In 5 Schritten aus der Krise: Fördermittel für Unternehmen in Schwierigkeiten

Geräte ein Unternehmen in die Krise, verschließen sich mit einem Mal viele Türen. Die Bank scheint nicht mehr Partner, sondern Gegner zu sein und der Unternehmer weiß nicht, wie er das ändern könnte. Zahlen die Kunden nicht und es kommt beispielsweise deshalb zu einem Liquiditätsengpass, droht die Zahlungsunfähigkeit. Schneller als gedacht entwickelt sich die Krise zu einer echten, massiven Existenzbedrohung. Den größten Fehler, den Unternehmer jetzt machen können ist, die Augen zu verschließen. Stattdessen ist schnelles, offensives Handeln gefragt.
 

Schritt 1: Die Situation akzeptieren und den Status Quo feststellen

Der erste Schritt hinaus aus der Krise beginnt mit der Anerkennung der Situation. So mancher hadert mit sich und vertut dabei buchstäblich wertvolle Zeit. Jetzt ist keine Zeit dafür, denn jeder Tag, der ohne wirkungsvolle Gegenmaßnahmen verstreicht, liefert potenziellen Entscheidern schlagkräftige Argumente, um einem Betrieb nicht aus der Krise zu helfen.

Unternehmer sollten wissen, dass sie nicht die einzigen sind, sondern dass andere Betrieben das Schicksal mit Ihnen teilen. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme, die für Unternehmen in Schwierigkeiten maßgeschneidert sind. Zugang bekommt allerdings nur der, der sich als solches zu erkennen gibt.
 

Schritt 2: Professionelle Unterstützung holen

Ein Unternehmen in Schwierigkeiten hat kein Geld – wie soll es da einen professionellen Berater bezahlen? Diese Frage drängt sich sofort auf. Doch alles andere wäre kontraproduktiv. Es ist offensichtlich, dass die selbst initiierten Gegenmaßnahmen bislang nicht gegriffen haben, sonst wäre es nicht so weit gekommen. Ein Unternehmens- oder Steuerberater hilft dabei, die Zahlen sachlich zu analysieren. Ideal ist der eigene Steuerberater mit wirtschaftlichem und branchenspezifischem Know-how, der das Unternehmen in- und auswendig kennt. Manchmal reichen schon wenige Stunden, um Klarheit in das Chaos zu bringen und festzustellen, wo es tatsächlich hakt.

Unternehmer sollten vor dem Krisentermin ihre Zahlen selber checken und eigene Berechnungen und Controllings anstellen. Je besser die betrieblichen Zahlen vorbereitet werden, desto effektiver und effizienter verläuft das Gespräch – und desto kleiner ist die Rechnung vom Berater.
 

Schritt 3: Sanierungskonzept erstellen

Ist ein Unternehmen tief in die roten Zahlen gerutscht, ist es mit einem einzigen Termin beim Steuer- oder Unternehmensberater nicht getan. Stellt der Berater das Ausmaß der Krise fest, wird sicherlich ganz schnell der Begriff Sanierungskonzept fallen. Zugegeben, das kann teuer werden, denn für ein Sanierungskonzept ist viel Detailarbeit nötig. Gerade deshalb gibt es ein Zuschussprogramm, aus dem betroffene Unternehmen in Schwierigkeiten Geld erhalten. Es wird aus demselben Topf gespeist, aus dem der Unternehmerzuschuss sein Geld bezieht und der Ablauf ist im Prinzip genauso. Wir verweisen an dieser Stelle auf unseren Beitrag zum Unternehmerzuschuss.

Im Unterschied zum Unternehmerzuschuss für gesunde Unternehmen, müssen Unternehmen in Schwierigkeiten eine Bescheinigung bringen, die ihren Status feststellt. Der Antrag wird bei einer Leitstelle eingereicht. Dabei handelt es sich um einen registrierten, regionalen Ansprechpartner wie zum Beispiel die IHK oder die Wirtschaftsförderung. Erst, wenn diese Leitstelle grünes Licht gibt, darf die Beratung offiziell beginnen. Der Berater muss beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) registriert sein, um die zuschussfähige Beratung durchzuführen. Ist der gewählte Berater noch nicht registriert, kann er das im Zuge der ersten Beratung erledigen. Die Voraussetzungen, die der Berater dazu erfüllen muss, sind online beim Bafa oder offline bei der Beratungsstelle erhältlich.

Der Zuschuss zu den Kosten der Beratungsleistungen liegt bei 90% und ist bei 2.700 € gedeckelt. Das heißt, dass Unternehmer Kosten bis zu 3.000 € netto beim Berater verursachen können. Alles, was darüber hinaus geht, trägt der Unternehmer zu 100 %.


Schritt 4: Mit dem Sanierungskonzept ins Bankgespräch gehen

Ein Konzept ist nur so gut, wie die Fähigkeit des Unternehmers, die Tragfähigkeit desselben nachzuweisen. Mit dem Sanierungskonzept haben Unternehmer einen ganz klaren Fahrplan in der Hand, der zeigt, welche Schritte raus aus der Krise führen sollen. Das ist die Gesprächsgrundlage, auf deren Basis die Bank hoffentlich einen Überbrückungskredit gewährt, um die Krise abzuwenden.

Banken haben die Möglichkeit, einen Kredit zur Sicherung der Liquidität aus hausinternen Mitteln zu bewilligen, wenn sie das Konzept überzeugt. Bei solchen Krediten sind die Zinsen oft enorm hoch. Besser bedient sind Unternehmen mit Landesdarlehen. Bayern hat zum Beispiel den so genannten Akutkredit im Programm, der Laufzeiten zwischen 4 und 12 Jahren bei 1 bis 2 tilgungsfreien Anlaufjahren zur Verfügung stellt. Die Zinssätze sind vergleichsweise moderat: Zwischen 1 % und 6,7 % effektiv zahlen Unternehmen in Schwierigkeiten für den Kredit (Stand Mai 2017). In Kombination mit einer öffentlichen Bürgschaft der zuständigen Landesbank lassen sich so für betroffene Unternehmen vertretbare Konditionen bei der Bank aushandeln.

Tipp: Interessierte Unternehmer greifen zum Telefonhörer und setzen sich mit ihrer zuständigen Landesbank in Verbindung. Die Mitarbeiter beraten kostenlos und unverbindlich.
 

Schritt 5: Das Sanierungskonzept aktiv realisieren

Hat die Bank das Sanierungskonzept akzeptiert und den Zahlungsengpass überbrückt, heißt es Wort halten. Denn die Bank erwartet, dass der Unternehmer seine Hausaufgaben macht und sich an die Vereinbarungen hält, die er im Sanierungskonzept schriftlich niedergelegt hat. Im Prinzip sind Unternehmer gefordert, Umsätze bei gleichzeitiger Kostensenkung zu steigern. Ganz wichtig ist, mit dem zuständigen Banker im Gespräch zu bleiben und ihn auch über kleine Erfolge zu informieren. Banker lieben Zahlen – tun Sie ihm den Gefallen, es ist zu ihrem Vorteil.

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