Gründerstipendiums ist, dass Antragsteller in ein gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein müssen. Ein solches Netzwerk muss sich durch aktive Partner aus der Region, ein breites Leistungsspektrum sowie durch Erfahrungen mit Blick auf die Unterstützung von Existenzgründungen im Bereich der Wissenschaft auszeichnen. Es muss gewährleistet sein, dass die Betreuung der anvisierten Gründung durch das Netzwerk oder einen Coach (Gründungsberater) gewährleistet ist. Das Gründungsnetzwerk muss mit dem Gründer während der Förderung zudem mindestens 2 Präsentationen durchführen, damit der Stand der Dinge nachvollzogen und ggf. korrigierend eingegriffen werden kann. Gestellt wird der Antrag für das EXIST-Gründerstipendium von einer Einrichtung, die dem Gründer neben einem Mentor auch eine kostenfreie Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ermöglichen muss. Ebenfalls kümmert sich die beantragende Einrichtung um die Verwaltung der Fördermittel. Explizit nicht erlaubt ist eine Kombination mit anderen Stipendienprogrammen, Beschäftigungsverhältnissen sowie einer generellen Nebentätigkeit, die mehr als 5 Wochenstunden in Anspruch nimmt. Während der Förderung ist die Gründung einer so genannten Kapitalgesellschaft möglich, ebenso die Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Allerdings darf dies bei Projektbeginn noch nicht der Fall sein. Ausdrücklich ausgeschlossen von der finanziellen Fördermöglichkeit sind Gründungen, die ein vorhandenes Produkt nur modifizieren wollen, ohne dass ein signifikantes Alleinstellungsmerkmal erkennbar ist.
 

Ziel sowie Gegenstand der Förderung im Rahmen des EXIST-Gründerstipendiums

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte mit diesem Projekt (in Kooperation mit dem europäischen Sozialfonds ESF) vor allem anspruchsvolle Existenzgründungen im wissenschaftlichen Bereich unterstützen, die komplexe und fortschrittliche Technologie mit großer Nachhaltigkeit beinhalten. Ganz grundsätzlich gefördert wird also die Ausreifung einer Geschäftsidee, die in einen professionellen Businessplan münden muss. Auch die Ausreifung bzw. Weiterentwicklung der Marktfähigkeit von Produkten fällt in den Bereich der Förderung. Darüber hinaus soll es durch den verankerten Netzwerkcharakter auch darum gehen, Existenzgründer strategisch auf die zukünftigen Aufgaben gezielt vorzubereiten. Der Name EXIST soll zum Programm werden, indem Gründer später von ihrem wirtschaftlichen Handeln leben respektive existieren können. Das direkte Ziel dieses Gründerstipendiums ist es, wissens- und technologiebasierte Gründungen aus dem Hochschulbereich sowie anderer Forschungseinrichtungen deutlich zu mobilisieren. Antragsberechtigt sind im Sinne der Regelungen Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland.
 

Wer wird konkret wofür gefördert?

Im Fokus der Förderungen stehen WissenschaftlerInnen aus öffentlichen sowie nicht gewinnorientierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In den Genuss der Fördermittel kommen Absolventen sowie ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter (bis zu 5 Jahre nach dem Ausscheiden oder erworbenen Abschluss). Auch Studierende können gefördert werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon die Hälfte des Studiums absolviert haben. Teams von Gründern (max. 3 Personen), werden nur in sehr seltenen Fällen gefördert, wenn sie sich mehrheitlich aus Studenten zusammensetzen. In anderen Gruppenkonstellationen kann auch ein Mitarbeiter mit einer qualifizierten Berufsausbildung gefördert werden. Es ist vorgesehen, dass nur innovative sowie technologiebasierte Vorhaben unterstützt werden. Fortschrittliche Produkte oder Dienstleistungen sollten dabei auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Es zeigt sich also, dass bei der Antragsstellung großer Wert auf Details und vor allem Nachhaltigkeit gelegt werden muss, wobei ein erforderliches Alleinstellungsmerkmal niemals außer Acht gelassen werden sollte.
 

In welchem konkreten Umfang kann die Förderung erfolgen?

Grundlegend soll das EXIST-Gründerstipendium ganz im Sinne der Bezeichnung den Lebensunterhalt der Gründer sichern. Promovierte Gründer bekommen 3.000 Euro monatlich, Absolventen 2.500 Euro im Monat, Studenten 1.000 Euro sowie technische Mitarbeiter 2.000 Euro. Für Kinder wird ein Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat gewährt. Bis zu 10.000 Euro sind für Sachausgaben im Zuge von Einzelgründungen nutzbar (bei einem 3er-Team dementsprechend 30.000 Euro). Für den Bereich Coaching sind bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Der maximale Förderungszeitraum beträgt 1 Jahr. Im Übrigen kann der Antrag seitens der Einrichtung für einen ‚Schützling‘ jederzeit gestellt werden. Befristet ist das Projekt zunächst bis in das Jahr 2020.
 

Was konkret müssen Gründer sowie die beantragenden Hochschulen/Einrichtungen leisten?

Die jeweilige Forschungseinrichtung/Universität muss in ein Gründernetzwerk aktiv eingebunden sein und dem Gründer neben einem Arbeitsplatz mit kostenfreiem Zugang zur Infrastruktur auch einen Mentor zur Seite stellen. Darüber hinaus kümmert sich die beantragende Einrichtung um die Verwaltung der ggf. bewilligten Fördermittel. Der Gründer selbst muss Coachingleistungen aus dem Netzwerk in Anspruch nehmen sowie ein Seminar zum Thema ‚Gründerpersönlichkeit‘ (eintägig) besuchen. Nach 5 Monaten sind spätestens die ersten Ergebnisse mit Blick auf den auszuarbeitenden Businessplan zu präsentieren. Nach 10 Monaten muss der Businessplan quasi als Grundlage für das spätere Geschäft vorgelegt werden.
 

Fazit und Ausblicke mit Blick auf das hier vorgestellte EXIST-Gründerstipendium

Mit dem EXIST-Gründerstipendium ergeben sich im wissenschaftlichen Bereich attraktive Optionen für den Weg in die Selbstständigkeit nach der Beendigung des Studiums, der Promotion oder sogar bereits als Student. Nicht in allen Bereichen haben es Absolventen oder Promovierte leicht, trotz einer hervorragenden Qualifikation eine Anstellung zu finden. Und wer ohnehin plant, sich selbstständig zu machen, kann seine Pläne mit starker finanzieller Unterstützung dank Stipendium umsetzen. Zwar ist die Förderung nur auf ein Jahr begrenzt, die monatlichen Fördersummen sind aber so hoch, dass die Entwicklung der Geschäftsidee wirklich voll und ganz im Fokus stehen kann. Nicht vergessen werden sollte, dass auch Sachausgaben in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro förderfähig sind. Mindestens genauso wichtig neben der finanziellen Unterstützung erscheint der Gedanke der Netzwerkeinbindung, durch die Existenzgründer auf unverzichtbares Wissen sowie Ressourcen zurückgreifen können. Durch einen Mentor und verpflichtende Präsentationen sind wirksame Mechanismen implementiert worden, um effiziente Fortschrittskontrollen durchzuführen. Letztlich soll der Gründer so niemals sein Ziel aus den Augen verlieren, einen ausgereiften und fundierten Businessplan als Grundlage für die Geschäftsgründung auszuarbeiten.

Kompakter Überblick mit allen wichtigen Aspekten zum EXIST-Gründerstipendium:

  • es handelt sich um eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (in Kooperation mit der EU), um Existenzgründungen im Wissenschaftsbereich zu forcieren.
  • gefördert werden mit dem EXIST-Gründerstipendium die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan sowie die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen inklusive der gezielten Vorbereitung einer Unternehmensgründung.
  • antragsberechtigt sind im Sinne der Regelungen Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland. Die Fördermittel kommen dann dem Gründer direkt zugute.
  • das direkte Ziel dieses Gründerstipendiums ist es, wissens- und technologiebasierte Gründungen aus dem Hochschulbereich sowie anderer Forschungseinrichtungen deutlich zu mobilisieren.
  • ausdrücklich ausgeschlossen von der finanziellen Fördermöglichkeit sind Gründungen, die ein vorhandenes Produkt nur modifizieren wollen, ohne dass ein signifikantes Alleinstellungsmerkmal erkennbar ist
  • Antragsteller müssen in ein gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein
  • gestellt wird der Antrag für das EXIST-Gründerstipendium von einer wissenschaftlichen, nicht gewinnorientierten Einrichtung, die dem Gründer neben einem Mentor auch eine kostenfreie Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ermöglichen muss.
  • explizit nicht erlaubt ist eine Kombination mit anderen Stipendienprogrammen sowie mit Beschäftigungsverhältnissen bzw. einer generellen Nebentätigkeit, die mehr als 5 pro Woche ausmacht.
  • die Gründung einer Kapitalgesellschaft sowie Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist erlaubt, sie darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein.
  • Höhe der Förderung: Promovierte Gründer bekommen 3.000 Euro monatlich, Absolventen 2.500 Euro, Studenten 1.000 Euro sowie technische Mitarbeiter 2.000 Euro pro Monat. Für Kinder wird ein Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat gewährt. Sachausgaben und Coaching werden ebenfalls gefördert.
  • zentrale Fristen: die maximal vorgesehene Förderdauer beträgt 1 Jahr/ nach 5 Monaten sind spätestens die ersten Ergebnisse zum Businessplan zu präsentieren/ nach 10 Monaten muss der ausgefeilte Businessplan vorgelegt werden.

 Bildnachweis: contrastwerkstatt - fotolia.com

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