Förderprogramme für die Messeteilnahme – so kommen Gründer ins Rampenlicht
Gerade Gründer und junge Unternehmen müssen sich der Öffentlichkeit präsentieren. Die beste Geschäftsidee nutzt nämlich nichts, wenn niemand von ihr weiß. Messen sind deshalb bei vielen jungen Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument. Das hat auch die Bundesregierung längst erkannt und fördert schon seit vielen Jahrzehnten die Teilnahme auf deutschen und ausländischen Messen.
Gefördert wird aus unterschiedlichen Töpfen. Zum einen stellt der Bund Geld zur Verfügung, zum anderen die einzelnen Bundesländer.
- Fördert der Bund, geht es meist um internationale Leitmessen. Der Veranstaltungsort liegt in Deutschland, doch die Ausrichtung der Messe ist europaweit oder sogar weltweit.
- Fördern die Länder, dann sind es in der Regel regional beschränkte Fachmessen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über einige wichtige Messe-Förderprogramme und stellt dazu wissenwerte Informationen bereit.
Auslandsmesseprogramm
Das Auslandsmesseprogramm richtet sich an alle Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und deutsche Produkte präsentieren wollen. Es spielt überhaupt keine Rolle, aus welcher Branche die Firma kommt. Die Förderung erfolgt über unterschiedliche Präsentationsformen, die gängigste ist der Gemeinschaftsstand, im Förderjargon als Firmengemeinschaftsform bezeichnet.
Firmengemeinschaftsform: Eine Gruppe von Ausstellern präsentiert ihre Waren/Leisungen auf einem gemeinsamen Firmenstand. Das Auslandsmesseprogramm übernimmt die
- Kosten für die Standfläche,
- Kosten für den Standbau inklusive Beschriftung.
- Auch anfallende Kosten für die Reinigung,
- Bewachung und
- die allgemeine Hallenbeleuchtung sowie
- die Bereitstellung von Internet, Telefon und Kopiergeräten
ist Bestandteil der Förderung. Die Werbung läuft automatisch über den Geldgeber. In Einzelfällen lassen sich über das Auslandsmesseprogramm auch
- Kosten für Pressekonferenzen,
- Fachvorträge,
- Empfänge oder
- Dolmetscher
sowie andere nötige Dienstleistungen finanzieren. Neben dem Gemeinschaftsstand lassen sich über das Auslandsmesseprogramm auch Informationszentren, Sonderschauen und diverse Sonderveranstaltungen fördern. Die Einzelheiten stehen in der umfassenden Richtlinie, die online beim Ausstellung- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) bereitgestellt wird. Dort gibt es übrigens auch eine Liste aller förderfähigen Messen.
Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland
Dieses Programm richtet sich in erster Linie an Existenzgründer und Unternehmen, die entweder technologieorientierte Dienstleistungen anbieten oder auf eine andere Weise innovativ sind. Betriebe, die älter als zehn Jahre sind, haben keinen Zugriff. Ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die Beratungsleistungen erbringen, Marketing-Unternehmen und Research-Anbieter.
Ob ein Unternehmen in den Kreis der förderfähigen Antragsteller gehört, lässt sich vorab telefonisch an zwei Stellen klären.
Kontaktdaten der Anlaufstellen für Messeförderung (deutschlandweit) | |
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) Telefon (06196) 908 – 2409 | Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V (AUMA) Telefon: (030) 24000-130 |
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Nimmt ein Unternehmen das erste oder zweiten Mal an einer (geförderten) Messe teil, beträgt der Zuschuss 60 %, bei der dritten Teilnahme sinkt der Zuschuss auf 50 %. Es werden also drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe bezuschusst.
Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss müssen die Unternehmen die Rechnungen für die Standmiete und den Standaufbau vorlegen. Zwischen 500 € und 7.500 € beträgt der Zuschuss. Damit der Zuschuss fließen kann, müssen sich Antragsteller spätestens acht Wochen vorher beim Messeveranstalter melden. Dieser sorgt dann dafür, dass das Unternehmen an dem speziellen Gemeinschaftsstand der Messe einen Platz bekommt.
Länderprogramme für die Messeförderung
Die Zahl der Förderprogramme der Länder ist um ein vielfaches höher, als die der Bundesprogramme. Die Tabelle informiert, welche 19 Programme es aktuell gibt. (Stand: 7/2019)
Bayern |
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Berlin |
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Bremen |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen |
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Die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Saarland verfügen derzeit (7/2019) über keine eigenen Förderinstrumente in Sachen Messebeteiligung. Betroffene Unternehmen können einzig auf die Bundesmittel zugreifen.
Konzeption der Länderprogramme
Prinzipiell sind die einzelnen Förderprogramme in den Bundesländern ähnlich angelegt. Über die Programme erhalten Unternehmen Zugang zu Präsentationsflächen auf Messeständen und dürfen Einrichtungen wie Besprechungszimmer, Internet und Telefon nutzen. Manchmal erhalten die geförderten Unternehmen einen Platz in einer Werbebroschüre oder es wird in der Presse über sie berichtet. Das spart Marketingkosten und generiert potentielle neue Kunden – eine unbezahlbare Dienstleistung zum Nulltarif.
Die Förderprogramme der Länder schütten selten Geld an Unternehmen aus, wenn es um Messebeteiligung geht. Manchmal geht das Geld direkt an den Veranstalter, der dann die Rechnung entsprechend kürzt. In jedem Fall müssen sich interessierte Unternehmen explizit in der jeweils gültigen Richtlinie informieren, um über die Einzelheiten Klarheit zu erlangen.
Um Einzelheiten zu den Förderprogrammen zu erfahren, müssen Unternehmen in Kontakt mit den Förderstellen treten. In der Regel handelt es sich dabei um diese:
- Landesministerien für Wirtschaft
- lokale Kammern und Verbände
- Wirtschaftsförderung
- Landesbanken, Investitionsbanken bzw. Förderbank der Länder
Die Förderrichtlinien sind auf den Webseiten der genannten Förderstellen zu finden. Alternativ stellt die Bundesregierung unter www.foerderdatenbank.de alle derzeit verfügbaren Förderprogramme bereit.
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