Öffentliches Förderdarlehen beantragen: So geht´s

Förderdarlehen

Haben Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer oder Gründer eine Geschäftsidee entwickelt oder wollen in die nächste Wachstumsphase investieren, geht es an die Finanzierung. Ist das Vorhaben so überzeugend, dass auch die Bank eine Tragfähigkeit bestätigt, dann haben Unternehmer die Möglichkeit, öffentliche Förderdarlehen einzubinden.

Ein öffentliches Förderdarlehen kann entweder vom Land, Bund oder der EU stammen. Für den Antragsweg spielt das allerdings keine Rolle. Förderdarlehen kennzeichnen sich dadurch, dass sie besonders günstige Konditionen ausweisen. Allerdings ist das nicht immer ein günstiger Zinssatz, sondern die Vorteile können auch in den Regelungen zur Haftung, Laufzeit oder Tilgung liegen.
 

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist entscheidend

Wenn Unternehmer planen, Geld für ein Vorhaben aufzunehmen, muss die Antragstellung zeitlich vor dem Investitionsbeginn liegen. Um festzustellen, wann ein Projekt gestartet ist, ziehen Förderstellen die bereits geschlossenen Verträge heran. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass Unternehmer für das Vorhaben

  • keinen verbindlichen Kaufvertrag unterschreiben,
  • keine Waren bestellen und auch
  • keine anderen Leistungen jeglicher Art beauftragen,

bevor sie die Finanzierung in trockene Tücher gebracht haben. Andernfalls verschließen sie sich aufgrund dieser Formalitäten den Weg zum Förderprogramm.

Allerdings ist es kein Problem, wenn Existenzgründer bereits alle Formalitäten regeln, um ihr Unternehmen offiziell zu gründen. Die Anmeldung des Gewerbes oder der Antrag auf eine Steuernummer spielen keine Rolle und sind kein K.o.- Kriterium für eine Förderung.

Praxishinweis: Förderdarlehen für Existenzgründer sind grundsätzlich nicht für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen geeignet. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten* oder Betriebe, die nach gesetzlichen Vorschriften als Sanierungsfall einzustufen sind, haben keinen Zugriff auf Gründungskapital uodernd vergleichbare Fördermittel, die zum Beispiel für die Finanzierung von Betriebsmitteln reserviert sind.

*Unternehmen in Schwierigkeiten

Banken berufen sich auf eine offizielle Definition, um den Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“ festzumachen. Im Merkblatt der KfW steht dazu folgendes:

„Ein Unternehmen befindet sich dann in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, Verluste einzudämmen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift.“

Der letzte Halbsatz „wenn der Staat nicht eingreift“ öffnet für Unternehmen in Schwierigkeiten eine Hintertür, denn es gibt staatliche Förderinstrumente, die extra für sie bereitstehen. Sie müssen sie allerdings aktiv beantragen.


Wo muss ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Förderantrag für öffentliche Darlehen läuft immer nach dem Hausbankprinzip ab. Das bedeutet, dass der Antrag über eine Volks- und Raiffeisenbank, eine Sparkasse oder ein anderes Kreditinstitut läuft. Hausbank meint nicht, dass Unternehmer zwingend die Bank wählen müssen, bei der sie ihr Bankkonto führen. Sie dürfen ihr Projekt selbstverständlich auch anderen Banken präsentieren und eine neue Bank zum Geschäftspartner machen.
 

Wer stellt den Förderantrag?

Die Antwort scheint auf der Hand zu legen, doch in der Praxis ist es nicht der Unternehmer, der den Antrag stellt. Es greift, wie erwähnt, das Hausbankprinzip. Das bedeutet, dass die begleitende Bank den Antrag ausfüllt.

Die Bank prüft vorab die Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes und beurteilt, ob das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Gleichzeitig checkt sie die finanziellen Hintergründe des Antragstellers und trifft eine Einschätzung über die Seriosität und Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit. Aus diesem Grund verläuft ein Bankgespräch mit dem Ziel, ein Förderdarlehen zu erhalten genauso ab, wie ein Bankgespräch, das Unternehmen führen, um einen typischen Bankkredit zu bekommen. Es sind bestimmte Unterlagen erforderlich, damit die Bank überhaupt feststellen kann, ob sie generell einen Kredit vergeben würde.

Praxistipp: Am besten fragen potenzielle Kreditnehmer vorab bei der Bank nach, welche Unterlagen sie konkret braucht. Damit sind sie auf der sicheren Seite und zeigen sich kooperativ, professionell und zielorientiert. Grundsätzlich hat es sich bewährt, die Anforderungen der Banken möglichst präzise zu erfüllen und nicht mehr zu liefern, als gewünscht.


Diese Unterlagen werden üblicherweise angefordert:

  • ein Businessplan inklusive Angabe persönlicher und beruflicher Informationen
  • eine Liquiditätsberechnung
  • eine Umsatz- und Ertragsvorschau
  • eine Rentabilitätsvorschau
  • ein Investitionsplan
  • eine Aufstellung von Sicherheiten

Liegen der Bank die Unterlagen vor, trifft sie eine Entscheidung darüber, ob sie den Antrag befürwortet. Ist das der Fall, bereitet sie alle Formulare für die Förderbank vor und leitet sie weiter. Diese prüft das Vorhaben erneut und teilt der Bank ihre Entscheidung mit. Das dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen. Der Kontakt mit der Förderbank besteht also nicht zum Gründer, sondern zur Hausbank.
 

Kein Recht auf Förderkredit

Sollte die Hausbank zu dem Schluss kommen, dass das Vorhaben nicht finanzierbar ist, dann leitet sie keine Anfrage an die Förderbank weiter. Wichtig: Banken sind dazu nicht verpflichtet und Unternehmer können dieses Recht nicht einfordern.

Es kann allerdings auch ganz andere Gründe haben, warum eine Hausbank die Förderbank nicht einschalten will. Die Gründe sind wirtschaftlicher Natur und leicht zu verstehen: Die Hausbank findet das Vorhaben so spannend, dass sie selber finanzieren will. Wenn das geschieht, dann haben die potenziellen Darlehensnehmer alle Trümpfe in der Hand. Jetzt gilt es, diese richtig auszuspielen, um den besten Deal auszuhandeln.

Wie Unternehmer dabei am besten vorgehen, ist Thema in diesem Beitrag: Förderdarlehen beantragen - Tipps für das Bankgespräch >>>

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